A22-Fahrspurerweiterung: UVP nun doch notwendig

A22-Fahrspurerweiterung: UVP nun doch notwendig
Bundesverwaltungsgericht stuft den Ausbau beim Knoten Stockerau als Neubau ein.

Es ist ein wahres Nadelöhr, die A22 zwischen dem Knoten Stockerau und Stockerau-Ost im Bezirk Korneuburg. Hier treffen gleich mehrere Pendlerströme an einem zweispurigen Autobahn-Abschnitt aufeinander. Bereits seit 2015 laufen Detailplanungen der Asfinag zur Erweiterung der Fahrbahn von derzeit zwei auf drei Spuren pro Richtung.

Im Februar schien es, als würde der Ausbau, der eigentlich im Vorjahr für rund 80 Millionen Euro starten hätte sollen, nun endlich beginnen könnte, das UVP-Feststellungsverfahren war durch. Das Umweltministerium entschied, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig sei. Das war ein Rückschlag für die Bürgerinitiative „Tunnel und Grüner Übergang – A22“ sowie die Stadtgemeinde Stockerau, die monatelang auf eine UVP hingearbeitet haben. Deshalb wurde seitens der Stadt und anderen auch Beschwerde dagegen eingelegt.

Asfinag analysiert

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) befasste sich mit der Frage, ob es eine UVP braucht. Montagvormittag dann sein Urteil: Ja, eine UVP ist notwendig. Denn: Bei der Fahrbahnerweiterung handle es sich nicht um einen Ausbau, sondern um einen Neubau. Das berichteten die NÖN.

„Wir sind sehr froh, dass es so ausgegangen ist“, sagt Stockeraus Bürgermeisterin Andrea Völkl (ÖVP) zum KURIER. Es sei aber kein „Prestigeerfolg“, es „werden jetzt die Rechtsvorschriften eingehalten“. Sie stellt auch klar, dass man in der Stadt nicht gegen die Fahrstreifenerweiterung ist. „Wir brauchen eine Modernisierung, der Verkehr ist da und wird auch nicht weniger“, betont Völkl. Aber nicht im Schnellverfahren und ohne einer genauen Prüfung der Umweltverträglichkeit. „Die Stadt ist sehr nahe an der Autobahn, das Naturschutzgebiet Stockerauer Au ebenso. Es geht um Lärm, Staub und Emissionen“, erklärt sie.

Die Asfinag wollte eine UVP vermeiden. Nun kann sie eine Beschwerde gegen das Erkenntnis des BVwG beim Verfassungsgericht einbringen. Vonseiten der Asfinag gibt es noch keine Auskünfte über den weiteren Verlauf und die Auswirkungen auf das Straßenbauprojekt. „Das neue Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts ist für uns eine neue Sachlage. Wir werden dieses Erkenntnis nun entsprechend prüfen und analysieren“, teilt Sprecherin Alexandra Vucsina-Valla auf KURIER-Nachfrage mit. M. PENZ

Kommentare