Donauuferautobahn A22: Gericht spricht sich für UVP-Verfahren aus

Donauuferautobahn A22: Gericht spricht sich für UVP-Verfahren aus
Freude bei Stockerauern ist groß. Asfinag kann Erkenntnis aber erneut bekämpfen.

Für die Stadtgemeinde ist es ein lang ersehnter Sieg: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat erneut eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Ausbau der A22 auf sechs Spuren angeordnet.

Seit Jahren wird über das Projekt diskutiert, bereits im Mai 2021 sah das BVwG eine Umweltprüfung für das Projekt vor. Damals wehrte sich die Asfinag jedoch gegen das Erkenntnis; sie legte eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof sowie eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein. Seit vergangenem Freitag steht nun aber fest: Das BVwG hält an seinem Erkenntnis fest. Es stuft das Projekt als einen Neubau ein und sieht eine „volle UVP“ vor, was der Stadt und den Beschwerdeführern hinsichtlich der Rechtsmittelbefugnisse Vorteile bietet.

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