Pilnacek-Selbstmord: Was der U-Ausschuss bislang wirklich gebracht hat
Christian Pilnaceks Laptop wurde in einem grünen Plastiksack durch die Stadt getragen; ob die Leiche des Sektionschefs obduziert werden soll, darüber haben Gemeindeärztin und Polizei recht heftig gezankt; und wer beim Leichenfund vor Ort war, das lässt sich heute nicht mehr mit Sicherheit sagen: Diese und andere Details hat der parlamentarische U-Ausschuss bislang zutage gefördert. Dass sich der Sektionschef das Leben nahm, bestätigt ein neues Gutachten. Doch damit hat es sich nicht. Nach nur sechs Ausschuss-Tagen, sind andere, wesentliche Zwischenergebnisse festzuhalten:
Vor Ort lief nicht alles wie am Schnürchen
Was die Arbeit am 20. Oktober 2023 in Rossatz angeht, sind bemerkenswerte Unschärfen zu beobachten. Das beginnt mit den Anwesenden: Die Protokolle der Behörden sind unvollständig. Dass zum Beispiel zwei Lkw-Fahrer am Tag des Leichenfundes vor Ort waren, haben die Parlamentarier nicht aus den Akten, sondern erst durch eine Zeugen-Aussage im U-Ausschuss erfahren. Unklar war zudem, welche Amtshandlung die Exekutive am Donau-Ufer damals wirklich erledigt hat. Während die Polizisten behaupten, die herbeigerufene Gemeindeärztin hätte eine „kriminalpolizeiliche Leichenbeschau“ vorgenommen, sagte die Medizinerin, sie sei dafür weder ausgebildet noch ausgerüstet. Sie habe nur den Tod des Sektionschefs festgestellt.
Der Umgang mit Datenträgern ist seltsam
Wie die Exekutive, oder genauer: die Polizei, mit Christian Pilnaceks Handy, Laptop und Smartwatch umgegangen ist, folgt keiner inneren bzw. einheitlichen Logik. Die Smartwatch wurde sofort und von „Amts wegen“ ausgewertet, beim Handy galt das Gegenteil – mit nicht unerheblichen Folgen. Denn obwohl die Staatsanwältin im U-Ausschuss festgehalten hat, dass mit der Anordnung der Obduktion automatisch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (was wiederum das Handy zu einem möglichen Beweismittel macht), hat die Polizei das Handy wenige Stunden nach dem Fund der Leiche Pilnaceks Frau übergeben. Zu diesem Zeitpunkt war die Obduktion gerade einmal angeordnet. Wieso haben die Polizisten das Telefon trotzdem aus der Hand gegeben? Was, wenn die Obduktion ein Fremdverschulden (etwa durch Vergiften) ergeben hätte? Darauf gab es im Ausschuss keine befriedigende Antwort. Wie auch nicht beim Laptop: Polizisten haben aktiv nach dessen Verbleib gefragt. Nicht nur die Abgeordneten fragen sich: Warum wurde nicht bei allen digitalen Datenträgern einheitlich vorgegangen?
Bei der Fehlerkultur gibt es Luft nach oben
Exemplarisch kann man das an der fast kuriosen „Thermometer-Diskussion“ zeigen. In den amtlichen Formularen, die bei Wasserleichen auszufüllen sind, ist die Wassertemperatur – wie andere Parameter – festzuhalten. Im Formular von Christian Pilnacek blieb dieses Feld frei. Der mit der „Tatort-Arbeit“ (so das Amtsdeutsch) betraute Polizist hat erklärt, er habe dies nicht übersehen, sondern es schlicht für überflüssig gehalten. Warum? Die Donau sei als Fließgewässer in verschiedenen Tiefen verschieden kalt. Und weil man außerdem nicht wisse, seit wann die Leiche im Wasser war, seien Rückschlüsse auf den Todeszeitpunkt schwer unmöglich. Das Bizarre daran: Selbst wenn der Inspektor das Dokument ordentlich hätte ausfüllen wollen, er hätte es nicht gekonnt, denn: In seinem Tatort-Koffer war kein Thermometer. Erfahrene Kriminalisten halten die Erklärungen der Polizisten im Gespräch mit dem KURIER für zumindest hinterfragenswert. Wenn amtliche Dokumente und Abläufe nicht mehr State of the Art sind, so müssen sie geändert werden. Jedenfalls müsse aber in allen Tatort-Koffern dasselbe Instrumentarium vorhanden sein. Ob Daten vor Ort erhoben werden oder nicht, das liegt nicht im Ermessen einzelner Beamten. Insofern ist die Behörde zu Verbesserungen angehalten.
Die Pietät blieb bislang gewahrt
Der Ruf von Untersuchungsausschüssen ist von eher überschaubarer Güte, allzu oft werden diese als „Schlammschlacht“ oder „politisches Schauspiel “ kritisiert. Der Pilnacek-U-Ausschuss entspricht diesem Vorurteil bislang in keiner Weise. Abgesehen davon, dass sich einzelne Fragen von Abgeordneten mitunter wiederholen, werden die Auskunftspersonen ausnahmslos mit Respekt behandelt, Fang- oder Suggestiv-Fragen kommen in diesem Ausschuss selten bis gar nicht vor. Die „post-mortalen“ Rechte Pilnaceks bzw. die Pietät werden gewahrt, weil die Verfahrensrichterin und auch die Abgeordneten selbst sehr genau wissen, welche Details die Öffentlichkeit etwas angehen – und worüber man nicht zu reden hat.
Die Koalition leidet vorerst nicht
Bei der letzten Koalition, also jener zwischen ÖVP und Grünen, kam es aufgrund der Auseinandersetzungen im U-Ausschuss zu teils heftigen Konflikten, die Regierungsarbeit litt am Ende erheblich. Das ist bei der aktuellen Bundesregierung – noch – nicht der Fall. Ein Grund dafür: Die Dreier-Koalition hat das Verhalten in U-Ausschüssen explizit im Regierungsprogramm geregelt. Auf Seite 13 ist fixiert, dass man – wie in allen Ausschüssen des Parlaments – auch in U-Ausschüssen keine Anträge oder Verlangen unternimmt, die nicht mit den Koalitionspartnern abgestimmt sind. Während ÖVP und Grüne Zeugenladungen früher einfach ohne die Zustimmung des Regierungspartners erledigt haben, halten sich die Mitglieder der amtierenden Regierung aus ÖVP, SPÖ und Neos daran, auch im U-Ausschuss keine Zeugen zu laden oder Anträge zu stellen, die den Koalitionspartnern missfallen – entsprechend friktionsfreier läuft die Arbeit.
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