Causa Lobautunnel: Nur Nationalrat kann Projekt aus dem Gesetz streichen

Causa Lobautunnel: Nur Nationalrat kann Projekt aus dem Gesetz streichen
Autobahnbetreiber legt eine erfolgreiche Bilanz für das Jahr 2021 vor, und will keine Weisung von Ministerin Gewessler erhalten haben.

Der Bericht in der Dienstag-Ausgabe des KURIER über eine fragwürdige Weisung von Verkehrsministerin Eleonore Gewessler an den Asfinag-Vorstand in Sachen Lobautunnel wirbelt weiterhin viel Staub auf. Am Mittwoch bestätigten die Asfinag-Vorstände Hartwig Hufnagl und Josef Fiala in der Pressekonferenz zur Bilanz 2021, dass vier Straßenprojekte ruhend gestellt und 82 Millionen Euro in der Bilanz „außerordentlich wertberichtigt“ wurden. Betroffen ist neben dem „Verwirklichungsabschnitt 2 der S1 (Lobautunnel)“, der weitere Ausbau der Klagenfurter Schnellstraße S37 und der Südost-Autobahn A3 sowie die Verlängerung der Donauufer-Autobahn A22.

„Es gibt aber weder eine Weisung noch einen Baustopp“, sagt Hufnagl. „Die Ergebnisse des Evaluierungsprogramms haben zu Tage gebracht, dass es noch einige Alternativen zu prüfen gibt.“

Nach Abschluss dieser Prüfungen soll weiter geplant werden. „In allen vier Fällen sind Genehmigungsverfahren offen, die wir weiter betreiben“, ergänzt Finanz-Vorstand Fiala. Fakt ist: Der Lobautunnel ist weiterhin im Bundesstraßengesetz verankert. Nur der Nationalrat könne das Gesetz ändern.

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