Warum die UNO in Syrien nicht eingreift
Militärische Interventionen sind nicht gerade das, worauf die Welt stolz sein kann. Die US-geführten Interventionen in Afghanistan 2001 und im Irak 2003 sind solche Fälle, aber auch die Luftangriffe der NATO gegen Serbien im Kosovokrieg 1999 oder Russlands Truppeneinmarsch in Georgien 2008. Trotz der teils gescheiterten Interventionen in den vergangenen Jahrzehnten wird der Ruf nach einem militärischen Eingreifen in Syrien lauter. Die Rede ist von der internationalen Schutzverantwortung, besser bekannt als Responsibility To Protect.
Das Dilemma der Intervention
Es waren der Völkermord in Ruanda 1994, das Massaker in Srebrenica 1995 und der bis heute anhaltende Bürgerkrieg in Somalia, die den damaligen Generalsekretär der Vereinten Nationen, Kofi Annan, dazu veranlassten, über das in der UN-Charta festgeschriebene Interventionsverbot nachzudenken. “Wenn eine humanitäre Intervention eine Bedrohung für die Souveränität eines Staates darstellt, wie sollen wir dann auf Ruanda und Srebrenica, auf schwere und systematische Menschenrechtsverletzungen reagieren?” (We The Peoples von Kofi Annan)
Die kanadische Regierung nahm sich dieser Frage an und präsentierte den UN-Mitgliedsstaaten am Anfang des neuen Jahrtausends - überschattet von den Anschlägen am 11. September 2001 - ein Konzept, das militärische Interventionen der internationalen Gemeinschaft in ein fremdes Territorium gerechtfertigt.
Die Schutzverantwortung ist heuer zehn Jahre alt, doch der Bürgerkrieg in Syrien, Tausende Tote, Millionen Flüchtlinge und ein Diktator, dem nur das eigene Wohl wichtig erscheint, geben keinen Anlass zum Feiern.
Souveränität und Schutz
Im Grunde genommen besagt die bei der UN-Generalversammlung 2005 implementierte Schutzverantwortung, wenn ein Staat nicht fähig oder willig ist, seine Bürger vor Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, ethnische Säuberung oder Genozid zu schützen, soll die internationale Gemeinschaft eingreifen - im extremen Fall auch militärisch. Das Land kann sich nicht mehr auf die Staatssouveränität berufen.
2009 hielt Ban Ki-moon in einem Bericht fest, dass eine militärische Intervention nur in Übereinstimmung mit dem Artikel 7 der UN-Charta zu rechtfertigen ist - soll heißen: ein Mandat des UN-Sicherheitsrates ist notwendig. Und darin liegt für viele Experten das Problem: Jedes der fünf ständigen Mitglieder des höchsten Gremiums der UNO - China, Frankreich, Russland, Großbritannien und die USA - kann mit seinem Vetorecht eine Intervention verhindern. Aber dazu später mehr.
Sturz des libyschen Regimes
Libyen 2011 gilt als Präzedenzfall der Schutzverantwortung. Als der libysche Machthaber Muammar al-Gaddafi im Zuge des Arabischen Frühlings die demonstrierende Bevölkerung gewaltsam niederschlug, autorisierte der UN-Sicherheitsrat im März 2011 eine Intervention im Rahmen der Schutzverantwortung. Die Resolution ermächtigte die UN-Mitgliedsstaaten, "alle notwendigen - was militärische Mechanismen einschließt - Maßnahmen zu ergreifen", um die Zivilbevölkerung Libyens vor dem Diktator zu schützen. Sogar die ideologischen Verteidiger der Staatssouveränität Russland und China verhinderten die Resolution des UN-Sicherheitsrates nicht, sondern enthielten sich lediglich ihrer Stimme.
Nach dem militärischen Eingreifen wurden erste kritische Stimmen laut. Für einige Regierungschefs war die Intervention in Libyen ein Missbrauch westlicher Staaten, um das Regime von Gaddafi zu stürzen. Der Schutz der Bevölkerung sei nicht das Ziel gewesen, kritisierte beispielsweise der UN-Vertreter Indiens 2012. Ein gemeinsamer Gastbeitrag von Barack Obama, David Cameron und Nicolas Sarkozy in der New York Times lässt darauf schließen, dass die Kritik gerechtfertigt ist: "Unsere Aufgabe ist es, die Bevölkerung Libyens zu schützen. Gaddafi mit Gewalt zu stürzen ist nicht das Ziel. Aber es ist unmöglich, sich eine Zukunft Libyens mit Gaddafi vorzustellen."
Gaddafi wurde im Oktober 2011 von Aufständischen erschossen, Russland fühlte sich betrogen, denn die internationalen Schutzverantwortung sieht einen politischen Machtwechsel nicht vor.
Das Vetorecht als Hürde
Seit Mittwoch greift Russland in den seit mehr als vier Jahren anhaltenden syrischen Bürgerkrieg militärisch ein. Offiziell bombardieren russische Streitkräfte Stellung der Terrormiliz Islamischer Staat. Vermutet wird aber, dass andere Rebellengruppen angegriffen werden, um einen Sturz des syrischen Langzeitdiktators Bashar al-Assad zu verhindern. Die Luftangriffe Russlands finden nicht im Rahmen der Schutzverantwortung statt. Aus Moskau und Peking heißt es: “Die nationale Souveränität und Integrität Syriens muss respektiert werden.” Da hilft es auch nicht, wenn der damalige UN-Sonderberater, Adama Dieng, der Regierung in Damaskus bereits 2012 die Fähigkeit und den Willen absprach, die eigene Bevölkerung vor Kriegsverbrechen zu schützen.
Und tatsächlich: Seit die Schutzverantwortung als internationale Norm verankert ist, hat Russland zehnmal von seinem Vetorecht Gebrauch gemacht; China sechs- und die USA dreimal. Während die Vereinigten Staaten ihr Vetorecht traditionellerweise dazu nutzten, um Israel vor wirtschaftlichen Sanktionen zu bewahren, stimmen Russland und China gegen UN-Resolutionen, die eine Intervention in Syrien vorsehen. Sie wissen, dass eine militärische Intervention auch den Sturz von Assad bedeutet. Was mit Gaddafi 2011 passierte, darf nicht in Syrien geschehen, begründet Moskau sein permanentes Veto, um die Schutzverantwortung der internationalen Gemeinschaft zu konterkarieren.
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Als die kanadische Regierung das Konzept Schutzverantwortung vorstellte, gab es auch die Idee, das Vetorecht zu reformieren - umgesetzt wurde sie bislang nie. Stattdessen wurde die Schutzverantwortung light als nächster Schritt zur Bekämpfung von Gräueltaten gefeiert.
Nun: Seit fast fünf Jahren herrscht ein blutiger Bürgerkrieg in Syrien, Tausende Menschen mussten ihr Leben lassen, Millionen sind geflüchtet. Zum Feiern ist niemanden zumute.
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