Antikörpertests reichen nicht mehr für den Status "Genesen"
Nicht nur bei den Antigentests, auch bei den Antikörpertests gibt es Änderungen.
Was ändert sich bei den Antikörpertests?
Ein maximal drei Monate alter Nachweis neutralisierender Antikörper galt bisher als eine Möglichkeit einer Eintrittsberechtigung für Genesene. Damit ist jetzt Schluss: „Mit Stufe 2 fallen ab 8. 11. die Antikörpertests als 3-G-Nachweis weg“, heißt es im Gesundheitsministerium. Somit kann auch ein sechs Monate gültiges, PCR-bestätigtes Genesungszertifikat im Grünen Pass nicht mehr auf diese Weise für den Einsatz in Österreich „verlängert“ werden. In dem Fall reicht aber eine Impfung für einen weiter gültigen Grünen Pass.
Viele Genesene haben keine PCR-Bestätigung, sondern nur den Antikörpertest. Auch wenn sie einmal geimpft sind, wird das dann nicht anerkannt?
Auf EU-Ebene ist das so. Da sie keinen positiven PCR-Test haben – etwa weil sie in Quarantäne waren und keiner gemacht wurde –, bekommen sie keine Eintragung als „Genesen“ im Grünen Pass. „Obwohl sie mit einem Antikörpertest nachweisen können, dass sie die Erkrankung durchgemacht haben und auch bereits eine Impfung haben“, kritisiert Patientenanwalt Gerald Bachinger. Dies liege aber an EU-Bestimmungen, heißt es im Gesundheitsministerium: Wurde eine Infektion nicht eingetragen - eben, weil es keine Bestätigung durch einen PCR-Test gibt - "kann sie auch nicht im Nachhinein im EMS (Elektronischen Meldesystem) erfasst werden und in weiterer Folge auch kein Genesungszertifikat ausgestellt werden".
Was sagt das Gesundheitsministerium?
Dort bestätigt man, dass mit Antikörpernachweis und einer Impfung zwar kein Eintrag im Grünen Pass möglich sei: „In Österreich reichen beide Nachweise auf Papier aber weiterhin aus, um sich als genesen und geimpft auszuweisen.“ Für Bachinger ist das aber eine „Zettelwirtschaft“ und keine Lösung: „Ein Scannen mit dem Smartphone ist nicht möglich. Das ist eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.“
Betrifft das viele?
„Das betrifft Tausende Menschen, wir werden mit Anfragen überschwemmt“, sagt Bachinger – und mit dem 3-G-Nachweis am Arbeitsplatz bekommt es eine neue Brisanz: „Da der Eintrag im Grünen Pass fehlt, lassen sich viele dieser Personen jetzt am Arbeitsplatz regelmäßig testen oder der Kontrollaufwand ist mit den Papiernachweisen deutlich erhöht.“
Wie könnte das Problem gelöst werden?
Wenn auf EU-Ebene derzeit keine Lösung möglich sei, sollte es zumindest eine digitale Lösung in Österreich geben, sagt Bachinger. In einem Schreiben an Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein kritisiert er, dass diesen Personen geraten werde, dass sie sich einer zweiten Impfung aus „formalen Gründen“ unterziehen sollen – um so den Eintrag in den Grünen Pass zu bekommen. „So ist es in einem Schreiben an Betroffene formuliert.“ Bachinger: „Es geht ja um jene Personen, für die der Zeitpunkt zur dritten Impfung noch nicht gekommen ist.“ Das Ministerium betont in dem Schreiben auch, dass „bei einer zweimaligen Impfung eine erhöhte Rate an Impfreaktionen bei Genesenen“ nicht ausgeschlossen werden könne.
Der Patientenanwalt kritisiert auch die Formulierung "Impfung aus formalen Gründen": "Wir kämpfen an allen Fronten dafür zu sagen, dass die Impfung wichtig ist und einen Zweck hat. Da ist es aus meiner Sicht kontraproduktiv, wenn geschrieben wird, man soll sich aus formalen Gründen impfen lassen."
Die medizinische Sicht?
In der ORF-Sendung Bürgeranwalt sagte Epidemiologe Gerald Gartlehner, er könne nicht nachvollziehen, warum ein Nachweis über neutralisierende Antikörper und eine Impfung nicht für den Grünen Pass reichen. Diese Personen seien genesen und bräuchten keine zweite Impfung.
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