Dafür ist es grundsätzlich zu spät. Bereits im März haben die Grünen beim Bundeskongress ihre Wahlliste beschlossen. Die Parteien mussten ihre Listen bis 26. April dem Innenministerium (BMI) schicken. Laut dem Europawahl-Recht muss ein Bewerber "bis zum vierundvierzigsten Tag vor der Wahl, 17.00 Uhr" seinen Antritt "förmlich erklären".
Im Zusammenhang mit der Causa Schilling zwar irrelevant, aber vielleicht allgemein von Interesse: Wer bei dieser Erklärung wissentlich unwahre Angaben macht, müsste bis zu 218 Euro Strafe bezahlen.
Bis zum 34. Tag vor der Wahl hätten die Grünen Schilling als Wahlvorschlag noch bei der Bundeswahlbehörde zurückziehen können. Diese Frist ist verstrichen. Am 8. Mai hat Bundeswahlbehörde die Wahllisten rechtlich geprüft und veröffentlicht. Die erste Geschichte zur Causa Schilling veröffentlichte der Standard am 7. Mai, abends.
Freiwilliger Verzicht
Formal können die Grünen Schilling also nicht mehr austauschen. Was sehr wohl möglich wäre: Dass Schilling nach der Wahl auf ihr Mandat im EU-Parlament verzichtet. Selbiges machte auch Grünen-Chef Werner Kogler, der die Partei 2019 als Spitzenkandidat zu 14 Prozent bei der EU-Wahl führte. Kogler wechselte nicht nach Brüssel, sondern übernahm die grüne Bundespartei und führte die Grünen erstmals in eine Bundesregierung.
Ein weiteres, für die Grünen besonders unangenehmes Szenario gäbe es auch noch: Die Grünen fordern Schilling nach der Wahl auf, ihr Mandat nicht anzunehmen. Schilling verweigert das, nimmt ihr Mandat an, verlässt die grüne Fraktion und sitzt als wilde Abgeordnete im EU-Parlament.
Zu durchaus stattlichen Bezügen: Ein EU-Abgeordneter verdient rund 10.075 Euro brutto pro Monat. Derzeit haben die Grünen drei Mandate im Europaparlament.
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