Zu kompliziert? Nur 7.000 Betriebe beantragten Energiekostenzuschuss
Er ist Österreichs Reaktion auf die deutsche Gaspreisbremse für Unternehmen: der Energiekostenzuschuss. Im Kampf gegen die Teuerung soll er vor allem Betrieben helfen, die einen hohen Energieverbrauch haben.
Die Antragsfrist für den Energiekostenzuschuss endet am Mittwoch, dem 15. Februar. Und die Nachfrage? Hielt sich eher in Grenzen. "Bisher wurden 52 Millionen Euro an rund 1.600 Unternehmen ausbezahlt", sagt Wirtschafts- und Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) im KURIER-Interview. Budgetiert sind für die Unternehmenshilfe 1,3 Milliarden Euro.
"Ein Rohrkrepierer"
7.000 von 450.000 Unternehmen haben den Zuschuss beantragt. Das Austria Wirtschaftsservice (aws) arbeite die Anträge nun "sukzessive" ab, so Kocher. Der Energiekostenzuschuss wurde nach EU-Vorgabe umgesetzt. Es gilt ein first-come-first-serve-Prinzip. Heißt: Wer zuerst einen Antrag stellt, bekommt zuerst den Zuschuss. "Ich bin sehr optimistisch, dass wir mit 1,3 Milliarden auskommen", sagt Kocher. "Meines Wissens gibt es bei der Abwicklung keine großen Schwierigkeiten. Es gibt monatliche Abrechnungen und die Betriebe haben Lastprofilzähler, die man monatlich ablesen kann."
Marcus Arige, Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes Wien (SWV Wien), sieht das anders. Die Zahl der Anträge sei niedrig: "Da sieht man, wie viele bereits vor diesem Bürokratiemonster kapituliert haben. Die Zahlen lügen nicht, das ist ein Rohrkrepierer erster Güte." Es sei für die Betriebe zu kompliziert, einen Antrag zu stellen, so Arige. Er äußert einen Verdacht: "Ich vermute, die Regierung rechnet fest damit, dass das Geld gar nicht abgeholt wird."
Der aktuelle Energiekostenzuschuss gilt zwar für den Zeitraum von Februar bis Dezember 2022. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2022 gibt es aber noch keine Termine zur Antragsstellung. Der Bund fördert energieintensiven Unternehmen rund 30 Prozent ihrer Mehrkosten auf Energie – und zwar im Vergleich zu 2021. Arige sieht noch ein weiteres Problem: 7.800 Unternehmen, die mit Fernwärme in Wien heizen, seien nicht anspruchsberechtigt.
Pauschalmodell fehlt noch
Noch nicht beantragt werden kann der "Energiekostenzuschuss 2". Er ähnelt prinzipiell dem Modell des ersten Zuschusses, fördert allerdings etwas großzügiger. Deshalb sind dafür auch 3,5 Milliarden Euro budgetiert. Der Zuschuss gilt für den Förderzeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember 2023.
Unternehmen, deren Zuschuss nicht höher als 2.000 Euro ausfallen würde, haben keinen Anspruch auf den Energiekostenzuschuss. Was die Regierung deshalb im September ankündigte: Stattdessen sollten sie eine Pauschale erhalten. "Wir sind dran, die Richtlinie wird in den nächsten Wochen fertig sein. Das ist etwas komplexer weil das Pauschalmodell unbürokratischer für die Betriebe abgewickelt werden soll", sagt Kocher.
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