Donauuferautobahn A22: Gericht spricht sich für UVP-Verfahren aus

Donauuferautobahn A22: Gericht spricht sich für UVP-Verfahren aus
Freude bei Stockerauern ist groß. Asfinag kann Erkenntnis aber erneut bekämpfen.

Für die Stadtgemeinde ist es ein lang ersehnter Sieg: Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat erneut eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für den Ausbau der A22 auf sechs Spuren angeordnet.

Seit Jahren wird über das Projekt diskutiert, bereits im Mai 2021 sah das BVwG eine Umweltprüfung für das Projekt vor. Damals wehrte sich die Asfinag jedoch gegen das Erkenntnis; sie legte eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof sowie eine außerordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein. Seit vergangenem Freitag steht nun aber fest: Das BVwG hält an seinem Erkenntnis fest. Es stuft das Projekt als einen Neubau ein und sieht eine „volle UVP“ vor, was der Stadt und den Beschwerdeführern hinsichtlich der Rechtsmittelbefugnisse Vorteile bietet.

UVP noch nicht fix

„Für Stockerau ist diese Entscheidung ein historischer Moment. Wir haben als Stadt viel Geld in diesem Rechtsverfahren in die Hand genommen“, so ÖVP-Stadtchefin Andrea Völkl. Die Erkenntnis des BVwG sei jedoch viel weitreichender; für Völkl ist die Entscheidung vorbildgebend für vergleichbare Straßenbauprojekte.

Auch Martin Fischer, in dem Verfahren Rechtsvertreter mehrerer Stockerauer Bürger (darunter auch die Bürgerinitiative „Tunnel und grüner Übergang“) schätzt den Wert der BVwG-Entscheidung hoch ein, wobei jedoch immer der Einzelfall geprüft werden müsse. Dennoch macht er klar: „Ob eine UVP durchgeführt wird, steht noch nicht fest. Die Asfinag kann erneut gegen das Erkenntnis vorgehen.“

Die Frist von sechs Wochen läuft bereits. Asfinag-Sprecherin Alexandra Vucsina-Valla will sich diesbezüglich noch nicht festlegen: „Da die Entscheidung erst vor wenigen Tagen erfolgt ist, prüfen wir derzeit noch, welche neuerlichen Rechtsmittel wir im Sinne der Rechtssicherheit ergreifen werden.“

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