Niederlage für Peter Pilz: Buch über Pilnaceks Tod wird eingezogen
„Glauben Sie wirklich, dass im Parlament ein U-Ausschuss eingesetzt wird aufgrund ,unbewiesener Spekulationen‘?“, fragte Peter Pilz in seinen Schlussworten Richter Daniel Potmesil.
Offenbar. Denn am Ende des Medienverfahrens, das seit Juni am Wiener Straflandesgericht lief, lautete das Urteil: Das Buch „Pilnacek: Der Tod des Sektionschefs“ wird eingezogen, Zack Media muss den vier Polizisten, die darin verunglimpft wurden, in Summe 57.000 Euro Schadenersatz zahlen, das Urteil veröffentlichen und die Verfahrenskosten tragen.
Die Antragsteller bekamen also zur Gänze recht. Nicht der kleinste Zweifel blieb beim Richter übrig: Mit der Veröffentlichung des Buches, von dem bis dato 14.000 Stück verkauft wurden, habe Autor Pilz es klar darauf angelegt, den Beamten Amtsmissbrauch zu unterstellen – ohne dafür einen Beweis zu haben. Und auch die journalistische Sorgfalt habe der Ex-Politiker, der auch im Onlinemedium zackzack.at publiziert, nicht eingehalten.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Anwalt von Zack Media, Volkert Sackmann, meldete „volle Berufung“ an.
„Es war eine irre Zeit“
Das Buch ist im Februar erschienen und hat Kritik rund um das Vorgehen der Polizei nach dem Tod des früheren Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek befeuert: Demnach sollen die Beamten, die am 20. Oktober 2023 zum Fundort der Leiche in einem Seitenarm der Donau in Rossatz gerufen wurden, schlampig gearbeitet haben. Der Tod sei vorschnell als „Suizid“ abgehakt worden, um – so Pilz’ These – zu verhindern, dass sein Handy sichergestellt wird. Dieses wurde von Kripo-Beamten bei Pilnaceks Freundin Karin W. abgeholt und der Witwe übergeben. Sogar einen politischen Mord schloss Pilz nicht aus.
W. lieferte im Oktober einen denkwürdigen Auftritt als Zeugin, widersprach sich mehrmals selbst. Widersprochen hat ihr am Donnerstag auch die letzte Zeugin: Anna P., die damals mit ihr in Rossatz zusammenwohnte. Und sie hatte auch etwas zu beichten: Dass Bundespolizeidirektor Michael Takacs, den sie beruflich kennt (und der einer der vier Kläger war), ihr dazu geraten habe, Pilnaceks Laptop „verschwinden zu lassen“, sei frei erfunden gewesen. Anna P. hatte das mehreren Personen erzählt. Warum? „Es war eine irre Zeit“, schilderte sie. Es habe nach Pilnaceks Tod viele Spekulationen gegeben, Karin W. habe damals ständig etwas gehört und etwas dazugedichtet. Sie habe nicht mehr gewusst, was richtig sei und was falsch. „Und ich habe auch Dinge erzählt. Vielleicht, um mich interessant zu machen.“
Mit W. sei sie nicht mehr befreundet. Gegen beide Frauen wird wegen falscher Zeugenaussage ermittelt.
„Keine Smoking Gun“
Ermittelt wird im Zusammenhang mit Pilnaceks Laptop noch gegen den Krone-Journalisten Erich V. Als Zeuge im Prozess um das Pilnacek-Buch bestätigte er, dass die ÖVP versucht habe, die Berichterstattung zum Teil „abzudrehen“. „Das hat nicht funktioniert“, sagte der Journalist.
Darauf ging Richter Potmesil im Urteil noch einmal ein. „Ob die ÖVP bei der Krone interveniert hat, ist noch immer nicht die Smoking Gun, dass die ÖVP auch auf die Polizei einwirkt.“ Am Ende habe der Antragsgegner – Pilz bzw. Zack Media – den Wahrheitsbeweis für den Kernvorwurf im Buch, dass die Beamten als „türkiser Putztrupp“ Ermittlungen behindert hätten, nicht erbringen können. „Alles andere kann ich dem U-Ausschuss überlassen“, sagte Potmesil. Der startet am 14. Jänner 2026
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