Völkerrechtsexperte: Krieg gegen IS ist "politische Rhetorik"

Völkerrechtsexperte: Krieg gegen IS ist "politische Rhetorik"
Frankreich erklärte nach den Anschlägen in Paris der Terrormiliz "Islamischer Staat" den Krieg und bittet EU-Staaten um militärischen Beistand. Was bedeutet das?

Nach den verheerenden Anschlägen in Paris zeigten sich Frankreichs führende Politiker kämpferisch und entschlossen. Präsident François Hollande sprach von einem "Kriegsakt" der Terrormiliz "Islamischer Staat". Für Premierminister Manuel Valls befindet sich Frankreich im "Krieg".

Im KURIER-Gespräch erklärt Völkerrechtsexperte Franz Leidenmühler, warum es keinen gerechten, aber einen legalen Krieg geben kann.

KURIER: Frankreich befindet sich laut Eigendefinition im "Krieg gegen den Islamischen Staat". Was bedeutet das?

Franz Leidenmühler: Das ist politische Rhetorik. Denn völkerrechtlich gesehen, gibt es keinen Krieg zwischen einem staatlichen Akteur wie Frankreich und einem nicht-staatlichen Akteur wie dem IS. Es handelt sich eher um eine Kampagne gegen den Terror, wie jene der USA nach den Anschlägen vom 9. September 2001.

Seit Ende September fliegt die französische Luftwaffe Angriffe auf Einrichtungen der Terrormiliz in Syrien. Die Regierung in Paris beruft sich auf Selbstverteidigung, weil die nationale Sicherheit gefährdet werde.

Auch das Selbstverteidigungsrecht sieht nur den zwischenstaatlichen Krieg. Der IS an sich ist eine private Organisation, die sich über weite Teile Syriens ausgebreitet hat. Es handelt sich aber um keinen Staat. Die Logik, dass man die Angriffe mit Selbstverteidigung begründet, ist sicherlich nicht im Sinne des Völkerrechts.

Das bedeutet, Frankreich müsste dem Staat Syrien den Krieg erklären, um im Sinne des Völkerrechts Krieg zu führen...

Ja. Es gibt aber noch weitere Modelle, wie man Krieg gegen den IS führen kann. Erstens, wenn die Terrormiliz dem Staat zugerechnet werden kann. Die US-Intervention "Operation Enduring Freedom" in Afghanistan 2001 war so ein Fall. Die NATO hat nach 9/11 zum ersten Mal den Bündnisfall nach Artikel 5 des NATO-Paktes ausgerufen. Die Regierung in Washington legte damals schlüssig dar, dass die Angriffe von El Kaida mit Billigung der in Afghanistan operierenden Taliban geplant und ausgeführt wurden.

Ein NATO-Sprecher meinte, es gibt derzeit keine Hinweise, den Bündnisfall erneut auszurufen.

Deshalb könnte die sogenannte Ersatzvornahme geltend gemacht werden: Syriens Aufgabe ist der Schutz der Bevölkerung. Aber wenn die Regierung in Damaskus dazu nicht in der Lage ist, kann ein anderer Staat auf dem Gebiet den IS angreifen. Dieses Modell ist sehr umstritten. Drittens könnte beispielsweise Syrien bei einem Staat um Hilfe ersuchen. Präsident al-Assad hat Russland darum gebeten, in den Bürgerkrieg einzugreifen.

Die Luftangriffe Russlands sind aber sehr umstritten.

Die mit Abstand sicherste Variante gegen eine Bedrohung auf fremden Territorium vorzugehen, ist eine Mandatierung durch den UN-Sicherheitsrat. Um einen solchen Beschluss herbeizuführen, müssen aber von den 15 Mitgliedern neun zustimmen. Und, was die größere Schwierigkeit darstellt, darunter müssen die fünf ständigen Mitglieder sein.

Völkerrechtsexperte: Krieg gegen IS ist "politische Rhetorik"
A French soldier enforcing the Vigipirate plan, France's national security alert system, patrols in front of the Sacre Coeur Basilica on November 16, 2015 in Paris, three days after a series of deadly coordinated attacks claimed by Islamic State jihadists, which killed at least 129 people and left more than 350 injured on November 13. AFP PHOTO/JOEL SAGET

Ein Mandat kommt für Russland und China derzeit nicht infrage. Nun ersucht Frankreich die EU um Beistand nach Artikel 42.7 im Vertrag von Lissabon. Was bedeutet das?

Darin heißt es, dass 'im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats schulden die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung'. Die Solidaritätsklausel bezieht sich allerdings auf staatliche Angriffe. Der "Islamische Staat" ist jedoch kein staatliches Subjekt.

Was kann Frankreich gegen einen Terroranschlag tun?

Es gibt die sogenannte Terrornotstandsklausel im 'Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union' (Art. 222 AEUV). Wenn Frankreich also von einem Terroranschlag betroffen ist, leisten die anderen Mitgliedstaaten dem Land auf Ersuchen Unterstützung. Das macht auch Sinn, dass es diese Klausel gibt. Denn Terrorismus ist, wie ich gesagt habe, völkerrechtlich nicht determiniert. Es ist eine Straftat und ist somit ein Fall für die Justiz und die Polizei.

Was sagen Sie dazu, dass die Welt mit einer neuen Art von Krieg konfrontiert ist? Das sagte Deutschlands Bundespräsident Joachim Gauck.

Diesen asymmetrischen Krieg - staatliche gegen nicht-staatliche Subjekte - gibt es schon länger. Ein Krieg zwischen Staaten wird immer seltener, auch wenn es ihn noch vereinzelt gibt. Doch der aufkeimende Terrorismus seit den 70er Jahren hat den Krieg sozusagen entgrenzt - entstaatlicht, wenn man es so möchte.

Völkerrechtsexperte: Krieg gegen IS ist "politische Rhetorik"
French soldiers sit in a control room at a French military base at an undisclosed location in the Gulf on November 17, 2015, as they monitor operations against the Islamic State group in Syria and Iraq. French warplanes destroyed a command centre and training centre in the Syrian city of Raqa, the stronghold of IS, in its second series of airstrikes in 24 hours, the French defence ministry said. AFP PHOTO / KARIM SAHIB

Gibt es einen gerechten Krieg?

Es gibt die Lehre des bellum iustum vom Philosophen Augustinus. Er war der Meinung, dass Kriege gegen die 'Bösen' manchmal notwendig sind, um Gutes zu erreichen. Aber aus Sicht eines Völkerrechtlers gibt es keinen gerechten Krieg. Johann Jakob Moser hat 1752 sehr gut begründet, warum es ihn nicht geben kann: Erstens, weil meistens darüber gestritten wird, was die wahren Ursachen für die Kriegshandlung sind. Zweitens, weil der Konkurrent die angegebenen Ursachen nie für gerecht anerkennt, und drittens, weil es keinen Richter gibt, der es entscheiden kann.

Und wann ist aus Sicht eines Völkerrechtlers ein Krieg legal?

Nur in zwei Fällen: Bei Selbstverteidigung oder bei einem Mandat des UN-Sicherheitsrates.

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