Keine Genehmigung für Marchfeld Schnellstraße S8

Keine Genehmigung für Marchfeld Schnellstraße S8
Bundesverwaltungsgericht: Zuständige Behörde hat "in einem fortgesetzten Ermittlungsverfahren eine fundierte Alternativenprüfung für verschiedene mögliche Verkehrslösungen nachzuholen".

Dieses Urteil ist mit großer Spannung erwartet worden. Im Streit um die geplante Marchfeld Schnellstraße S8 zwischen der Asfinag und dem Land Niederösterreich auf der einen Seite sowie Bürgerinitiativen und Umweltschutzorganisationen auf der anderen Seite hat das Bundesverwaltungsgericht am Freitag entschieden, dass das Straßenbauprojekt keine Genehmigung erhält. Das Urteil umfasst 232 Seiten und liegt dem KURIER vor.

„Das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren zur S 8 Marchfeld Schnellstraße wurde aufgrund von Mängeln im Behördenverfahren und der Missachtung naturschutz- und artenschutzgesetzlicher Bestimmungen an das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zurückverwiesen“, teilte das Bundesverwaltungsgericht am Freitagnachmittag mit.

Denn: Die Trasse der geplanten Schnellstraße durchkreuzt den Lebensraum des Triels, eines seltenen Vogels, der vom Aussterben bedroht ist. „Der betroffene Teil des Lebensraums des Triels hätte als Vogelschutzgebiet ausgewiesen werden müssen“, so das Gericht. Das Natura-Schutzgebiet „Sandboden und Praterterrasse“ sei jedoch im Jahr 2009 von der NÖ Landesregierung zu klein ausgewiesen worden“.

In dem nicht ausgewiesenen Teilen des „faktischen Vogelschutzgebiet“ dürfe laut Judikatur des EuGH „kein Eingriff erfolgen“. Nach dem damaligen Stand des Beschwerdeverfahrens (Februar 2020) hätte das Bundesverwaltungsgericht den Antrag auf Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Errichtung der S 8 abweisen müssen.

Und: „Die nicht ausgewiesenen Teile stellten daher ein sogenanntes „faktisches Vogelschutzgebiet“ dar, in das gemäß der Judikatur des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) kein Eingriff erfolgen darf. Nach dem damaligen Stand des Beschwerdeverfahrens (Februar 2020) hätte das Bundesverwaltungsgericht den Antrag auf Durchführung der UVP für die Errichtung der S 8 abweisen müssen."

Das Beschwerdeverfahren habe zudem ergeben, "dass die Bestimmungen des Artenschutzes sowohl betreffend den Triel als auch das Ziesel durch den Bau und den Betrieb der S 8 verletzt werden. Auch in einem solchen Fall ist eine Errichtung unter den beschriebenen Voraussetzungen (Alternativenprüfung und Interessensabwägung) möglich".

Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht habe sich schließlich ergeben, „dass weder in der Strategischen Prüfung Verkehr noch im Bewilligungsverfahren der Behörde eine ausreichende Alternativenprüfung stattgefunden hat.

„Aus Sicht des Richtersenats war das Behördenverfahren deshalb bereits zum Zeitpunkt der Vorlage der Beschwerden an das Bundesverwaltungsgericht mit einem Mangel behaftet. Da die Behörde notwendige Ermittlungen des Sachverhalts unterlassen hat und diese Ermittlungen (insbesondere die Alternativenprüfung) nur durch ein zeit- und kostenaufwändiges Verfahren durch das Bundesverwaltungsgericht nachgeholt werden könnten, wurde das Verfahren zur Ergänzung an die Behörde zurückverwiesen“, heißt es weiter.

Laut Bundesverwaltungsgericht muss „die Behörde hat nunmehr in einem fortgesetzten Ermittlungsverfahren eine fundierte Alternativenprüfung für verschiedene mögliche Verkehrslösungen nachzuholen und (falls sie zu dem Ergebnis kommt, dass die beantragte Streckenführung die naturverträglichste ist) darauf aufbauend eine Interessensabwägung durchzuführen. Entsprechend der Ergebnisse dieser Prüfschritte hat die Behörde das Verfahren zu ergänzen oder (falls sie zum Ergebnis kommt, dass die beantragte Streckenführung nicht die naturverträglichste ist) den Bewilligungsantrag abzuweisen“.

„Bei der nun rechtskonformen Gebietsausweisung darf eine Straße nur dann in einem Schutzgebiet gebaut werden, wenn keine alternative Trassenführung möglich ist“, erklärt Bürgerinitiativen-Anwalt Wolfgang List zum KURIER. „Wir haben bereits vor 14 Jahren der Asfinag und dem Land NÖ erläutert, dass die Trasse in der eingereichten Variante nicht genehmigungsfähig ist.“ Nachsatz: „Hätte man damals auf uns gehört, hätte es bereits längst eine umweltverträgliche Lösung gegeben.“

Verkehrslawine entlasten

„Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt eines – es gibt Projekte die vor zwanzig oder dreißig Jahren geplant wurden, aber für die aktuellen Herausforderungen nicht länger passende Lösungen liefern. Das betrifft gerade den massiven Verbrauch von wertvollen Böden oder den Schutz von einzigartigen und streng geschützten Tieren. Genau aus diesem Grund evaluieren wir aktuell das ASFINAG-Bauprogramm und diese Entscheidung wird dort natürlich umfassend berücksichtigt werden", sagt Klimaschutzministerin Leonore Gewessler. „Mir ist vor allem eines wichtig – ich will, dass wir die Menschen in der Region rasch und wirksam von der aktuellen Verkehrslawine entlasten und dabei den Schutz unserer Umwelt nicht vergessen. Wir dürfen jetzt keine Zeit mehr verlieren – und müssen verhindern, dass wir am Ende des Verfahrens mit leeren Händen dastehen. Aus diesem Grund wird das Klimaschutzministerium jetzt unmittelbar die Prüfung und Planung von Alternativen zur S8 beginnen. Nur so kommen wir jedenfalls einen Schritt weiter.“

Und weiter: „Ich werde das Land NÖ einladen, an diesen Arbeiten teilzunehmen. Sowohl der Klimaschutz als auch die wirksame Entlastung der Anrainerinnen und Anrainer haben oberste Priorität. Deshalb planen wir jetzt gute Alternativen, die wir rasch umsetzen können, anstatt weiter unvorbereitet zuzuwarten.“

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