Nach Verwirrung: Wirte dürfen Speisen nicht zum Abholen anbieten

Die Wiener Pizzeria Disco Volante ermöglicht weiterhin eine kontaktlose Abholung - und bietet auch ein Lieferservice an.
Mehrere Wiener Lokale boten Kunden an, bestellte Gerichte selbst abzuholen. Das ist aber verboten, wie erst jetzt klar wird.

Eine der letzten Konstanten des Alltags, die noch übrig ist, ist das Essen. In den vergangenen Wochen sind daher so manche Gastronomen kreativ geworden, um die Wiener trotz der corona-bedingten Lokalschließungen mit ihren Lieblingsspeisen zu versorgen.

Zum Beispiel die Pizzeria Disco Volante in Mariahilf: Die Betreiber deponieren im Voraus per Kreditkarte bezahlte Pizzen auf einem Brett an der Fassade. Die Kunden können sie von dort abholen - ohne Kontakt zu einem Mitarbeiter. Auf dem Gehsteig wurden sogar Markierungen angebracht, damit der Mindestabstand eingehalten wird. 

Doch das könnte bald Geschichte sein.

„Ich ersuche euch dringend, jegliches Abholservice, Take Away, Verkauf durch das Fenster oder Türen, aber auch das Abstellen der Speisen und Kassieren vor dem Lokal einzustellen“, schreibt Peter Dobcak, Obmann der Fachgruppe Gastronomie in der Wiener Wirtschaftskammer, auf Facebook. „Die Polizei wird rigoros anzeigen.“

Diese Warnung verwundert wiederum die  Pizzeria Disco Volante. „Uns wurde bereits Mitte März von der Wirtschaftskammer kommuniziert, dass eine kontaktlose Abholung möglich ist", sagt Hedwig Zinöcker, eine der beiden Chefinnen der Pizzeria Disco Volante, im Gespräch mit dem KURIER. "Nur deshalb haben wir das auch gemacht."

Doch wie kam es zu diesem Chaos? Und was gilt?

Nach Verwirrung: Wirte dürfen Speisen nicht zum Abholen anbieten

Die Kunden bestellen, die Pizzeria Disco Volante liefert auf ein Brett vor dem Eingang: Dieses kontaktlose Angebot könnte bald Geschichte sein.

Bisher haben offenbar sowohl Wirte als auch die verschiedenen offiziellen Stellen die Verordnung  zu den  Lokalschließungen unterschiedlich interpretiert. Der Text lässt – wie  für juristische Schriftstücke charakteristisch –  auch Spielraum dafür.

„Das Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten des Handels und von Dienstleistungsunternehmen (...) ist untersagt“, heißt es bloß. Und weiter: "Das Betreten von Betriebsstätten sämtlicher Betriebsarten der Gastgewerbe ist untersagt."

Tweet von Kanzler Kurz

Die Verwirrung begann am 17. März mit einem  Tweet von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP): „Alle Kunden können ihr Essen abholen, allerdings nur, wenn sie das Geschäftslokal nicht betreten und  am Übergabepunkt im Freien ein Meter Abstand gehalten wird.“

Zwei Tage später folgte eine  Konkretisierung des Gesundheitsministeriums: Der Kundenbereich umfasse nicht nur die Betriebsstätte selbst, sondern etwa  auch Drive-ins, Vorplätze von Imbissständen und Gastgärten.  „Insofern ist auch ein Durchreichen von Speisen durch ein Fenster oder eine Tür untersagt.“

So weit, so klar.

Klarstellung urgiert

Was ist aber mit dem kontaktlosen Verkauf? Also etwa, wenn ein Kunde eine Pizza zum Abholen bestellt, vorab per Kreditkarte bezahlt, die Pizzeria diese zubereitet und dann den Karton vor die Eingangstür stellt, damit sie der Kunde - ohne mit einem Mitarbeiter der Pizzeria in Kontakt zu gelangen  - abholen kann. 

Auch das ist nicht erlaubt, teilt das Sozialministerium auf Nachfrage mit. Zumindest interpretiere man die Verordnung so. 

Damit die Verwirrung ein Ende hat, habe die Wirtschaftskammer nun für die Gastronomen eine Klarstellung beim Ministerium urgiert, sagt Gastro-Chef Dobcak.

Pizza-Abholservice bleibt vorerst

Die Pizzeria Disco Volante hat die Abholmöglichkeit am Dienstag zwischenzeitlich eingestellt. Am Nachmittag entschieden sich die Inhaberinnen aber dann doch, das kontaklose Abholservice weiter anzubieten. Der Grund: ein E-Mail der Wiener Wirtschaftskammer, das inzwischen eingelangt ist.

Nach Verwirrung: Wirte dürfen Speisen nicht zum Abholen anbieten

Verena Piontek von der Pizzeria Disco Volante.

"Die Abholung müsste so funktionieren", heißt es darin. "Prämisse ist, dass es zu keiner Gruppenbildung kommt und die Hygienevoraussetzungen erfüllt sind." Nachsatz: Es könne täglich ein neuer Erlass vom Sozialministerium kommen, der Abholservices "kategorisch verbietet".

Sollte es soweit kommen, bliebt der Pizzeria noch die Möglichkeit, zu liefern (wovon sie auch auch schon jetzt Gebrauch macht). Das ist nämlich definitiv erlaubt.

Egal, ob Haubenlokal,  Trattoria oder Ethnorestaurant – viele Betriebe, die man bis dato nur vom Essengehen kannte, liefern ihre Speisen nun aus. Hier ein paar Tipps:

Den „Zauber Sri Lankas“ verspricht man  bei Colombo Hoppers. Hauptaugenmerk wird hier auf Currys und heiße Rotti (Fladenbrote)  gelegt. Geliefert wird in alle Wiener Bezirke. Mehr Infos hier.

Europäisch-österreichische Fusionsküche bietet das Otto Bauer in der gleichnamigen Mariahilfer Gasse. Beef Tatar, Gebrannter Ziegenkäse oder das Ibiza-Backhendl können über mjam und lieferando geordert werden. Mehr Infos hier.

Für das Steak auf dem Teller sorgt seit Kurzem wiederum  Flatschers Restaurant & Bar. Bestellt werden können die fleischlichen Genüsse zwischen 15 und 22 Uhr unter 01/523 42 68, geliefert wird in die Bezirke 1 bis 9 und 15 bis 20.

Wer frischen Fisch bevorzugt, wird vom kroatischen Lokal Split in Hietzing bedient.  Von der Oktopussuppe bis zur Dorade wird in die Bezirke 12, 13, 14 und 23 (gratis) geliefert. Das auch zum Unternehmen gehörende Wirtshaus Purzl’s in Liesing bringt Cevapcici. Mehr Infos hier.

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