Bittere Millionenpleite eines schmucken See-Resorts

„Unsere TinyHouses sind minimalistisch gestaltet und bieten Platz für deinen individuellen Charakter. Ideal für Freiheitssuchende, Verliebte, Me-Time oder Freundeskreise. Das duftende Holz sorgt für ein angenehmes Raumklima und fügt sich sanft in die umliegende Natur ein“, heißt es auf der Firmen-Homepage. „Wir setzen auf lokale Kooperationen, um dir ein echtes Eintauchen in die Region zu ermöglichen. Die ehrlichen Lebensmittel der Bäuerinnen und Bauern aus der Umgebung findest du in unserer Greisslerei. Oder du besuchst die Locals direkt, um zu sehen wie bei Bio-Bäuerin Eva die Artischocken wachsen, wie viel Innovationskraft in der Privatbrauerei Trumer steckt, oder auf welche Köder die Mattseer Fischer setzen.“
Die Rede ist von der BoutiqueHomes GmbH mit Sitz in Mattsee. Sie betreibt unter der Bezeichnung „Das Seehäuser“ ein Resort mit Tiny Houses am Mattsee. Laut KSV1870 und AKV wurde über die GmbH am Landesgericht Salzburg ein Konkursverfahren eröffnet.
„Aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen Gläubigerantrag handelt, liegen uns derzeit keine näheren Informationen zu den Ursachen der Insolvenz vor. Die genauen Hintergründe sind im weiteren Verlauf des Konkursverfahrens zu klären“, so der AKV.
Der KURIER konnte den Geschäftsführer nicht erreichen, er sei erst nächste Woche wieder da, sagte eine Mitarbeiterin am Telefon.
Bereits 2023 Millionenschulden
Derzeit liegen dem KURIER nur Geschäftszahlen aus dem Jahr 2023 vor. In der Bilanz 2023 wird der Bilanzverlust mit 1,757 Millionen beziffert, davon entfallen 583.800 Euro auf den Verlustvortrag der Vorjahre. Das heißt: Der operative Verlust im Geschäftsjahr 2023 betrug rund 1,16 Millionen Euro. Die Verbindlichkeiten werden mit 14,44 Millionen Euro beziffert, davon entfallen 11,84 Millionen Euro auf Schulden mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
„Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt nicht vor. Es handelt sich um Anlaufverluste aufgrund des großen Investitionsvolumens des Projektes; die gemäß dem vorliegenden Businessplan in den Folgejahren ausgeglichen werden“, heißt es im Anhang zur Bilanz 2023. „Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln (§ 222 Abs. 2 UGB) aufgestellt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die Grundsätze der Vollständigkeit und der ordnungsmäßigen Bilanzierung eingehalten. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.“
Laut KSV1870 wurde zum Masseverwalter Rechtsanwalt Christian Schubeck in Salzburg bestellt. Die erste Gläubigerversammlung, Berichts- und Prüfungstagsatzung wurde auf den 12. November 2025 anberaumt.
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