Bis Ende 2023
Die türkis-grüne Bundesregierung diskutierte mehrere Lösungen – auch eine Energiepreisbremse für Unternehmen. Wirtschaft und den Ländern wäre dieser Weg auch lieber gewesen. ÖVP und Grüne fanden einen anderen Weg aber treffsicherer.
Diesen „Austro-Wumms“ präsentierten Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) und Klimaschutzministerin Leonore Gewessler (Grüne) dann am Donnerstag: einen Energiekostenzuschuss.
Diesen gibt es prinzipiell schon. Auf Basis einer EU-Richtlinie hat Österreich einen Energiekostenzuschuss umgesetzt, der rückwirkend von Februar bis September 2022 gilt. Dabei fördert der Bund energieintensiven Unternehmen rund 30 Prozent ihrer Mehrkosten auf Energie – wenn ihre jährlichen Energiekosten drei Prozent des Umsatzes betragen. Dieser „Energiekostenzuschuss 1“ wird nun mit einer eigenen Antragsphase bis Ende Dezember 2022 verlängert. Er gilt für sämtliche Energieträger.
Deutschland hat für 2022 keine vergleichbaren Unternehmenshilfen beschlossen. Ab Jänner kommt in Österreich dann ein „Energiekostenzuschuss 2“ – für das gesamte Jahr 2023. 3.000 bis 150 Millionen Euro kann der Bund im Rahmen des zweiten Zuschusses im kommenden Jahr auszahlen. Er teilt sich in fünf Förderstufen auf (siehe Fakten). Der größte Unterschied zum ersten Zuschuss: Förderungen in Stufe 1 und 2 können auch Betriebe beantragen, deren Energiekosten nicht drei Prozent des Umsatzes ausmachen.
Kocher geht von Kosten im „mittleren bis hohen einstelligen Milliardenbereich“ aus. „Das entspricht ungefähr dem, was Deutschland ausgibt.“ Man werde genau beobachten, ob Betriebe die Hilfe ausnutzen und ihre Preise dennoch anheben.
Geld fließt langsamer
Die Wirtschaftskammer (WKO) reagierte zufrieden. Österreich habe sich mit dem Antragsmodell für einen sicheren Weg mit klaren Bedingungen entschieden, sagte WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) zum KURIER. „Uns war ein Modell wichtig, das mit der deutschen Energiepreisbremse in der materiellen Wirkung vergleichbar ist. Ab Stufe 2 ist die Wirkung etwa gleich, in der ersten Stufe kompensiert Österreich Unternehmen sogar stärker als Deutschland.“
Klar ist auch: Deutsche Betriebe werden 2023 von der Energiepreisbremse schneller profitieren, da dieser sofort in die Preisbildung eingreift, wogegen der Zuschuss erst etwas später fließt. „Begleitend sind deshalb noch Liquiditätsmaßnahmen nötig“, sagt Kopf. Man könnte den Zuschuss akontieren – zum Beispiel auf zwei Abrechnungszeiträume aufteilen. So würden auch heimische Betriebe schneller Geld erhalten.
Für die Abwicklung der Hilfe ist die heimische Förderbank aws zuständig. Staatliche, energieproduzierende und mineralölverarbeitende Betriebe sind ausgenommen, der Finanzsektor auch. Ein Vorteil des Energiekostenzuschusses, den auch die Verhandler immer wieder hervorhoben: Da nur Mehrkosten ausgeglichen werden, sinkt das Risiko einer Überförderung – im Gegensatz zu einer Preisbremse, wo in die Preisbildung eingegriffen wird.
Dagegen argumentiert etwa Oliver Picek, Ökonom beim gewerkschaftsnahen Momentum Institut: „Die inflationsdämpfende Wirkung von Preisbremsen wird unterschätzt“, so Picek. Frankreich und Spanien hätten stärker auf preissenkende Maßnahmen gesetzt und deshalb auch eine niedrigere Inflationsrate.
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