Bauer gegen Asfinag: S8 wieder vor Gericht
Der jahrelange Streit um die geplante Marchfeld Schnellstraße S8 zwischen der Asfinag und dem Land Niederösterreich auf der einen Seite sowie dem Landwirt Leopold Haindl aus Markgrafneusiedl auf der anderen Seite erreicht einen neuen Höhepunkt.
Vor einer Woche hat das Amt der Landesregierung NÖ dem Autobahn- und Schnellstraßen-Betreiber die Ausnahmebewilligung erteilt, die Grundstücke von Haindl „zwecks Vornahme von Untersuchungen und Vorarbeiten (Pflanzenkartierungen und tierökologische Kartierungen) für den Bau der S8“ zu betreten. Aus dem Antrag der Asfinag gehe hervor, dass die Vorarbeiten für den Bau der S8 „notwendig und erforderlich sind“.
„Unser Mandant fühlt sich vor den Kopf gestoßen. Das Ganze ist ein Skandal“, sagt Haindls Anwältin Fiona List. Sie bestätigt dem KURIER, dass Haindl die Betretung seiner Grundstücke zuvor untersagt hatte. Anwältin List hat nun eine Beschwerde gegen den Bescheid wegen angeblicher Rechtswidrigkeit beim Landesverwaltungsgericht in St. Pölten eingebracht und eine Kopie auch der Staatsanwaltschaft Korneuburg übermittelt.
Denn: Im seit 14 Jahren anhängigen Bewilligungsverfahren hatte Haindl Mitte September 2021 vor dem Bundesverwaltungsgericht einen Sieg errungen.
Das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zur S8 wurde damals „aufgrund von Mängeln im Behördenverfahren und der Missachtung naturschutz- und artenschutzgesetzlicher Bestimmungen“ aufgehoben und an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) als Behörde erster Instanz zur Erlassung eines neuen Bescheides zurückverwiesen.
Die Trasse der geplanten Schnellstraße durchkreuzt den Lebensraum des Triels, eines seltenen Vogels, der vom Aussterben bedroht ist. Die gerichtlich bestellten Naturschutzgutachter hatten dem Projekt eine Absage erteilt und die besagten Flächen für die Verwirklichung der Schnellstraße „als nicht geeignet“ eingestuft. Der betroffene Teil des dortigen Lebensraums des Triels hätte „als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden müssen“, urteilte das Gericht. Zugleich erteilte das Bundesverwaltungsgericht den Auftrag, dass das Klimaschutzministerium „in einem fortgesetzten Ermittlungsverfahren eine fundierte Alternativenprüfung für verschiedene mögliche Verkehrslösungen nachzuholen hat“.
Asfinag versteht Aufregung nicht
„Die ursprüngliche Trasse, die die Grundstücke unseres Mandanten betrifft, ist keine Alternative im Sinne des Bundesverwaltungsgerichts. Auch das BMK ist an die Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts gebunden“, sagt Anwältin Fiona List zum KURIER. Selbiges gelte auch für das Amt der niederösterreichischen Landesregierung.
Indes versteht man bei der Asfinag die Aufregung des Grundstückbesitzers nicht. Es handle sich um zwei verschiedene Vorgänge. Einerseits führt die Asfinag das ursprüngliche Behördenverfahren fort, andererseits werden unabhängig davon die vom Klimaschutzministerium geforderten Alternativen evaluiert. Im Zuge des laufenden Verfahrens erging im Jänner und April 2022 seitens des BMK an die Asfinag die Aufforderung, Unterlagen vorzulegen, dass die ursprüngliche Trasse keinen erheblichen Einfluss auf schutzwürdige Tiere im Bereich des Schutzgebiets Markgrafneusiedl habe. Bis 15. September muss die Asfinag die Unterlagen dem BMK vorlegen.
„Wir zählen dort quasi Tiere“, sagt Asfinag-Sprecherin Petra Mödlhammer zum KURIER. „Um hier einen aktuellen Stand der ökologischen Situation vor Ort zugrunde legen zu können, wurden seitens der Asfinag Ökologen beauftragt, den Bestand vor Ort neu zu erheben. Dies umfasst klarerweise auch die Grundstücke des Herrn Haindl.“
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