Laura-Privatstiftung: Nur Bruchteil der Milliardenforderungen anerkannt
Die Insolvenz der Laura Privatstiftung offenbart ein Missverhältnis gigantischen Ausmaßes: Während 32 Gläubiger Forderungen in Höhe von 1,708 Milliarden Euro angemeldet haben, erkannte Insolvenzverwalter Stefan Geiler bei der heutigen Prüfungstagsatzung am Landesgericht Innsbruck lediglich 32,72 Millionen Euro an. Der Löwenanteil von 1,67 Milliarden Euro bleibt laut KSV1870, Creditreform und AKV vorerst bestritten.
Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen Ansprüche der Mubadala-Gruppe und eines Investors aus Luxemburg. Während zu den Forderungen der Mubadala-Gruppe bereits rechtskräftige Schiedssprüche aus der Schweiz vorliegen, läuft beim Luxemburger Investor ein entsprechendes Verfahren noch. Der KSV1870 hält es für möglich, dass die Insolvenzverwaltung im Laufe des Verfahrens „namhafte Beträge" dieser Investoren als berechtigt anerkennen wird.
Schiedssprüche als Insolvenzauslöser
Die Vorgeschichte der Insolvenz ist eng mit diesen Schiedssprüchen verknüpft. Wie die Laura Privatstiftung im Insolvenzeröffnungsantrag darlegte, traten Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit ein, als die Stiftungsvorstände entschieden, die Schiedssprüche im Zusammenhang mit der Mubadala-Gruppe in der Schweiz nicht weiter anzufechten. Diese Entscheidung besiegelte das Schicksal der Stiftung und machte den Gang vor das Insolvenzgericht unvermeidlich.
Die rechtskräftigen Schweizer Schiedssprüche verleihen den Forderungen der Mubadala-Gruppe erhebliches Gewicht. Dem staatlichen Investor Mubadala aus Abu Dhabi hat ein internationales Schiedsgericht in Genf mehr 938 Millionen Euro inklusive Zinsen wegen angeblicher Verletzung von Finanzierungsvereinbarungen zu gesprochen. In einem weiteren Schiedsspruch wurden einer Mubadala-Tochter mit Sitz den Cayman Islands 65,21 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen. Und in weiteren Schiedsverfahren werden 426,42 Millionen Euro von der Privatstiftung gefordert. Diese Schiedssprüche waren es letztlich, die die Stiftung in die Knie zwangen und zum Antrag auf Insolvenzeröffnung zwangen.
"Die schiedsgerichtlich festgestellten Forderungen der drei Gesellschaften aus Abu Dhabi sind von der Insolvenzverwaltung bestritten worden mit der Begründung, dass keine österreichische Vollstreckbarkeitsbestätigung vorläge und damit (derzeit) von keiner feststehenden Judikatschuld auszugehen ist", so der AKV.
Beobachter gehen davon aus, dass die Insolvenzverwaltung kaum umhinkommen wird, zumindest Teile dieser Ansprüche anzuerkennen. Dies würde die Quote für andere Gläubiger zusätzlich belasten. Indes können die Gläubiger, deren Forderungen bestritten sind, diese vor Gericht einklagen. Doch das kostet sie eine Stange Geld. In der Regel sind es 1,2 Prozent der Forderungssumme.
Kein klassischer Geschäftsbetrieb
Die Laura Privatstiftung führt keinen operativen Geschäftsbetrieb. Stattdessen hält sie ein verzweigtes Netz an Beteiligungen an Immobiliengesellschaften im In- und Ausland. Das Portfolio reicht von Zinshäusern in Innsbruck über ein Chalet in Lech und die Villa N in Igls bis zu Objekten in Berlin, Chemnitz, Halle und Leipzig und am Gardasee sowie in Innsbruck. Auch das Stüblergut-Salla in der Steiermark, ein Forstgut in Tarrenz sowie eine Liegenschaft in Seefeld gehören zum weitverzweigten Immobilienimperium.
„Klassische Ansprüche von Lieferanten und Dienstleistern gibt es in diesem Verfahren nur wenige", erklärt Klaus Schaller vom KSV1870. Stattdessen dominieren gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen aus der Signa-Sphäre das Gläubigerverzeichnis – eine Struktur, die angesichts der Vorgeschichte wenig überrascht. Die Laura Privatstiftung fungierte offenbar primär als Holdingstruktur innerhalb des Benko-Imperiums.
Komplexe Unternehmensstruktur als Herausforderung
Insolvenzverwalter Geiler berichtete in der Verhandlung ausführlich von den Schwierigkeiten, sich einen Überblick über die „sehr komplexe Unternehmensstruktur" zu verschaffen. Die hohe Anzahl mittelbarer und unmittelbarer Beteiligungen im In- und Ausland erfordert akribische Detailarbeit. Jede Gesellschaft muss einzeln analysiert, jedes Asset bewertet werden – ein Mammutprojekt, das Monate in Anspruch nehmen dürfte. Insgesamt scheinen im Insolvenzantrag 45 Beteiligungen auf.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele dieser Gesellschaften grenzüberschreitend organisiert sind und unterschiedlichen Rechtssystemen unterliegen. Die Koordination zwischen österreichischem Insolvenzrecht und den jeweiligen ausländischen Jurisdiktionen stellt eine zusätzliche Hürde dar.
Zeitdruck bei Schlüsselprojekten
Besonders brisant: Mehrere Projekte in Tochtergesellschaften sind zeitkritisch. Als Beispiel nannte Insolvenzverwalter Geiler das „Schokoladenhaus" in Berlin, wo der Umbau eines ehemaligen Hotels in Büroflächen noch nicht abgeschlossen ist. Hoher Kapitalbedarf trifft auf laufende Verhandlungen mit der finanzierenden Bank. Ziel sei es, die Bauarbeiten in Abstimmung mit der Pfandgläubigerin zu finalisieren und einen strukturierten Verkauf zu realisieren.
Das Berliner Projekt steht exemplarisch für das Dilemma der Insolvenzverwaltung: Wird die Finanzierung abgebrochen, droht ein halbfertiges Objekt mit massivem Wertverlust. Werden hingegen weitere Mittel investiert, besteht das Risiko, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen. Die Entscheidungen müssen zudem in enger Abstimmung mit den Pfandgläubigern getroffen werden, die eigene Interessen verfolgen.
Start-up-Investments auf dem Prüfstand
Auch bei Start-up-Beteiligungen steht die Insolvenzverwaltung vor schwierigen Entscheidungen: Kapitalnachschusspflichten müssen gegen mögliche Wertverluste abgewogen werden. Die Investments sind immerhin mit einem mittleren zweistelligen Millionenbetrag in den Büchern verzeichnet. Über eine Tochtergesellschaft ist die Laura Privatstiftung in diversen jungen Unternehmen als Investorin engagiert.
Die Crux: Werden die Kapitalnachschusspflichten nicht erfüllt, drohen die Beteiligungen massiv an Wert zu verlieren oder ganz wegzufallen. Viele Start-ups sind auf kontinuierliche Finanzierungsrunden angewiesen. Ein Ausfall eines Hauptinvestors kann das Aus bedeuten. Gleichzeitig ist fraglich, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, Insolvenzgeld in risikoreiche Jungunternehmen zu stecken. Geiler muss hier gemeinsam mit der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft eine Einzelfallprüfung vornehmen.
Millionen in Liechtenstein blockiert
Weitere Komplikationen: Rund acht Millionen Euro an Bankguthaben und Wertpapieren in Liechtenstein werden im Zusammenhang mit dem Strafverfahren gegen René Benko zurückgehalten. Insolvenzverwalter Geiler versucht derzeit, diese Mittel für die Masse abzurufen. Parallel wird unter Beiziehung von Experten ein Verwertungskonzept für die Kunstsammlung der Stiftung erstellt.
Die blockierten Mittel in Liechtenstein sind ein weiteres Puzzleteil im komplexen Geflecht zwischen der Laura Privatstiftung und René Benko. Die Staatsanwaltschaft hat offenbar Zugriff auf diese Konten genommen, um mögliche Ansprüche im Strafverfahren zu sichern. Für die Gläubiger der Stiftung sind diese acht Millionen Euro jedoch dringend benötigte Liquidität. Ein juristischer Wettlauf um diese Gelder ist absehbar.
Kunstsammlung als stille Reserve
Die Kunstsammlung der Laura Privatstiftung könnte sich als wertvolle Ressource erweisen. Welche Werke sich genau im Besitz befinden und welchen Marktwert sie haben, wurde in der Verhandlung nicht im Detail erörtert. Geiler zieht Experten hinzu, um eine fundierte Bewertung und Verwertungsstrategie zu entwickeln. Der Kunstmarkt ist jedoch volatil und stark von Trends abhängig. Zudem dauern Verkäufe hochwertiger Kunstwerke oft Monate oder Jahre.
Besondere rechtliche Herausforderung
Die besondere Herausforderung für Geiler: Da sich die Tochter- und Enkelgesellschaften nicht selbst in Insolvenz befinden, müssen alle Schritte mit den jeweiligen Organen abgestimmt werden – ein komplexer Balanceakt zwischen Zeitdruck und rechtlichen Vorgaben. Die Laura Privatstiftung kann als Gesellschafterin zwar Einfluss nehmen, aber nicht alleine entscheiden.
Diese Konstruktion erschwert schnelle Lösungen erheblich. Während in einer „normalen" Insolvenz der Verwalter die alleinige Verfügungsmacht über die Masse hat, muss Geiler hier permanent mit Geschäftsführern, Vorständen und anderen Gesellschaftern verhandeln. Jede Entscheidung muss gesellschaftsrechtlich abgesichert werden, um spätere Haftungsrisiken zu vermeiden.
Weitere Prüfungen erforderlich
Der KSV1870 erwartet, dass hinsichtlich der bisher bestritten gebliebenen Forderungen weitere umfangreiche Überprüfungen durch die Insolvenzverwaltung durchgeführt werden. Klaus Schaller betont: „Die Gläubigerstruktur in diesem Verfahren ist mit Blick auf den die Insolvenz auslösenden Sachverhalt erwartbar gewesen." Die SIGNA-Verbindung zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Verfahren.
Ausblick: Langer Weg zur Verwertung
Der Insolvenzverwalter der Laura Privatstiftung wird nunmehr einen Verwertungsprozess hinsichtlich der vorhandenen Beteiligungen sowie der in den Tochter- und Enkelgesellschaften enthaltenen Vermögenswerte entwickeln. Dabei gilt es, besonders zeitkritische Projekte alsbald zu erledigen. Beobachter rechnen mit einem langwierigen Verfahren, das sich über Jahre hinziehen könnte.
Die Frage, welche Quote die Gläubiger am Ende erhalten werden, ist derzeit nicht zu beantworten. Zu viele Unwägbarkeiten prägen das Verfahren: Werden die Milliardenforderungen anerkannt? Können die Immobilienprojekte erfolgreich finalisiert und verkauft werden? Lassen sich die blockierten Gelder in Liechtenstein mobilisieren? Und welchen Erlös bringt die Kunstsammlung?
Eines ist jedoch sicher: Die Insolvenz der Laura Privatstiftung ist ein weiteres Kapitel im Niedergang des Signa-Imperiums – und ein Lehrstück über die Risiken komplexer Beteiligungsstrukturen, die im Krisenfall zur Falle werden können.
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