Wahlanfechtung lange geplant? FPÖ wehrt sich gegen Vorwurf

Herbert Kickl und Norbert Hofer
VfGH-Richter Schnizer wirft der FPÖ bei ihrer Anfechtung politisches Kalkül vor. Schnizer begründete seinen Vorwurf mit der "überaus ausführlichen Anfechtungsschrift".

Verfassungsrichter Johannes Schnizer verteidigt in der aktuellen Ausgabe des Falter entschieden die Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl durch den Verfassungsgerichtshof. Kritik an der Arbeit des VfGH sei zwar legitim, er glaube aber, viele würden das Urteil kritisieren, weil die FPÖ angefochten habe. In Richtung FP sagte er, diese habe die Anfechtung schon vor der Stichwahl vorbereitet. Er bekräftige diesen Vorwurf in der ZiB2 am Dienstagabend.

Auf die Verschiebung der Wiederholung der Stichwahl angesprochen sagte Schnizer am Dienstagabend außerdem er habe "Verständnis dafür, dass die Bundesregierung auf Nummer sicher gehen wollte."

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"Nicht bloß Schlampigkeiten"

Die Aufhebung verteidigte der Verfassungsrichter im Falter entschieden: "Es sind nicht bloß Schlampigkeiten passiert, sondern es ist in zehntausenden von Fällen das Wahlgeheimnis verletzt worden. Deshalb sprechen wir von krassen Rechtswidrigkeiten", so Schnizer, der gegenüber dem Falter betonte, im Interview seine persönliche Meinung zum Ausdruck zu bringen - und nicht für den VfGH zu sprechen.

Wahlanfechtung lange geplant? FPÖ wehrt sich gegen Vorwurf
ABD0034_20160927 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA0138 VOM 27.9.2016 - Verfassungsrichter Johannes Schnizer anl. eines Fototermines am Mittwoch, 15. Juni 2011, in Wien. Der Verfassungsrichter Johannes Schnizer verteidigt in der aktuellen Ausgabe des "Falter" entschieden die Aufhebung der Bundespräsidentenstichwahl durch den Verfassungsgerichtshof. (ARCHIVBILD VOM 15.6.2011) - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER
Schnizer sagte, beim Öffnen der Briefwahlkuverts hätten Unbefugte die Wahlzettel entnommen - und theoretisch "hineinschauen" können. Dies bedeute, jene - unbefugten - Personen, die die Kuverts geöffnet haben, hätten theoretisch sehen können, "wie der Nachbar abgestimmt hat." Davon betroffen waren laut Schnizer zehn der 14 Wahlbezirke, insgesamt 73.084 Briefwahlstimmen.

"Manipulation fast nie nachweisbar"

Dass der VfGH in seinem Erkenntnis erklärt hatte, es müssten für eine Aufhebung einer Wahl Manipulationen gar nicht bewiesen, sondern nur möglich sein, verteidigte Schnizer ebenfalls: Dies sei "ständige Judikatur" des Gerichtshofs. "Diese Rechtsprechung hat der Verfassungsgerichtshof entwickelt, weil eine Manipulation fast nie nachweisbar ist."

Wahlanfechtung lange geplant? FPÖ wehrt sich gegen Vorwurf
Johannes Schnizer.
Die zahlreiche Kritik am Urteil des VfGH sieht Schnizer auch darin begründet, dass die FPÖ die Wahl angefochten und sich damit durchgesetzt hat. Vor allem die Äußerungen des Schriftstellers Karl-Markus Gauß, der dem Gerichtshof "vorauseilenden Gehorsam gegenüber der FPÖ" vorgeworden habe, schmerze ihn. "Das stimmt keinesfalls. Wir haben - und das ist mir ganz wichtig, und man weiß, wo ich weltanschaulich stehe - ohne Ansehen der Person entscheiden", sagte Schnizer, der einst Kabinettschef des SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer war.

Schnizer wählte Van der Bellen

Gefragt, wem er bei der Wiederholung der Stichwahl seine Stimme geben wird, sagte Schnizer dem Falter: "(Alexander, Anm.) Van der Bellen, wie das letzte Mal."

Durch dieses Bekenntnis sieht Schnizer in der ZiB2 seine Neutralität als Richter nicht gefährdet. Denn jeder Richter habe seine Weltanschauung und im Verfahren sehe er sich "absolut zur Objektivität verpflichtet".

FPÖ entschlossen, "Sieg des anderen nicht zu akzeptieren"

Gegenüber dem Falter sparte Schnizer nicht mit Kritik an der FPÖ bzw. deren Kandidaten Norbert Hofer: "Offenkundig war einer der Wahlwerber entschlossen, den Sieg des anderen nicht zu akzeptieren. Er hat bereits vor der Stichwahl die Wahlanfechtung aufgrund von Mängeln bei vorangegangenen Wahlen vorbereitet, die in diesem Ausmaß nicht allgemein, aber offenkundig den Wahlbeisitzern dieses Kandidaten bekannt waren; sie haben aber in der Wahlbehörde (mit einer Ausnahme) nicht darauf hingewirkt, rechtmäßig vorzugehen. Ein anderer Kandidat hätte vielleicht gesagt, er akzeptiert auch eine Niederlage."

Darauf angesprochen in der ZiB2 am Dienstagabend, sagte Schnizer: "Das ist ein Eindruck, der bei mir entstanden ist." Schnizer begründete seinen Vorwurf mit der "überaus ausführlichen Anfechtungsschrift". Die Unterlagen für die Anfechtung hätte man demnach ohne vorangehende Vorbereitung nur schwer so kurzfristig zusammenstellen können. Schnizer: "So etwas kann man nicht in einer Frist von einer Woche vorbereiten, meiner Einschätzung nach - aber vielleicht täusche ich mich."

FPÖ weist Vorwürfe zurück

Die FPÖ hat die Aussagen von Schnizer, die FPÖ bzw. deren Bundespräsidentschaftskandidat Norbert Hofer habe die Anfechtung der Stichwahl schon vor deren Abhaltung vorbereitet, scharf zurückgewiesen. Dass Schnizer seinen Ausführungen diese "Unwahrheit" hinzufüge, sei "befremdlich und sehr bedauerlich", sagte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung.

"Zu behaupten, die FPÖ habe bereits vor der Stichwahl die Wahlanfechtung vorbereitet, ist eine glatte Unterstellung, die wir aufs Schärfste zurückweisen", so Kickl. "Eine derartige Behauptung entspricht zudem genau dem Charakter jener Gerüchte, die wohl auch das Team (Alexander, Anm.) Van der Bellen aus dem Wahlkampf verbannt wissen möchte", sagte der FPÖ-Generalsekretär.

Holzinger: "Dazu geben wir keinen Kommentar ab"

Wahlanfechtung lange geplant? FPÖ wehrt sich gegen Vorwurf
Üblicherweise spricht bei den Verfassungsrichtern nach außen nur einer, nämlich der Präsident. Richter Schnizer brach mit der Usance. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger will das Interview seines Richter-Kollegen erwartungsgemäß nicht im Detail kommentieren. "Es handelt sich um die Privatmeinung von Dr. Schnizer, dazu geben wir keinen Kommentar ab", heißt es in einer offiziellen Stellungnahme gegenüber dem KURIER.

In Österreich teilen sich die zwei (noch) mittelgroßen Parteien SPÖ und ÖVP alle Posten vom Portier bis zum Spitzenrichter auf. Den Verfassungsrichtern ist es bis jetzt immerhin gelungen, das Höchstgericht vom Geruch der Parteipolitik freizuhalten. Johannes Schnizer hat jetzt der Glaubwürdigkeit des Gerichts einen Bärendienst erwiesen.

Der ehemalige Mitarbeiter von Ex-Kanzler Gusenbauer (SPÖ) unterstellt der FPÖ, die Anfechtung der Wahl schon vor dem 2. Wahlgang geplant zu haben. Auch wenn man den Freiheitlichen zutraut, dass sie Institutionen des Staates unterminieren wollen, so darf diesen Vorwurf nur erheben, wer Beweise hat. Das gilt für einen Höchstrichter erst recht.

Sonderbar ist auch der Zeitpunkt der umstrittenen Aussage. Unmittelbar nach dem Urteil hätten die Verfassungsrichter zu ihren Beweggründen Stellung nehmen sollen. Und auch unterschiedliche Standpunkte, die es unter Juristen immer gibt, bekannt geben sollen. Das hätte ihre Glaubwürdigkeit gestärkt. Sein Solo und auch die Aussage, Van der Bellen zu wählen, hätte Schnizer sich sparen können.

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