Brunner will Wohnbauförderung adaptieren und weitere Gebühren streichen
Drei Möglichkeiten macht Kanzler Karl Nehammer in seiner "Rede zur Zukunft der Nation“ aus, um Eigentum zu erwerben. Mittels Erbschaft, Lottogewinn oder Kredit. Bei Letztgenanntem soll sich nun etwas bewegen.
Die sogenannte Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung der Finanzmarktaufsicht (FMA) hat die Kreditvergabe laut Finanzministerium erschwert, Ressortchef Magnus Brunner deshalb bei der FMA angeregt zu prüfen, inwiefern diese adaptiert werden kann.
Natürlich brauche es Regeln zur Kreditvergabe, so Brunner. Es gehe um die „praktische Ausgestaltung der Verordnung“ und beispielsweise darum, dass „Zwischenfinanzierungen bei der Kreditvergabe ausreichend berücksichtigt werden“. Kredite sollten „flexibler und näher an den Bedürfnissen der Menschen gestaltet werden können, bei gleichzeitiger Wahrung der Finanzmarktstabilität“.
Damit Österreich wieder ein „Land der Eigentümerinnen und Eigentümer“ (Nehammer in seiner Rede) wird, will die ÖVP ihre Wählerklientel erreichen und auf Altbekanntes setzen: Auf die Zweckwidmung der Wohnbauförderung, die jährlich 1,2 Milliarden Euro beträgt.
Damit das passiert, muss die ÖVP den Koalitionspartner und die neun Länder von ihrem Ansinnen überzeugen.
Der ÖVP-Finanzminister will jedenfalls „im Detail mit den Ländern über Anpassungen bei der Wohnbauförderung diskutieren, damit diese einen stärkeren Fokus auf die Eigentumsschaffung legt als bisher“.
Nebst Eigentum sei auch der „Mietkauf eine realistische Perspektive, tatsächlich Eigentum erwerben zu können“, so Brunner, der gegenüber dem KURIER erneut darauf drängt, die Grunderwerbssteuer (GrESt) auf das erste Eigenheim in der Höhe von 500.000 Euro entfallen zu lassen. Der Freibetrag würde beim Erwerb eines Eigenheims eine Ersparnis von bis zu 17.500 Euro bringen – und jährlich rund 300 Millionen Euro kosten.
Welche Gebühren fallen könnten
Zudem führt Brunner eine weitere Idee ins Treffen – für selbige aber nicht er, sondern das von Alma Zadić geführte grüne Justizministerium zuständig ist. Brunner schlägt die Befreiung der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr vor. Die Gebühr beträgt 1,1 Prozent respektive 1,2 Prozent vom Kaufpreis und würde jeweils rund 100 Millionen Euro jährlich kosten.
Dass Zadić der ÖVP-Idee etwas abgewinnen kann, das darf bezweifelt werden – vor allem eingedenk der koalitionären Pattstellung bei GrESt und Mietpreisbremse.
Die Grünen können der GrEst-Idee wie berichtet nämlich genau nichts abgewinnen – insbesondere, weil die ÖVP bei den Verhandlungen zur Mietpreisbremse blockiert. Zur Erinnerung: Die Richtwertmieten werden alle zwei Jahre zum 1. April an die Inflation angepasst. Gemäß Verbraucherpreisindex werden die rund 375.000 österreichweiten Richtwertmiet-Wohnungen in drei Wochen also um 8,6 Prozent teurer werden – es sei denn, die Koalitionspartner lenken – beide – ein.
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