Triage in der Intensivmedizin: Wer im Ernstfall ein Bett bekommt

Triage in der Intensivmedizin: Wer im Ernstfall ein Bett bekommt
In Deutschland fordert das Verfassungsgericht eine gesetzliche Regelung. In Österreich soll die Entscheidung über die Patientenauswahl bei knappen Ressourcen hingegen bei den Ärzten bleiben.

„Die Triage ist noch nicht da, ist jedoch bereits absehbar.“ Mit diesen Worten warnte am Dienstag der Gesundheitsdirektor von Luzern, Guido Graf, vor neuerlichen Engpässen in Spitälern. Knappe Ressourcen gab es in der vierten Corona-Welle auch in Österreich: „Wenn ich Herzoperationen immer wieder verschieben muss, weil so viele akute Covid-19-Patienten zu versorgen sind, ist das schon Teil der Triage, auch wenn wir es Priorisierung nennen“, sagt der Tiroler Intensivmediziner Walter Hasibeder, Präsident der Intensivmediziner-Fachgesellschaft Ögari.

Für die Vorgangsweise von Medizinern bei knappen intensivmedizinischen Ressourcen gibt es umfangreiche Leitlinien und Stellungnahmen der Fachgesellschaften und auch der Österreichischen Bioethikkommission. Ähnlich ist das in Deutschland. Dort hat aber jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass es auch einer gesetzlichen Regelung bedarf. Eine Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen solle damit verhindert werden.

Aber wie sind die Regelungen in Österreich?

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