Verbund-Urteil mit einer Flut an Folgen für die Strombranche

Heimische Wasserkraft hat einen guten, werbewirksamen Ruf – dass die Preise dafür mit dem Gaspreis schwanken, hat viele überrascht.
Das Handelsgericht Wien erklärt eine Preiserhöhung von Mai 2022 für rechtswidrig, der Konzern will berufen.

"Ist das Donauwasser wieder teurer geworden?" – Seitdem die meisten österreichischen Stromversorger im vergangenen Jahr begonnen haben, ihre Preise stark anzuheben, häufen sich Unmutsäußerungen dieser Art. Kein Wunder, vermarkten doch mehrere Unternehmen sogenannte "Ökostromtarife". Dass diese mit dem internationalen Anstieg der Gaspreise mitziehen, haben viele ihrer Kundinnen und Kunden nicht erwartet.

Das Handelsgericht Wien ist dieser Argumentation nun in einem prominenten Fall gefolgt: Die Preiserhöhung bei Österreichs größtem Stromkonzern, dem Verbund, ab Mai 2022 war demnach nicht zulässig. Die Klausel, dass der Strom-Arbeitspreis mit dem Österreichischen Strompreisindex (ÖSPI) steigt, sei für die Kundinnen und Kunden "überraschend und nachteilig", urteilte das Gericht.

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