Wie billiges Bauland im Burgenland plötzlich teuer wird
Grundstückseigentümer, die um den Wert ihres Bodens bangen, werden sich nicht beklagen, aber: Das von LH Hans Peter Doskozil im September 2020 formulierte Ziel, "Bauland zu mobilisieren und leistbares Bauland zur Verfügung zu stellen", harrt noch immer der Umsetzung.
Jetzt verfügt die rote Landesregierung aber nach vielen Vorarbeiten über das zentrale Vehikel, um ihr umstrittenes Projekt umzusetzen: Die maximalen Baulandpreise pro Quadratmeter für alle 171 Gemeinden des Landes wurden vom Sachverständigenbüro Woschitz im Auftrag des Landes erhoben.
Die mehr als 200 Seiten liegen dem KURIER vor, die Verordnung sei in Begutachtung, heißt es aus dem Landhaus.
Ausgegangen wurde laut § 24b des Raumplanungsgesetzes „von einem durchschnittlichen Kaufpreis für Grünflächen“ mit Umwidmungspotenzial. Dazu kommt "ein Aufschlag für durchschnittliche Aufschließungskosten".
Bauen oder blechen
Die vom Büro Woschitz festgestellten "leistbaren Kaufpreise" – im Gegensatz zu Marktpreisen – sind das Scharnier zwischen beiden Vorhaben des Landes: Einerseits solle gewidmetes, aber brachliegendes Bauland für Familien zu leistbaren Preisen zur Verfügung stehen.
Und andererseits sollen Grundeigner, die nicht selbst bauen oder verkaufen, eine jährliche Abgabe entrichten. Auch diese Baulandmobilisierungsabgabe wird u. a. nach den von Woschitz erhobenen Maximalpreisen in den Kommunen bemessen.
Schon ein erster Blick auf die "leistbaren Kaufpreise" offenbart, dass diese nur in knapp 30 der 171 Gemeinden unter den Marktpreisen liegen. Vor allem in den Bezirken Neusiedl am See und Eisenstadt Umgebung würden Grundstücke theoretisch billiger (wenn Grundeigentümer wirklich unter Marktwert verkaufen, statt die Abgabe zu berappen).
Im gesamten Mittel- und Südburgenland hingegen ist Oberwart die einzige Gemeinde mit leicht niedrigerem Grundstückspreis (siehe Grafik). Die stark gestiegenen Aufschließungskosten macht Peter Zinggl, oberster Raumplaner des Landes, für diese Auffälligkeit verantwortlich.
Statt billiger würde Bauland demnach im Großteil des Landes teurer – das ist kaum im Sinne des Erfinders der Baulandmobilisierung.
Immer neue Fragen bei der Baulandmobilisierung
Wohl deshalb hat die Landesregierung eine Ausnahmeklausel ins Raumplanungsgesetz geschrieben: „Sollte der Durchschnittswert der von der Statistik Austria für die betreffende Gemeinde veröffentlichten Preise für Baulandgrundstücke der letzten fünf Jahre unter dem (...) geregelten Preis liegen, so ist ersterer anzuwenden“. Damit wird in diesen Fällen die Baulandmobilisierungsabgabe vom Marktpreis berechnet, weil der unter dem gedeckelten Preis liegt.
Und was bedeutet das für Bürgermeister von Gemeinden wie Nikitsch, Deutsch Schützen oder Neuhaus/ Klausenbach, die von Privaten ein Grundstück kaufen, damit Familien günstiges Bauland bekommen? Laut Gesetz "darf der Kaufpreis grundsätzlich den von der Landesregierung (...) festgelegten leistbaren Kaufpreis nicht übersteigen".
Aber was, wenn der weit über dem Marktpreis liegt? Bei der Baulandmobilisierung tun sich immer neue Fragen auf.
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