Aufatmen für Gastronomen: Gesundheitsminister erlaubt Abholen von Speisen
Dürfen Wirte trotz der Lokalschließungen Speisen zum Abholen anbieten? Zu dieser Frage hat sich in den vergangenen Tagen ein veritables Chaos an Auskünften entsponnen.
Ja, schrieb Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) auf Twitter. Nein, sagten das Sozialministerium und Peter Dobcak – seines Zeichens Obmann der Gastronomen in der Wiener Wirtschaftskammer. Jein, befanden wiederum andere Stellen in der Kammer: Sofern Gastronomen und Kunden beim Abholen keinen direkten Kontakt haben, sei ein Abholservice zulässig. Diese Variante bietet etwa die Pizzeria Disco Volante in Mariahilf an.
Vor dem Wochenende gibt es nun gute Nachriten für alle Gastronomen: Wirte dürfen ihre Speisen jetzt doch zum Abholen bereit stellen. Gesundheitsminister Rudolf Anschober veröffentlichte vergangene Nacht eine Änderung der Verordnung "betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19", in der die Restaurantschließungen geregelt sind.
Jetzt heißt es: "Die Abholung vorbestellter Speisen ist zulässig, sofern diese nicht vor Ort konsumiert werden und sichergestellt ist, dass gegenüber anderen Personen dabei ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird." (Hier können Sie die Verordnung nachlesen.)
Keine explizite Regel
Der Hintergrund: Mehrere Wiener Lokale hatten Kunden angeboten, bestellte Gerichte selbst abzuholen. Der ursprüngliche Text hatte Interpretationsspielraum gelassen: "Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen (...) ist untersagt“ und "Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt", hieß es lediglich.
Lieferservices waren explizit erlaubt. Ein eigener Passus, der Take-away regelt, fehlte jedoch.
Nach dem Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, auf Facebook seine Mitglieder gewarnt hatte und nach einem großen KURIER-Artikel, hat die Regierung die missverständliche Formulierung über Nacht nachgeschärft.
Der Obmann des Fachverbandes Gastronomie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Mario Pulker: Die Änderung bringe "eine große Erleichterung" für die Betriebe. "Wir hatten dazu in den letzten Wochen sehr viele Anfragen von verunsicherten Wirten", so Pulker. Nun sei sowohl das Liefern, wie auch das Abholen von bestellten Speisen "klar geregelt und erlaubt".
Jetzt gibt es keinen Interpretationsspielraum mehr und Aufatmen für all jene Gastronomen, die versuchen ihr Unternehmen zu retten.
Pizzeria erleichtert
Das bestätigt Hedwig Zinöcker, eine der beiden Chefinnen der Pizzeria Disco Volante: ,„Für uns ist das eine schöne Bestätigung für unseren Weg“, sagt sie im Gespräch mit dem KURIER. „Alles andere wäre auch überschießend gewesen. Immerhin sind wir ein Nahversorger für das Grätzel.“
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