Ein Entwurf des Gesetzes, der aus den Verhandlungen durchgesickert ist, sorgte kürzlich für Aufregung:
In einem Gratis-Medium wurde gemutmaßt, dass man künftig auch bestraft wird, wenn man etwa einen Freund in der Badehose fotografiert. Aus den Büros von Zadic und Edtstadler weist man das klar zurück: Das sei keinesfalls beabsichtigt. Bei dem Entwurf habe es sich um eine Rohfassung gehandelt, und darin gab es offenbar missverständliche Formulierungen.
Das Verbot soll sich konkret auf das Fotografieren von Körperstellen beziehen, die man eigentlich mit Oberbekleidung verdecken möchte - und zu denen sich ein anderer ohne Einwilligung Einblicke verschafft. Das soll aber nicht nur für nackte Körperteile, sondern auch für Unterwäsche gelten.
Eine Badehose ist im Schwimmbad das eigentliche Kleidungsstück. Verboten könnte dieser Logik folgend nur sein, wenn die Badehose zur Seite rutscht und jemand auf den Auslöser drückt. Oder wenn man unter einem Rock eine Badehose trägt - und die jemand fotografiert.
Frauenministerin Susanne Raab bestätigte dann am Mittwochabend gegenüber der Presse, dass ein Strafrahmen von bis zu einem Jahr Haft vorgesehen sei.
Genitalien, Gesäß und Brust
Ein Vorbild für das österreichische Upskirting-Gesetz könnte jenes in Deutschland sein: Ein entsprechendes Gesetz ist dort am Anfang Juli in Kraft getreten.
Das Gesetz gegen die "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen" (§201a) im deutschen Strafgesetzbuch umfasst nun auch die Herstellung und Verbreitung einer "Bildaufnahme von den Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterbekleidung".
Die Definition des Intimbereichs ist dabei entscheidend. In dem Gesetz, das schon im November 2019 den deutschen Bundesrat passiert hat, heißt es dazu: "Der Intimbereich ist bei einer derartigen Aufnahme dann betroffen, wenn diese sich auf den Bereich der Genitalien, des Gesäßes oder unmittelbar angrenzende Bereiche der Oberschenkel erstreckt." Sind nur die Oberschenkel oder die Knie zu sehen, ist das nicht strafbar.
Und weiter:
"Erfasst die Bildaufnahme diesen Bereich, ist es nicht von entscheidender Bedeutung, ob er – insbesondere durch Unterwäsche – bedeckt oder unbedeckt ist."
Auch aus dem deutschen Gesetz geht klar hervor, dass eine Badehose nicht gemeint ist, wenn sie, etwa im Schwimmbad, die eigentliche Kleidung darstellt. Wird sie unter der Oberbekleidung getragen, fällt sie wie die Unterwäsche unter das Fotografierverbot.
Verboten sind außerdem Fotos von Unfalltoten. Für beides - Upskirting und Gaffer-Fotos - drohen in Deutschland Haftstrafen von bis zu zwei Jahren.
Wie geht es jetzt in Österreich weiter?
Wenn die Verhandlungen abgeschlossen sind, geht der Gesetzesentwurf in Begutachtung - und gleichzeitig an die EU-Kommission.
Nach der Notifikation gibt es eine Stillhaltefrist von drei Monaten - so lange darf das Gesetz in Österreich nicht beschlossen werden. Diese Zeit will die Regierung nutzen, um das Gesetz - je nach Stellungnahmen - zu finalisieren.
"Upskirting", "Downblousing" oder sonstige Spanner-Fotos dürften also frühestens Anfang 2021 unter Strafe stehen.
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