Wirtschaft und Industrie haben vehement auf eine Unternehmenshilfe gegen die Teuerung gedrängt. Während Deutschland eine Strom- und Gaspreisbremse beschloss, einigten sich ÖVP und Grüne auf den Energiekostenzuschuss (EKZ) – eine Beihilfe nach EU-Vorgabe. Der Bund fördert energieintensiven Unternehmen rund 30 Prozent ihrer Mehrkosten auf Energie – und zwar im Vergleich zu 2021.
Betriebe konnten die Hilfe bisher für den ersten Förderzeitraum von 1. Februar bis 1. September 2022 beantragen. Die Antragsfrist endete am 15. Februar. Das Resultat präsentierte Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) am Freitag.
Wie der KURIER bereits berichtete, suchen deutlich weniger Unternehmen um die Hilfe an, als erwartet. Das zeigt die Bilanz beim Energiekostenzuschuss I, für den 1,3 Milliarden Euro budgetiert sind: 11.235 Betriebe stellten laut Kocher Anträge in Höhe von insgesamt 403,8 Millionen Euro.
Die Hintergründe
Er sei darüber nicht überrascht, aber froh, sagt Kocher: „Wir haben natürlich gehofft, dass wir das Budget nicht ausschöpfen.“ Woran liegt es, dass nicht einmal die Hälfte des Budgets beansprucht wird?
Viele Betriebe seien finanziell gut abgesichert, meint Kocher. Was zudem viele „ertragsstarke“ Großbetriebe abgeschreckt hätte: Wer den EKZ beansprucht, muss Energiesparpläne vorlegen und ist bei der Auszahlung von Dividenden und Boni stark eingeschränkt.
Beim KURIER meldeten sich aber auch mehrere kleinere und mittlere Unternehmen, die den Zuschuss nicht beantragten. Ihre Kritik: Der Antrag sei zu kompliziert, die Hilfe im Vergleich zum Aufwand gering. Was vielen erst jetzt klar wurde: Bei Mehrkosten von 30 Prozent wird nur der Arbeitspreis der gestiegenen Energiekosten berücksichtigt – nicht die Abgaben und Gebühren. Heißt: Wer 2022 im Vergleich zu 2021 30.000 Euro mehr bezahlt hat, erhält nicht 9.000, sondern 4.500 Euro zurück.
Das sei korrekt, so Kocher: „Steuern auch noch zu bezuschussen, geht beihilferechtlich auch gar nicht.“
Der EKZ I gilt bis Jahresende 2022. Für die Förderung des vierten Quartals können sich Unternehmen von 29. März bis 14. April anmelden. Im Gegensatz zum ersten Förderzeitraum werden dann neben Strom und Erdgas auch die Energieträger Wärme, Kälte und Dampf gefördert. Ebenso bereits beschlossen wurde der EKZ II für das Jahr 2023. Er fördert etwas großzügiger als der EKZ I. Die erste Antragsphase soll es im August und September geben.
Pauschalfördermodell
Klein- und Kleinstunternehmen, die beim EKZ I nicht mehr als 2.750 Euro erhalten würden, können die Unternehmenshilfe nicht beantragen. Für sie arbeitet das Wirtschaftsministerium aber nach wie vor an einem Pauschalfördermodell, das die Grünen bei den EKZ-Verhandlungen forderten. Die Betriebe müssen einen Mindestjahresumsatz von 10.000 Euro vorweisen, Freiberufler werden nicht berücksichtigt. Die Pauschalförderung kann zwischen 100 und 2.475 Euro betragen. Erst Anträge sind voraussichtlich ab Mai möglich.
Auf Dauer seien nationale Zuschüsse wegen der hohen Energiekosten nicht praktikabel, sagt Kocher. „Es muss noch heuer eine europäische Lösung geben.“
Kommentare