Tod vor der Disco: „Es handelte sich eher um eine Rangelei“

Tod vor der Disco: „Es handelte sich eher um eine Rangelei“
Ein Monat nach der Prügelei in Schattendorf sind die Umstände des Todes von Jürgen T. (42) immer noch nicht geklärt: Top-Anwalt Wissam Barbar (Bild) vertritt einen Verdächtigen

Eine Prügelei vor einer Schattendorfer Diskothek endete vor Weihnachten in einer Tragödie: Der 42-jährige Familienvater Jürgen T. aus der Grenzgemeinde, Mitarbeiter einer Landesfirma, starb wenige Tage später. Ein 18-jähriger, im Bezirk Neunkirchen wohnhafter Syrer, und ein 16-Jähriger aus dem Bezirk Mattersburg wurden festgenommen und sitzen seither in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Eisenstadt. Gegen sie wird wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt. Der KURIER sprach mit dem Wiener Anwalt des 18-Jährigen.

KURIER: Was hat die Tatrekonstruktion am Donnerstag aus Ihrer Sicht ergeben?

Wissam Barbar: Die Tatrekonstruktion hat meiner Meinung nach kein eindeutiges Ergebnis gebracht. Es wurde versucht, den wahrscheinlichen Verlauf der Tat durch die Vernehmung der Zeugen nachzustellen. Es gab aber so gut wie keine übereinstimmenden Zeugenaussagen. So herrschte nicht einmal Einigkeit darüber, ob mein Mandant oder der Zweitbeschuldigte oder beide einen Schlag gesetzt haben. Übereinstimmend waren die Zeugenaussagen jedoch darin, dass mein Mandant keinen Schlagring verwendet hat.

Aus Polizei- und Justizkreisen hört man, dass sich die Ermittlungen schwierig gestalten. Pflichten Sie bei?

Aufgrund der Vielzahl an Zeugen und der an diesem Abend unübersichtlichen Lage gestaltet sich das Ermittlungsverfahren tatsächlich etwas schwierig. Es bleibt abzuwarten, ob der Obduktionsbericht Aufschluss bringt.

Zuletzt gab es widersprüchliche Aussagen dazu, ob sich Ihr Mandant im Zuge der Vernehmung geständig gezeigt hat, den Familienvater niedergeschlagen zu haben?

Mein Mandant hat bei seiner Festnahme ausgesagt, dass er an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen ist. Aufgrund des laufenden Verfahrens kann ich leider keine näheren Auskünfte erteilen.

Was ist aus Sicht Ihres Mandanten in jener Nacht in und vor der Diskothek in Schattendorf passiert und hat er Jürgen T. zuvor gekannt?

Mein Mandant hat das Opfer zuvor nicht gekannt. Aus Rücksicht auf die Hinterbliebenen möchte mein Mandant die Geschehnisse in der Öffentlichkeit nicht im Detail wiedergeben. Jedenfalls war das Opfer mit mehreren gleichaltrigen Personen im Lokal in Schattendorf feiern, wo sich auch zahlreiche Jugendliche befunden haben. Aufgrund mehrerer Vorfälle in der Kellerdisco kam es vor dem Lokal zu einer Rudelbildung, an der auch das Opfer und mein Mandant beteiligt gewesen sind. Laut einigen Zeugenaussagen soll mein Mandant einen einzigen Schlag im Gesichtsbereich des Opfers gesetzt haben, der jedoch von niemandem als besonders wuchtig beschrieben wurde. Es handelte sich eher um eine Rangelei. Mein Mandant kann sich nicht erklären, wie es zu dieser absoluten Tragödie gekommen ist. Andere Zeugen, die meinem Mandanten völlig unbekannt sind, sagen, ein Dritter habe mit einem Schlagring gegen den Kopf des Opfers geschlagen. Was tatsächlich die konkrete Todesursache gewesen ist, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.

Wie geht es ihm nach Wochen in U-Haft und gehen Sie von einer Verlängerung nach dem 30. Jänner aus?

Die Gesamtsituation war für meinen Mandanten insbesondere in den ersten zwei Wochen äußerst schwierig. Es war kaum möglich, mit ihm zu sprechen. Er bedauert den tragischen Tod des Familienvaters sehr, die Haft setzt ihm ebenfalls zu. Seit er in der Justizanstalt psychologische Unterstützung erhält, geht es ihm etwas besser. Die Untersuchungshaft wird, wie so oft bei schweren Delikten, mit der Tatbegehungsgefahr begründet. Wir werden die Enthaftung beantragen, eine Verlängerung scheint aber nicht unwahrscheinlich.

War er schon einmal straffällig?

Nein, er ist unbescholten. Es handelt sich bei meinem Mandanten um einen ganz gewöhnlichen jungen Burschen, der sehr gut Deutsch spricht, eine Lehre besucht hat und gut integriert ist. Auch die Behauptung, er wäre ein Boxer, ist unzutreffend. Mittlerweile wird in jedem größeren Fitnessstudio Fitnessboxen angeboten. So hat auch mein Mandant für kurze Zeit ein Boxtraining besucht, um sich fit zu halten, verfügt jedoch über keinerlei Ring- oder Kampferfahrung.

Rechnen Sie mit einer Anklage?

Ich gehe davon aus, dies wird jedoch maßgeblich vom Obduktionsbericht abhängen.

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