Brisante Anzeige: Wirecard wickelte bereits früher illegale Geschäfte ab

Brisante Anzeige: Wirecard wickelte bereits früher illegale Geschäfte ab
Verdacht der Geldwäsche in Milliardenhöhe schon 2010 – eine Anzeige verlief anscheinend im Sand

Am 4. März 2010 erhält die Staatsanwaltschaft München I eine Anzeige mit viel Brisanz, die Auswirkungen auf den aktuellen Wirecard-Prozess haben könnte. „Strafanzeige wegen Geldwäsche in Milliardenhöhe gegen die Wirecard AG, Vorstand Markus Braun“, lautet der Titel des Dokuments, das dem KURIER vorliegt. Darin heißt es, dass das gesamte Wirecard-Geschäftsmodell „auf der Abwicklung zwar hochprofitabler, aber illegaler Geschäfte beruht“.

Einer der damaligen Hintermänner der Anzeige ist verärgert über die Aussage von Braun im Prozess am Montag. Die Verteidigungslinie lautet, dass der österreichische CEO niemals etwas gewusst habe von kriminellen Machenschaften bei dem Zahlungsdienstleister. Daran werden nun Zweifel gesät.

Denn offenbar musste Wirecard 2010 bei einer großen Kreditkartenfirma 16 Millionen Euro Vertragsstrafe bezahlen. Laut Anzeige soll Wirecard falsche interne Codes genutzt haben, um illegale Ein- und Auszahlungen von US-Pokerseiten über Blumenläden abzuwickeln. Seit 2006 ist Internet-Glücksspiel in den USA verboten. Laut Anzeige ging es um verschobene Geldbeträge in der Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr. Statt der üblichen ein Prozent soll Wirecard zumindest sechs Prozent Gebühr je Transaktion kassiert haben.

Bei damals 50 Millionen Euro Gewinn ist rasch ersichtlich, dass die Pokerseiten fast das komplette Geschäft von Wirecard gewesen sein müssen.

FBI-Razzia bei Pokerbetreiber

Erst als 2011 das FBI die Pokerseiten endgültig zudrehte, stand Wirecard vor massiven Problemen. Danach soll der Aufbau der Scheingeschäfte in Asien und Dubai begonnen haben, schließlich präsentierte Wirecard ständig steigende Gewinne. Laut dem Kronzeugen Oliver B. gab Braun die Zahlen vor, die dann die Mitarbeiter hinbiegen mussten.

Doch was geschah mit der Anzeige von 2010? Die Staatsanwaltschaft München fand keine Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Betrug.

Im nun laufenden Verfahren spielt das alles keine Rolle mehr, weil allfällige Straftaten aus dieser Zeit verjährt sind. Für einen der damaligen Anzeiger ist es allerdings „ein Skandal, dass die Historie von damals“ im Prozess bisher nicht erwähnt wird.

 Braun, dem zehn Jahre Haft drohen, weist alle Vorwürfe zurück.

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