Marchfeld Schnellstraße S8: Land NÖ ortet „deutliche Ermittlungslücke“
Das umstrittene Verfahren um die Genehmigung der Marchfeld Schnellstraße (S8) durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) könnte in die Verlängerung gehen.
Denn das Land Niederösterreich und der Autobahn- und Schnellstraßenbetreiber Asfinag haben kürzlich die Wiedereinsetzung des Verfahrens beziehungsweise die Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens beantragt. Sie fühlen sich in ihren Rechten massiv beschnitten.
Zur Erinnerung: Am 13. Oktober hatte der vorsitzende Verwaltungsrichter nach nur einem Verhandlungstag das Verfahren bereits geschlossen. Eigentlich hätten zwei Tage lang diverse Naturschutzgutachten erörtert werden sollen, da die geplante Straßentrasse durch das Brutgebiet des vom Aussterben bedrohten Triels führt.
„Dieser Schluss des Ermittlungsverfahrens kam für das Land NÖ jäh, mehr als überraschend und verletzt klar das in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs verankerte Überraschungsverbot“, schreibt Michael Hecht, Anwalt des Landes NÖ, in seinem Schriftsatz. Außerdem wurde das Land NÖ durch „diese Vorgangsweise in seinem Recht auf Parteiengehör verletzt.“
So bringt das Land nun vor, dass das Gericht in der Verhandlung am 13. Oktober die Parteien zu einem „möglichst kurzen mündlichen Vorbringen angehalten habe, aber zugleich die Möglichkeit eines schriftlichen Vorbringens zusicherte. Aber mit dem Schluss des Verfahrens sei ein schriftliches Vorbringen „verunmöglicht“ worden. Denn: Ist ein Verfahren geschlossen, kann nichts mehr vorgelegt werden.
Laut Land NÖ sei das Verfahren „ohne jegliche Stellungnahme-Möglichkeit sämtlicher Parteien“ abgebrochen worden. Das sei gesetzwidrig. „Der Abbruch des Ermittlungsverfahrens erfolgte, nachdem ein ‚sicher geglaubtes Ermittlungsergebnis‘ durch Aussagen des Sachverständigen wieder ins Wanken geriet“, bringt der Anwalt des Landes NÖ vor. „Kommt es dazu, dass ein Sachverständiger seine zuvor in einem schriftlichen Gutachten getroffenen Aussagen relativiert, kann es daher schon alleine aus diesem Grund nicht geboten sein, dass das Verwaltungsgericht sein Ermittlungsverfahren abbricht.“
Auch soll der vom Gericht bestellte Naturschutz-Sachverständige in seinem Gutachten auf den „Endbericht des Landes NÖ zur Erhaltung und des Schutz des Triels“ Bezug nehmen, „ohne diesen zu kennen“. Laut Landes-Anwalt Hecht „liegt hier eine deutliche Ermittlungslücke vor“.
Fakt ist, dass der Naturschutzgutachter des Gerichts der geplanten Projekttrasse eine Absage erteilt hat.
Keine Waffengleichheit?
Die Asfinag bringt vor, das Gericht habe die Verhandlung „während der Erörterung des ersten von vier Naturschutz-Gutachten“ geschlossen. Das Werk des Gerichtsgutachters sei „erst zur Hälfte behandelt worden“.
„Hätte das BVwG die Gutachten sämtlicher Sachverständiger im Rahmen der mündlichen Verhandlung erörtern lassen, so hätte sich ergeben, dass die Trasse des Einreichprojektes als die am geeignetste Trassenführung beurteilt worden wäre“, meint die Asfinag.
Auch beantragte sie, dass das Verfahren fortgesetzt und René Lobner, VP-Bürgermeister der Standortgemeinde Gänserndorf, einvernommen werde. Ihm hatte der Richter bloß eine Stellungnahme „außerhalb des Gerichtsprotokolls“ erlaubt. Das widerspreche der Waffengleichheit.
Laut Asfinag könne Lobner darlegen, dass im Planungsprozess S8 alle berührten Interessen einbezogen wurden, darunter auch „die humanökologischen Interessen der Gemeinde Gänserndorf“.
Kommentare