A22-Donauuferautobahn: Asfinag kämpft gegen Gerichtsurteil
Ende Jänner war die Erleichterung bei den Stockerauern groß: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ordnete eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den lange geplanten Ausbau der A22 auf insgesamt sechs Spuren an.
Nun ist aber klar, dass die Stadt weiter auf eine UVP warten muss: Die Asfinag hat erneut eine außerordentliche Revision eingelegt, demnach entscheidet der Verwaltungsgerichtshof über das weitere Vorgehen.
Die Vorgeschichte: Lange hatten die Stadtgemeinde und engagierte Bürger - allen voran die Bürgerinitiative „Tunnel und grüner Übergang“ - für eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Zuge des Ausbaus gekämpft. Schon im Mai 2021 hatte sich das BVwG dafür ausgesprochen.
Damals ging die Asfinag erstmals gegen das Erkenntnis vor und legte eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof sowie eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein. Das BVwG hielt jedoch an seinem Erkenntnis fest; es bewertete das Projekt als einen Neubau und sah eine UVP vor.
Asfinag: „Fragen zur UVP-Pflicht offen"
Nun hat sich die Asfinag erneut für eine außerordentliche Revision entschieden. Der Verwaltungsgerichtshof muss nun entscheiden, ob er diese zurückweist oder zulässt. „Auch nach der nunmehr zweiten BVwG-Entscheidung sind nach wie vor einige Fragen zur UVP-Pflicht offen geblieben, die für eine effiziente und rechtskonforme Projektentwicklung wesentlich sind“, begründet Asfinag-Sprecherin Alexandra Vucsina-Valla, warum erneut der Rechtsweg eingeschlagen wurde.
Für ÖVP-Bürgermeisterin Andrea Völkl kommt der Schritt der Asfinag nicht überraschend: „Sie muss so vorgehen. Der Ausbau der A22 ist ein beispielgebendes Projekt für ganz Österreich“, macht sie die Tragweite der Entscheidung klar. Auch Christian Schuhböck, der seitens der Umweltorganisation „Alliance For Nature“ für eine UVP kämpft, spricht von einem Präzedenzfall, der hier geschaffen wird: „Für die Asfinag geht es hier um einiges, es wird eine Judikatur geben.“ Die Stadtgemeinde ist aber zuversichtlich, dass es unterm Strich zu einer UVP kommen wird.
Rechtsanwalt Martin Fischer, der eine Gruppe von Stockerauer Bürgern und die Bürgerinitiative in dem Verfahren vertritt, erwartet eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in den nächsten vier Wochen. Seine Einschätzung: „Die Asfinag muss den Gerichtshof erst davon überzeugen, dass eine erneute Revision sinnvoll ist.“ In dieser gehe es um einen Sachverhalt, dessen Bewertung aber nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofs, sondern des BVwG sei.
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