Justiz lieferte alle Chats von Pilnaceks Smartwatch – auch private

Ein Mann im Anzug sitzt auf einer Bank und schaut auf sein Handy.
Abgeordnete können in den 206 Chats nachlesen, wie sich der damalige Spitzenbeamte Termine beim Friseur, mit der Putzfrau und einem FPÖ-Politiker ausgemacht hat. Kritik gibt es zudem an der Akteneinsicht für Peter Pilz.

2021 hat der Verfassungsgerichtshof eine folgenschwere Entscheidung getroffen: Auch „abstrakt relevante“ Akten sollten dem Untersuchungsausschuss geliefert werden. Fortan wurde das parlamentarische Kontrollgremium mit Chats überschwemmt, die dann an die Öffentlichkeit kamen.

Das Wörtchen „abstrakt“ bietet einen weiten Interpretationsspielraum, aber im aktuellen U-Ausschuss dürften nun alle Dämme gebrochen sein: Die Abgeordneten bekamen kürzlich sämtliche Chats geliefert, die auf der Smartwatch des verstorbenen Sektionschefs Christian Pilnacek gesichert wurden (mehr dazu hier). 

Vom Handy auf die Smartwatch synchronisiert

So können sie jetzt nachlesen, wie sich der damals suspendierte Spitzenbeamte einen Termin für einen Haarschnitt in Graz ausgemacht und mit seiner Putzfrau korrespondiert hat; wie er darüber informiert wurde, dass sein Fahrrad fertig sei und dringend abgeholt werden müsse sowie diverse Kaffee- und Mittagessen-Termine und Geburtstagsglückwünsche.

Es handelt sich dabei um Nachrichten vom 14. Mai bis zu seiner letzten Nacht am 19. Oktober 2023, die von seinem Handy (das ja nicht sichergestellt wurde) auf die Smartwatch synchronisiert wurden. Es dürfte sich dabei um klassische SMS oder WhatsApp-Nachrichten handeln. 

Grundsätzlich nutzte Pilnacek den Messenger-Dienst Signal, in dem Chats nach gewisser Frist automatisch verschwinden. 

In der Datenlieferung finden sich auch Nachrichten, die man eindeutig der Privatsphäre zuordnen kann – etwa Informationen zu seiner Ehe, die er einer Freundin schreibt. 

Bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien heißt es, dass die Staatsanwaltschaft Eisenstadt als zuständige Stelle eine „abstrakte Relevanz“ nicht absprechen konnte und die Daten mit der Klassifizierungsstufe 1 (von 5), „eingeschränkt“ versehen habe. Zum Vergleich: Die Obduktionsfotos sind Stufe 3, „geheim“.

Die letzte Nachricht

Noch am ehesten interessant könnte für die Abgeordneten sein, dass sich Pilnacek im Juni 2023 mit dem FPÖ-Abgeordneten Harald Stefan zum Essen verabredet hat und im August mit Otto Dietrich, dem Anwalt von Sebastian Kurz (ÖVP), vor dessen Falschaussage-Prozess. Oder dass ihn ein pensionierter Präsidialchef im Justizministerium „aus reiner Neugierde“ um eine Eingabe bat, die seine Suspendierung betraf. 

Am 30. Oktober wollte sich Pilnacek mit der Botschafterin des Fürstentums Liechtenstein treffen. Dem Vernehmen nach habe er überlegt, dorthin auszuwandern und für die Staatsanwaltschaft zu arbeiten. 

Dazu kam es nicht mehr. Am 19. Oktober wurde der 60-Jährige als alkoholisierter Geisterfahrer aufgehalten und einige Stunden später tot aufgefunden. Auch seine letzte Nachricht – gesendet an einen Freund um 23.44 Uhr – ist auf der Smartwatch: „Bin fertig und kann nicht mehr, alles Liebe“.

G'riss um 1.275-seitigen Bericht

Um sensible Daten handelt es sich auch beim Auswertungsbericht der Smartwatch, die der U-Ausschuss einfordert. Ex-Politiker Peter Pilz hat offenbar auch versucht, an die 1.275 Seiten heranzukommen – und zwar über Akteneinsicht bei der WKStA.

Auf Nachfrage wird dort erklärt, die Zack Media habe glaubhaft machen können, dass sie „ein berechtigtes rechtliches Interesse“ in Hinblick auf ihre eigene Prozessführung (rund um die Einziehung von Pilz' Buch über Pilnacek) habe. 

Die WKStA habe dem nachgekommen müssen, schickte ihr aber nur fünf Seiten des Auswertungsberichts, die im Akt aufliegen. Die Rohdaten hat die Behörde zwar, sie sind aber nicht im Akt. Der 1.275-seitige Auswertungsbericht liegt ihr nicht vor.

Linda Poppenwimmer, Anwältin einer Polizistin, die wegen des Buches geklagt hatte, hält die Begründung der WKStA nicht für nachvollziehbar: Die Smartwatch sei im Medienprozess gar nicht relevant gewesen. 

Zack Media hat argumentiert, dass sie die Smartwatch-Daten brauche, um zu beweisen, dass die Polizei der Staatsanwaltschaft wichtige Informationen vorenthalten habe. 

Darum ging es beim Medienprozess aber nicht, betont Poppenwimmer: Sondern darum, dass Pilz behauptete, die Polizisten seien Teil eines "türkisen Putztrupps", der aus parteipolitischem Interesse bzw. auf Zuruf absichtlich Ermittlungen behindert habe. Die Antragsteller selbst hatten mit der Auswertung der Smartwatch aber gar nichts zu tun. 

Grundsätzlich haben nur Verfahrensbeteiligte (Beschuldigte, Opfer etc.) in einem Verfahren Parteienstellung - und daher auch Akteneinsicht. Wer kein Verfahrensbeteiligter ist, braucht einen triftigen Grund und muss etwa erklären, dass die Kenntnis vom Akteninhalt dazu geeignet ist, die eigene Position in einem Verwaltungs-, Zivil- oder Strafverfahren zu fördern oder die Gefahr von Beeinträchtigungen seiner Rechtsphäre zu minimieren, erklärt Poppenwimmer. 

Dabei sei aber abzuwägen, ob nicht öffentliche oder private Interessen stärker wiegen. Und der 1.275-seitige Bericht hätte durchaus private Interessen berührt, ist sie überzeugt. 

Zudem kritisiert Poppenwimmer, dass die WKStA gegenüber Zack Media "überschießend begründete", weshalb ihr der 1.275-seitigen Bericht nicht vorliege. Pilz sieht im Umstand der Nicht-Übermittlung durch das Innenministerium einen neuerlichen Skandal. 

Der U-Ausschuss pocht auf die Übermittlung, die ÖVP und das Innenministerium haben zuletzt auf das Justizministerium verwiesen. 

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