Rebellion im Eissalon: Offen trotz Corona?

Rebellion im Eissalon: Offen trotz Corona?
Verwirrung um Corona-Regeln: Ein Wiener Eissalon wollte aufsperren. Das darf er, sagt die Wirtschaftskammer. Darf er nicht, sagen die Behörden.

Was braucht es zur Grundversorgung der Wienerinnen und Wiener? Nudeln, Toilettenpapier - und Eiscreme. Dieser Ansicht sind zumindest die Betreiber des Eissalon Mauß in der Thaliastraße im 16. Wiener Gemeindebezirk.

Der Eissalon kündigte diese Woche auf Facebook an, am Samstag den eingeschränkten Betrieb aufzunehmen: "Grenzenloser Eisgenuss für Ihr Zuhause", hieß es in einem Facebook-Posting. Man wolle ab Samstag wieder mit dem "Thekenverkauf" - also mit der bloßen Ausgabe von Eis an die Kunden, nicht mit dem Betrieb des Gastgartens - beginnen. Immerhin sei man ein "Grundversorger".

Das Geschäft habe man dafür eigens nach den Sicherheitshinweisen der Gesundheitsbehörde adaptiert und sogar Plexiglaswände zwischen Verkäufern und Kunden hochgezogen. Zudem werde man regelmäßig desinfizieren, ließen die Betreiber wissen.

Mit dieser Ankündigung schaffte es der Eissalon in gleich mehrere Medien. Das Versprechen auf Facebook ("Ein bisschen Luxus in diesen Zeiten für unsere Kleinsten und Großen") klang für viele verlockend.

Unklare Rechtslage

Am Samstag um 10 Uhr blieben die Lichter im Eissalon dann dennoch aus - und die Türen zu. Nur die Digitalanzeigen der Kassen, die durch die Fenster leuchteten, zeugen noch von dem Vorhaben, zu eröffen: "Willkommen zur Saison 2020" stand dort zu lesen.

Das Problem: Rund um die Frage, ob Eissalons offenhalten dürfen, herrscht Unklarheit. Die Wirtschaftskammer ist der Ansicht, dass sie das dürfen. Und zwar, wenn sie - wie es bei Mauß der Fall ist - über eine aufrechte Konditorenberechtigung verfügen.

"Nach unserer Rechtsansicht ist der Verkauf von Speiseeis mit Konditorenberechtigung erlaubt, weil Konditoren von den Beschränkungen ausgenommen sind und weiterhin ihre Produkte verkaufen dürfen", heißt es aus der Wiener Wirtschaftskammer auf KURIER-Anfrage. Genehmigt ist für Konditoren der „Über-die-Theke“-Verkauf; der Betrieb eines Gastro-Bereiches natürlich nicht.

"Klarstellung nötig"

Am Schluss überwog dennoch die Angst: Die Behörden hätten den Betreibern nach den Medienberichten zu verstehen gegeben, dass es nicht rechtens sei, den Eissalon zu öffnen und man mit Strafen zu rechnen habe: Konditoreien und Eissalons dürften nicht aufsperren, stellte laut Heute auch eine Sprecherin von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) klar.

Für die Betroffenen ist die Unsicherheit ärgerlich: "Sollte es bei den ausführenden Behörden unterschiedliche Ansichten geben, wäre eine rasche Klarstellung durch die Politik notwendig", so die Forderung der Wirtschaftskammer.

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