FPÖ klagt Höchstrichter Schnizer wegen übler Nachrede

Johannes Schnizer.
Johannes Schnizer unterzeichnete FPÖ-Unterlassungserklärung nicht. Anwalt sagt, der Verfassungsrichter habe nur "seine persönliche Meinung zum Ausdruck gebracht".

Verfassungsrichter Johannes Schnizer unterzeichnet die von der FPÖ geforderte Unterlassungserklärung nicht. "Herr Dr. Johannes Schnizer hat - wie aus seinen Stellungnahmen auch hervorgegangen ist - gegenüber dem Falter und in der ZiB2 seine persönliche Meinung zum Ausdruck gebracht", teilte sein Anwalt am Mittwoch dem FPÖ-Anwalt Michael Rami mit. Das knapp gehaltene Schreiben liegt der APA vor.

Schnizers Rechtsvertreter Michael Pilz betont in dem aus drei Sätzen bestehenden Schriftsatz, dass Schnizer weder der FPÖ, dem Präsidentschaftskandidaten Norbert Hofer noch Parteichef Heinz-Christian Strache rechtswidriges Handeln unterstellt habe. Pilz und Schnizer betrachten die Angelegenheit damit als erledigt.

Die Reaktion von FPÖ-Medienanwalt Michael Rami lässt nicht lange auf sich warten: "Uns bleibt kein anderer Weg, wir werden klagen."

Rami sieht in den medialen Aussagen des Höchstrichters den strafrechtlichen Tatbestand der üblen Nachrede erfüllt, außerdem will er zivilrechtlich wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung klagen.

"Dr. Schnizer hat suggeriert, dass Norbert Hofer schon vor der Stichwahl von den Fehlern bei der Auszählung der Wahlkarten wusste und die Anfechtung vorbereitet hat. Das ist ein untragbarer Vorwurf", erklärt Anwalt Rami.

Persönliche Meinung

Anwalt Pilz hält dagegen, Schnizer habe nur seine persönliche Meinung geäußert, also eine Wertung eines Sachverhalts vorgenommen. Der Sachverhalt selbst, die umfangreiche Anfechtungsschrift der FPÖ, sei unumstritten, so Pilz. Schnizer hatte in der "ZiB2" im ORF gesagt: "So etwas kann man nicht in einer Frist von einer Woche vorbereiten, meiner Einschätzung nach - aber vielleicht täusche ich mich."

Die FPÖ forderte Schnizer daraufhin über ihren Medienanwalt auf, diese "unwahren Behauptungen", die Anfechtung schon vor der Wahl vorbereitet zu haben, zu widerrufen. FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl erklärte aber gleichzeitig "im Interesse der größtmöglichen Wahrung des Ansehens des Verfassungsgerichtshofes" keinen Rechtsstreit zu wollen.

Entschuldigt

Am Montag hatte sich Schnizer bei seinen Richterkollegen am Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschuldigt und erklärt, warum er die Aufhebung der Bundespräsident-Stichwahl öffentlich verteidigt hatte, räumte aber ein, er habe sich "über dieses Anliegen hinaus zu Äußerungen hinreißen lassen, die ich jetzt als großen Fehler betrachte".

Adamovich: "Einmalig"

Ex-Verfassungsgerichtshofspräsident Ludwig Adamovich hat sich in seiner Amtszeit mit dem damaligen Kärntner FPÖ-Landeshauptmann Jörg Haider im Ortstaferlstreit so manches mediale Gefecht geliefert (Haider: „Wenn einer schon Adamovich heißt, muss man sich zuerst einmal fragen, ob er eine aufrechte Aufenthaltsberechtigung hat.“) – aber dass ein Verfassungsrichter im Rahmen seiner Tätigkeit verklagt und vor ein „ordentliches Gericht“ gestellt wird – „das gab es noch nie“, sagt er.

Die Integrität des Höchstgerichts sieht er dadurch aber nicht gefährdet: „Günstig ist es nicht, aber es soll sich bitte jeder denken, was er will.“

Ein etwaiges Disziplinarverfahren gegen Schnizer müsse warten, bis das straf- und das zivilrechtliche Verfahren eingestellt bzw. rechtskräftig abgeschlossen sind. Eine Prognose wagt Ex-Präsident Adamovich nicht.

Auf die Frage, wie er eine derartige Causa in seiner Amtszeit gehandhabt hätte, sagt er: „Hätte ich einen Pressesprecher gehabt, hätte ich einiges anders gemacht.“

Kommentare