Warum Feuerwehr-Senioren im Burgenland nicht wählen dürfen
Diskriminiert das burgenländische Feuerwehrgesetz ältere Mitglieder der Blaulichtorganisation, weil ihnen bei der Wahl des Ortskommandos das Stimmrecht vorenthalten wird?
Dem Steinbrunner Ehrenfeuerwehrkommandanten August Ibesich ist mit 75 genau das widerfahren, er hat sich deshalb im vergangenen Sommer an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt.
Nun hat das Höchstgericht die Beschwerde aus dem Burgenland zurückgewiesen, wie Ibesichs Anwalt Nikolaus Mitrovits dem KURIER bestätigt hat. „Aus formalen Gründen“, sagt Mitrovits, selbst aktiver Feuerwehrmann.
Dennoch ist der Rechtsanwalt (Kanzlei Kosch & Partner) nicht todunglücklich, denn es sei in der Zwischenzeit auch politisch Bewegung in die Sache gekommen, der mittlerweile zuständige Landesrat Heinrich Dorner (SPÖ) zeige sich „sehr gesprächsbereit“, so Mitrovits.
Worum es geht: Das 2020 in den letzten Zügen von Rot-Blau beschlossene Feuerwehrgesetz verwehrt Feuerwehrmitgliedern, die das 70. Lebensjahr überschreiten, an der Wahl des Ortskommandanten und des Stellvertreters teilzunehmen.
Für Mitrovits ist das „verfassungswidrig“, weil der Passus gegen den Gleichheitssatz in Artikel 7 der Bundesverfassung verstoße. Inhaltlich sei der VfGH darauf in seiner Abweisung der Beschwerde aber gar nicht eingegangen, so Anwalt Mitrovits.
Feuerwehrgesetz
Das Höchstgericht stieß sich nämlich an der Vorgangsweise des Ehrenfeuerwehrkommandanten, gleich direkt den VfGH anzurufen. Demnach hätte jener nämlich vor der Feuerwehrwahl beim Steinbrunner Bürgermeister die Aufnahme in die Wählerevidenz beantragen müssen.
Den – aufgrund des geltenden Feuerwehrgesetzes – wohl negativen Bescheid des Ortschefs hätte Ibesich dann beeinspruchen können.
Ob das Gesetz altersdiskriminierend ist, harrt also immer noch einer gerichtlichen Klärung. Aber nichts hindert den Landtag, den Ausschluss älterer Florianis selbst per Novelle aufzuheben. Immerhin betrifft das landesweit rund 1.900 der 17.400 Feuerwehrmitglieder.
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