„Ich mache keine Gutachten, wenn im Vorhinein klar ist, dass nicht das rauskommt, was der Auftraggeber will“, sagt Mayer zum KURIER. Im aktuellen Fall habe er auch wegen der verlangten Verschwiegenheitsklausel abgelehnt. Im Gegenzug für Informationen wäre ihm öffentliche Kritik nicht mehr möglich gewesen. „Ich habe darum gesagt, schicken Sie mir das Klumpert erst gar nicht“, so Mayer.
Gutachten, die nicht dem Wunsch des Auftraggebers entsprechen, würden außerdem nur allzu oft in der Schublade verstauben. Meist suchen sich Auftraggeber aber ohnehin genau aus, wen sie für Studien beauftragen.
„Es ist eine allgemeine Unkultur, dass man bei Sachverständigen schaut, welche politische Einstellung sie zu einem Sachverhalt haben und wie sie sich in der Vergangenheit verhalten haben“, sagt Franz Fiedler, ehemaliger Präsident von Transparency International. Genau hier dürfte sich das Klimaschutzministerium bei Mayer deutlich verschätzt haben. Oder auch nicht.
Manchmal werden auch bewusst inhaltliche Gegner als Gutachter ausgesucht, sagt Mayer. Aus einem einfachen Grund: Der Gutachter ist dann für die Gegenpartei gesperrt. „Ich rechne Heinz Mayer hoch an, dass er kein Gefälligkeitsgutachten erstellt, sondern eine rechtlich einwandfreie Argumentation geliefert hat“, sagt Fiedler. Er gebe Mayer nämlich zu 100 Prozent recht, Gewesslers Vorgehen sei „eindeutig rechtswidrig“.
Das Klimaschutzministerium hält dem zwei externe Gutachten der Rechtsexperten Dragana Damjanovic und Konrad Lachmayer entgegen, die Gewesslers Ansicht stützen. Auch hier galten laut Ministerium Verschwiegenheitsbestimmungen – das sei bei externen Gutachtern „vorgesehen und gängige Praxis“, heißt es: „Diese Verschwiegenheitsbestimmungen umfassen dann jene Bereiche, die eben nicht öffentlich zugänglich sind.“
Ebenfalls gängige Praxis: dass Studien oder Gutachten, die nicht die gewünschten Ergebnisse liefern, unter Verschluss gehalten werden. Mit dem geplanten Informationsfreiheitsgesetz, bei dessen Umsetzung es sich noch wegen des Widerstands der Länder spießt, wäre das nicht mehr möglich. Das würde zwar Gefälligkeitsgutachten nicht zu 100 Prozent verhindern, „aber es würde auf jeden Fall schwieriger werden“, sagt Fiedler. „Jede Art von Transparenz ist korruptionsverhindernd.“
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