Ministerin Edtstadler: "Der U-Ausschuss ist kein Strafprozess"
KURIER: Frau Ministerin, das Paket gegen Hass im Netz wurde für Juli angekündigt – wie ist der aktuelle Stand?
Karoline Edtstadler: Wir verhandeln ein großes Paket. Bei meinem Teil geht es darum, Plattformen in die Pflicht zu nehmen, wenn dort Hass verbreitet wird. Es war vorgesehen, dass dieser Teil im Juli kommt. Zum anderen wird bei strafrechtlichen Bestimmungen nachgeschärft. Die Justizministerin und ich wollen ein gemeinsames Paket vorlegen. Daher lohnt es sich, ein paar Verhandlungsrunden mehr zu drehen.
Sie sind also fertig mit Ihrem Teil – und alles wartet auf die Justizministerin?
Bei der Plattformverantwortlichkeit haben wir uns weitgehend geeinigt. Den zweiten Teil aus der Justiz müssen wir noch unter einen Hut bringen. Alternativ könnten wir Teile aus dem Paket herauslösen, um schneller zu einer Einigung zu kommen.
Stehen Sie unter Zeitdruck?
Das Gesetz zur Plattformverantwortlichkeit müssen wir bei der EU-Kommission notifizieren. Auf europäischer Ebene gibt es eine eigene Initiative, die bis Ende des Jahres stehen soll. Deshalb ist es notwendig, unser Gesetz jetzt in Begutachtung zu schicken. Ich bin aber guter Dinge, dass wir eine Lösung finden.
Zu Ihrem Teil gab es viel Kritik von Datenschützern – haben Sie die berücksichtigt?
Es gab die Kritik, dass man hier die Meinungsäußerungsfreiheit einschränken könnte. Das Gegenteil ist der Fall. Es gilt, dieses Recht vor Hass und extremistischen Angriffen zu schützen.
Dieses Recht könnte auch durch „Overblocking“ gefährdet werden, wenn Plattformen aus Angst vor Strafen lieber zu viel löschen.
Völlig richtig. Auch ein Beschwerdeverfahren, das bei uns vorgesehen ist, darf nicht dazu führen. Wir haben uns angeschaut, was an der Regelung in Deutschland geändert wurde und warum jene in Frankreich gescheitert ist. Wir lernen von internationalen Beispielen.
Datenschützer fordern auch einen Kriterienkatalog, damit für die Plattformen klar ist, was gelöscht werden muss, und dass über die Lösch-Praxis auch ein Bericht vorgelegt wird. Wird es das geben?
Mir geht es darum, dass Plattformen in die Pflicht genommen werden. Und dazu gehört auch so ein Bericht. Und natürlich brauchen die Plattformen auch einen klaren Rahmen: Was versteht man unter Hass? Für mich ist das ganz klar: Es gibt strafrechtliche Bestimmungen gegen Drohung, Verhetzung und Rassismus. Solche Inhalte müssen schnell gelöscht werden, dann müssen sich Juristen anschauen, ob das Posting unter einen Tatbestand fällt.
Kritisiert wurde auch die angebliche User-Grenze und dass Online-Foren von Zeitungen ab 100.000 Nutzern in das Gesetz fallen könnten. Müssen wir uns bei kurier.at Sorgen machen?
Zeitungsforen werden nicht hineinfallen. Das ist etwas, worauf wir uns in den Verhandlungen geeinigt haben. Mir geht es in erster Linie darum, Konzerne mit Milliardenumsätzen, die oft nicht erreichbar sind für Opfer von Hass im Netz, an die Kandare zu nehmen.
Welche Sanktionen drohen konkret, wenn ein Posting nicht zeitgerecht gelöscht wird?
In Deutschland sind Geldstrafen von bis zu fünf Millionen Euro vorgesehen. Der Markt in Österreich ist um das zehnfache kleiner – das ist der Bereich, in dem wir uns bewegen.
Im Paket ist auch ein Verbot von „Upskirting“. Verstehe ich das richtig: Es ist jetzt gerade erlaubt, Frauen unter den Rock zu fotografieren und dieses Foto auf Facebook zu posten?
Upskirting ist ein massiver Eingriff in die Privatsphäre, und deshalb machen wir jetzt im Strafgesetzbuch deutlich, dass das in unserer Gesellschaft nicht geht. Da gibt es Einigkeit zwischen den Regierungsparteien.
Warum gibt es das Verbot nicht schon längst?
Es gibt immer neue gesellschaftspolitische Entwicklungen, und Menschen, die betroffen sind, weisen uns darauf hin. Es ist dann die Aufgabe der Politik, nachzuziehen. Und das machen wir. Wir sehen, wie schnell sich solche Bilder im digitalen Raum verbreiten. Hier muss man einen Riegel vorschieben.
Themenwechsel zum U-Ausschuss. Die Opposition beklagt, dass der U-Ausschuss nur strafrechtlich relevante Teile des Ibiza-Videos bekommen soll und kritisiert dabei auch die ermittelnden Behörden scharf. Was sagen Sie als Juristin dazu?
Ich sage dazu – auch als ehemalige Abgeordnete im EU-Parlament – dass eine Institution wie ein U-Ausschuss gar nicht hoch genug bewertet werden kann. Für mich ist aber wichtig, dass sie auch ihre Grenzen beachten. Es geht um die politische Verantwortung, nicht darum, zu prüfen, wie andere Staatsgewalten ihre Aufgabe wahrnehmen. Es ist berechtigt, dass man darüber diskutiert, aber es gilt dann auch eine Entscheidung der Justiz zu respektieren.
Auskunftspersonen sagen, sie hätten sich gefühlt wie vor einem Tribunal. Wie sehen Sie das als ehemalige Richterin?
Vor Gericht haben Beschuldigte, Opfer und Zeugen Rechte. Diese Rechte müssen auch im U-Ausschuss gewahrt bleiben. Ich würde mir manchmal mehr Sachlichkeit und Objektivität wünschen.
Auf die sanfte Tour wird aber nicht viel herauskommen.
Es geht nicht um Sanftheit, aber der U-Ausschuss ist kein Strafprozess.
Viel Kritik gab es aber auch an den Befragten aus der ÖVP – dass sie sich nicht erinnern können und die ganze Schuld auf die FPÖ schieben.
Es sind alle im U-Ausschuss aufgerufen, die Wahrheit zu sagen. Und es ist auch vor Gericht keine Seltenheit, dass sich jemand an etwas nicht erinnern kann oder das Recht hat, zu schweigen. Man sollte aufhören, Personen, die dort aussagen, von vornherein unlautere Absichten zu unterstellen.
Aber ist es für eine Richterin nicht unglaubwürdig, wenn ein Befragter (wie Finanzminister Gernot Blümel) 86 Mal angibt, sich nicht erinnern zu können?
Ich habe den U-Ausschuss nicht im Detail mitverfolgt. Klar ist aber: Nicht alle Abgeordneten sind ausgebildete Richter, insofern kann ich mir vorstellen, dass Fragen so gestellt wurden, dass man eben mehrfach sagen muss, dass man dazu keine Erinnerung hat.
Gesundheitsminister Rudolf Anschober sagt, dass ab sofort jede Corona-Verordnung vom Verfassungsdienst, der bei Ihnen ist, geprüft werden muss. Haben Sie ihm das vorher verwehrt?
Ganz im Gegenteil. Ich habe allen Ministern, die stark gefordert waren in der Corona-Krise, ganz bewusst diese Unterstützung angeboten. Offensichtlich wurde aufgrund des Zeitdrucks nicht darauf zurückgegriffen. Es war eine Ausnahmesituation in jeder Hinsicht. Wir sollten froh sein, dass wir so gut durch die Krise gekommen sind. Die Experten des Verfassungsdienstes stehen auf jeden Fall bereit.
Da wird ja viel auf Sie zukommen. Schaffen Sie das?
Die Ressourcen sind überall angespannt, aber unsere Experten sind bereit, alles zu tun, dass Verordnungen gesetzeskonform formuliert werden.
Konkret soll die Baby-Elefanten-Regelung zurückkommen. Halten Sie das noch für notwendig?
Auf jeden Fall – es braucht klare und verständliche Bestimmungen. Ich plädiere aber dafür, den Hausverstand der Menschen zu berücksichtigen. Wenn man gemeinsam am Wirtshaustisch sitzt und dann am Heimweg eineinhalb Meter Abstand halten muss, ergibt das wenig Sinn. Es sollte Möglichkeiten geben, Ausnahmen zu erklären, und nicht stur nach „Vurschrift is Vurschrift vorzugehen.
Zum Schluss noch ein aktuelles Thema: Heinz-Christian Strache muss jetzt ja beweisen, dass er wirklich in Wien wohnt, damit er bei der Wien-Wahl antreten darf. Halten Sie diese Residenzpflicht für sinnvoll?
Im Nationalrat gibt es das ja nicht, bei der Gemeinderatswahl schon. Hypothetische Gegenfrage: Wie würden Sie es denn finden, wenn ich als Salzburgerin in Wien antrete?
Vielleicht sollten das die Wähler entscheiden?
Na gut, es gab ja in Österreich schon einmal gleichzeitig vier Landeshauptleute aus Oberösterreich (lacht). Man kann über alles reden und nachdenken. Aber Gesetze werden für die Zukunft gemacht. Jetzt haben wir diesen Rechtsbestand. Und an diese Regeln sollte man sich halten. Bei der Kandidatur von Strache ist der Wohnsitz offenbar nicht ganz klar. Er muss sich überlegen, ob er diese Diskussion wollte – und ob das seinen Wählern gefällt.
Die Situation ist verzwickt: Wenn man ihn antreten lässt, ficht die FPÖ vielleicht die Wahl an. Wenn nicht, wird er die Opferrolle spielen. Wie glauben Sie, geht die Causa aus?
Warten wir ab, ob wirklich jemand die Wahl anficht. Und dann gibt es ein Gericht, das entscheiden wird.
Strache sagt ja, dass die Debatte von seinen politischen Gegnern getrieben ist. Ich frage Sie: Fürchtet sich die ÖVP vor HC Strache?
(lacht) Das ist ein Wunschdenken und entspricht sicher nicht der Realität.
Sie kennen Strache noch persönlich aus der Regierungszeit. Hätten Sie damit gerechnet, dass er nach der Ibiza-Affäre zurückkehrt?
Ich hätte gedacht, dass es ihm reicht. Aber anscheinend ist die Schmerzgrenze bei den Menschen unterschiedlich hoch.
Karoline Edtstadler
Geboren 1981 in Salzburg, arbeitete nach ihrem Studium zunächst als Richterin. 2011 wechselte sie in die Strafrechtssektion im Justizministerium. 2016 war sie juristische Mitarbeiterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Politisches
2017 wurde sie Staatssekretärin im Innenministerium, nach dem Aus der türkis-blauen Koalition 2019 ging sie ins EU-Parlament. Seit Jänner 2020 ist sie Ministerin im Kanzleramt für Europa und Verfassung bei Türkis-Grün.
Privates
Edtstadler hat einen Sohn (19), wohnt in Salzburg und Wien.
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