Staatsanwaltschaft Wien hat Ermittlungen gegen Peter Pilz eingeleitet
Die Staatsanwaltschaft Wien hat Ermittlungen gegen den Ex-Grün-Politiker und Buchautor Peter Pilz eingeleitet, wie eine Sprecherin am Mittwoch auf KURIER-Anfrage bestätigt.
Die Tatbestände lauten „Beleidigung" (§115) und „Beleidigung einer Behörde" (§116), ermittelt wird im Zusammenhang mit Artikeln, die Pilz auf seiner Plattform zackzack.at über die Causa Christian Pilnacek veröffentlicht hat.
Inhaltlich kann die Sprecherin der Staatsanwaltschaft keine Auskunft geben. Dass es eine Anzeige gibt, die von der Oberstaatsanwaltschaft Wien initiiert wurde, ist aber schon seit einigen Wochen bekannt (der KURIER berichtete).
"Schlafanwaltschaft"
Im Sommer/Herbst 2025 berichtete der Ex-Politiker mehrere Male über die Erhebungen der Staatsanwaltschaft Krems zum Todesfall von Ex-Justiz-Sektionschef Pilnacek, die eher schleppend verliefen. Pilz titulierte die Staatsanwaltschaft als "Schlafanwaltschaft“.
Pilz selbst äußerte sich vergangene Woche als Auskunftsperson im U-Ausschuss zu der Anzeige. Es tue ihm leid, wenn er die Staatsanwaltschaft Krems beleidigt habe, er sei natürlich bereit, nach anderen Ausdrücken zu suchen - könne aber nicht ausschließen, dass diese anderer Natur wären.
Dieses Wortspiel sei aber nicht der Grund für die Anzeige gewesen, wird in Justizkreisen betont. Es gehe vielmehr darum, dass Pilz eine Staatsanwältin, die er in einem früheren Artikel im Zusammenhang mit den Ermittlungen namentlich genannt hat, persönlich beleidigt habe, heißt es.
"Dümmer als die Ministerin erlaubt"
In einem Artikel vom 1. September 2025 schildert er, dass sie (diesmal ist der Name abgekürzt) bei der Suche nach dem Gutachten von Rechtsmediziner Michael Tsokos die falsche Anschrift verwendet habe. Das Verfahren müsse aus Krems weg, "wohl auch, weil eine Staatsanwaltschaft nicht dümmer sein darf als die Ministerin erlaubt", schreibt Pilz.
Das Verfahren wurde dann tatsächlich nach Eisenstadt delegiert. Die vorliegende Anzeige, die nun zu Ermittlungen geführt hat, soll dafür ein Mit-Grund gewesen sein, heißt es: Das Verfahren habe in Krems nicht bleiben können, weil die betroffene Staatsanwältin ihre Ermächtigung erteilen musste, damit gegen Pilz ermittelt werden kann, wird in Justizkreisen erklärt. Es hätte sich sonst eine mögliche Befangenheit ergeben. Zudem habe man den "Druck" von Krems wegnehmen wollen, der mit der Zeit durch die mediale Berichterstattung und wiederkehrende Kritik entstanden sei.
Verurteilungen wegen übler Nachrede
Der Verlag Zack Media wurde aufgrund der Berichterstattung zur Causa Pilnacek schon mehrmals erfolgreich wegen "übler Nachrede" geklagt:
Aktuell steht auf der Startseite zackzack.at die Urteilsveröffentlichung zur Berichterstattung über das sogenannte "Leichenfoto-Leak": Pilz hatte dem Journalisten Gernot Rohrhofer unterstellt, von der Staatsanwaltschaft Krems Fotos der Obduktion Pilnaceks erhalten und im Gegenzug unkritisch berichtet zu haben. Rohrhofer klagte und bekam recht.
Ebenfalls erfolgreich geklagt hat der Ex-Kripo-Beamte Hannes F. Der Schuldspruch (inklusive 8.000 Euro Schadenersatz) wurde im Vorjahr rechtskräftig.
Offen ist noch das Verfahren rund um Pilz' Buch zum Tod Pilnaceks. Vier Polizisten - darunter Bundespolizeidirektor Michael Takacs - wehrten sich gegen Pilz Vorwürfe, sie seien Teil einer "türkisen Polizeikette" und hätten Ermittlungen behindert.
Der Verlag wurde im Dezember schuldig gesprochen und zu Schadenersatz in Höhe von 57.000 Euro verurteilt; zudem soll das Buch eingezogen und nicht mehr verkauft werden. Das schriftliche Urteil dürfte demnächst vorliegen. Pilz hat bereits angekündigt, in Berufung zu gehen.
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