Gutachten: Rakhat Aliyev wurde ermordet

Der frühere kasachische Botschafter Rakhat Aliyev
"Es war eindeutig Selbstmord" hieß es aus der Justiz, als Aliyev im Februar 2015 tot in seiner Zelle gefunden worden war. Ein neues Gutachten behauptet nun: Es war Mord.

Spektakuläre Wende im Kriminalfall Rakhat Aliyev: Der frühere Schwiegersohn des kasachischen Präsidenten - und lange Zeit Österreichs prominentester Häftling - soll ermordet worden sein. Das geht aus einem neuen Gutachten hervor, das sein Anwalt Klaus Ainedter beim renommierten deutschen Rechtsmediziner Bernd Brinkmann in Auftrag gegeben hat.

Der ehemalige Geheimdienstchef und kasachische Botschafter in Österreich wurde am 24. Februar 2015 tot in seiner Einzelzelle in der Justizanstalt Josefstadt gefunden. Nach der ersten Obduktion stand für die Ermittler fest, dass Aliyev sich selbst das Leben genommen hatte. Zwei Gutachten bestätigten ebenfalls den Suizid durch Erhängen als Todesursache.

Tod durch Ersticken

Für Brinkmann ist dieser Schluss jedoch "schlicht unmöglich." Rakhat Aliyev sei vielmehr durch eine sogenannte Perthes'sche Druckstauung getötet worden. Dazu hätten sich der oder die Täter auf seinen Brustkorb gesetzt und diesen zusammengedrückt. Zusätzlich habe man ihm Nase und Mund zugehalten. Erst nach seinem Tod soll er laut Gutachten aufgehängt worden sein. "Es handelt sich damit um eine Tötung durch fremde Hand", schließt das Gutachten. Aber: "Es war ein spurenarmer Tod", sagt Rechtsmediziner Brinkmann am Montagvormittag bei einer eigens einberufenen Pressekonferenz.

Gutachten: Rakhat Aliyev wurde ermordet
ABD0069_20150303 - WIEN - ÖSTERREICH: Das Badezimmer einer baugleichen Zelle, wie jene Zelle, in der der ehemalige kasachische Botschafter Rakhat Aliyev (Alijew) Tod aufgefunden wurde, aufgenommen am Dienstag, 3. März 2015, in der Justizanstalt Josefstadt. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER

Serienmörder-Methode aus dem 19. Jahrhundert

Die Methode ist auch als "Burking" bekannt - benannt nach dem schottischen Serienmörder William Burke. Gemeinsam mit einem Komplizen tötete dieser in den Jahren 1827 und 1828 16 Menschen, um sie - ohne äußere Spuren - als Anatomieleichen verkaufen zu können.

Manfred und Klaus Ainedter haben das Gutachten bereits der Staatsanwaltschaft übermittelt. Diese hat auch den Schweizer Zweitgutachter um eine Stellungnahme gebeten. In St. Gallen wurde 2015 bereits das zweite Gutachten erstellt, das ebenfalls von einem Suizid Aliyevs ausgegangen war. Die beiden Anwälte gehen von einer Wiederaufnahme der vor einem Jahr eingestellten Ermittlungen zur Todesursache Aliyevs aus.

Das Gutachten datierte den Todeszeitpunkt Aliyevs auf ungefähr vier Uhr morgens. Um 7.20 Uhr wurde Aliyev tot aufgefunden. Stranguliert mittels Mullbinden, die er "offensichtlich bei seinen privaten Gegenständen verwahrt hatte", so Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion Josefstadt im Februar 2015.

"Das sieht ein Blinder"

Gegen ein Erhängen spreche jedoch, dass die Strangulationsmarke im Genick nicht wie ein umgekehrtes V nach oben zum Anknüpfungspunkt verlaufe, sondern gerade bleibe, sagte Brinkmann bei der Pressekonferenz am Monag. Erhängungsopfer würden blass bleiben, weil die Blutzufuhr sofort unterbrochen werde. Schon ein Gewicht von acht Kilogramm reiche aus, um dies zu erreichen. Aliyevs Gesicht sei aber blau-violett gewesen.

Dies komme bei Erdrosseln vor, wenn die Blutzirkulation nicht komplett unterbrochen werde. Allerdings sei dies bei Aliyev eben wegen der Blaufärbung unterhalb der Strangmales auszuschließen. Brinkmann schloss nicht aus, dass Aliyev noch lebend aufgehängt worden sei. Doch es habe vermutlich zweier Personen bedurft, um ihn an der Mullbinde aufzuhängen, sage der Rechtsmediziner. "Ich habe Hunderte gesehen, das kann kein Erhängen gewesen sein. Mit eigener Hand sind solche Strangulierungsmarken nicht erzeugbar. Es handelt sich um Tötung durch fremde Hand."

Die Befunde der Kollegen in Wien und St. Gallen seien zwar in Ordnung, "aber die Rückschlüsse aus den Befunden sind total falsch", betonte der deutsche Experte vor Journalisten. Schließlich sei die Todesursache "Burking" geradezu "lehrbuchmäßig" bei Aliyev feststellbar gewesen. "Das sieht ein Blinder".

Gutachten: Rakhat Aliyev wurde ermordet
ABD0072_20150303 - WIEN - ÖSTERREICH: Der Überwachungsmonitor jenes Zellentraktes, in dem der ehemalige kasachische Botschafter Rakhat Aliyev (Alijew) Tod aufgefunden wurde, aufgenommen am Dienstag, 3. März 2015, in der Justizanstalt Josefstadt. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER

Die Einzelzelle des ehemaligen Diplomaten stand nicht unter Videoüberwachung, wohl aber der Gang davor. Hinweise auf Zutritte in der Nacht gab es jedoch nicht. Auch dafür, dass das Videosystem manipuliert wurde, wurden laut Prechtl keine Anhaltspunkte gefunden.

Gerüchte um kasachischen Geheimdienst KNB

Aliyevs Anwälte hatten von Beginn an Zweifel an dem Suizid des Ex-Diplomaten angemeldet. Erich Gemeiner vermutete im März 2015, dass Aliyev Opfer eines Mordkomplotts des kasachischen Geheimdienstes KNB wurde. Er berief sich dabei auf einen KNB-Informanten, der berichtet haben soll, dass in Kasachstan eine Sitzung unter der Leitung des Präsidenten Nasarbajew stattgefunden habe.

Die Anwälte der Witwe Aliyev, Manfred und Klaus Ainedter, sehen sich nun bestätigt. Sie haben Brinkmann als Privatgutachter engagiert. Auf Basis seiner Expertise gehen sie nun von Mord aus, wollen dazu aber keine Verschwörungstheorien bemühen.

"Wir beginnen bei der Stunde null", forderte Klaus Ainedter eine komplette Neuauswertung aller Beweise. Zur Frage nach ihren Absichten meinte Manfred Ainedter, die Witwe habe ein "massives Interesse" die genauen Todesumstände festzustellen. Vor allem sei es aber auch "beunruhigend, dass in Österreich jemand in der Zelle umgebracht werden kann".

Gutachten: Rakhat Aliyev wurde ermordet
ABD0067_20150303 - WIEN - ÖSTERREICH: Der Zellentrakt mit jener Zelle (links hinten), in der der ehemalige kasachische Botschafter Rakhat Aliyev (Alijew) Tod aufgefunden wurde, aufgenommen am Dienstag, 3. März 2015, in der Justizanstalt Josefstadt. - FOTO: APA/HELMUT FOHRINGER

Aliyew war 2008 wegen der Gründung einer mafiösen Vereinigung und Entführung zweier Bankmanager in Abwesenheit von einem kasachischen Strafgericht zu zweimal 20 Jahren Straflager verurteilt worden. Österreich verweigerte die Auslieferung des zum Zeitpunkt seines Todes 52-jährigen Aliyev, da er in seinem Heimatland nicht mit einem rechtsstaatlichen Verfahren rechnen konnte. Der kasachische Geheimdienst versuchte daraufhin insgesamt drei Mal, Vertraute von Alijew aus Österreich zu entführen.

Im Juni 2014 wurde Aliyev bei der Einreise nach Österreich verhaftet. Ende Dezember wurde er wegen Beteiligung an der Entführung, Verschleppung und Ermordung der beiden Banker angeklagt. Der Prozess startete jedoch erst im April 2015, mehr als einen Monat nach seinem Tod. Die beiden verbliebenen Angeklagten, der ehemalige Chef des kasachischen Geheimdiensts KNB, Alnur M. und Vadim K., der frühere Sicherheitsberater des ehemaligen kasachischen Botschafters in Wien, wurden vom Vorwurf des Mordes freigesprochen - und Aliyev damit posthum entlastet.



2002: Rakhat Aliyev, Schwiegersohn des autokratischen Staatschefs Nursultan Nasarbajew, wird nach Putsch-Gerüchten als kasachischer Botschafter nach Österreich geschickt.

2005: Aliyev kehrt als Vize-Außenminister nach Kasachstan zurück.

31. Jänner 2007: Zwei Manager der kasachischen Nurbank verschwinden spurlos. Haupteigentümer der Bank ist Rakhat Aliyev.

9. Februar 2007: Aliyev wird wieder als Botschafter nach Österreich geschickt.

23. Mai 2007: Ermittlungen gegen Aliyev wegen der Entführung der beiden Bankmanager.

26. Mai 2007: Aliyev wird als Botschafter abgesetzt. Nasarbajew-Tochter Dariga reicht die Scheidung ein.

28. Mai 2007: Kasachstan erlässt einen Haftbefehl gegen Aliyev.

30. Mai 2007: Auslieferungsantrag der kasachischen Justiz an Österreich.

1. Juni 2007: Aliyev wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wien vorübergehend in Haft genommen.

4. Juni 2007: In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin "profil" erklärt Aliyev, dass das Vorgehen der kasachischen Justiz politisch motiviert sei.

8. August 2007: Österreich lehnt ein kasachisches Auslieferungsbegehren für Aliyev ab, weil er kein faires Verfahren erwarten könne.

17. Jänner 2008: Kasachstan verurteilt Aliyev in Abwesenheit wegen der Entführung der Bankmanager zu 20 Jahren Haft und stellt einen weiteren Auslieferungsantrag an Österreich. Im März wird auch Ex-Geheimdienstschef Alnur M. zu 20 Jahren Straflager verurteilt.

Juli-September 2008: Drei gescheiterte Entführungsversuche gegen M. und den Aliyev-Vertrauten Vadim K. gehen in Wien über die Bühne.

29. Jänner 2009: Ein Wiener Polizist, der Daten an den mutmaßlichen kasachischen Spion Ildar A. weitergegeben hatte, wird wegen Amtsmissbrauchs zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Ildar A. ist bereits in U-Haft.

10. Juli 2009: Wegen Gerüchten, der kasachische Geheimdienst habe auch Abgeordnete beeinflusst, setzt das Parlament einen Untersuchungsausschuss ein. Diese Gerüchte werden später auch vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) bestätigt.

18. Jänner 2010: Der mutmaßliche kasachische Spion Ildar A. wird in einem Prozess um die Entführungen von einem Wiener Gericht freigesprochen.

Dezember 2010: Bundespräsident Heinz Fischer besucht Kasachstan, nachdem er zwei Jahre davor eine Visite kurzfristig abgesagt hatte.

30. Jänner 2011: Laut dem ZDF ermittelt die deutsche Justiz wegen Geldwäsche gegen Aliyev. Eine zentrale Rolle soll dabei ein Metallbetrieb in Nordrhein-Westfalen gespielt haben.

Februar 2011: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) revidiert seine Spruchpraxis und erlaubt die Auslieferung eines Kasachen durch die Ukraine an sein Heimatland. Juristen sehen damit die österreichische Justiz im Fall Aliyev in Zugzwang.

18. Mai 2011: Aus dem Entführungsfall wird ein Mordfall: Auf dem Gelände einer ehemaligen Firma Aliyevs in Kasachstan werden die Leichen der beiden verschwundenen Nurbank-Manager gefunden. Gerichtsmedizinern der Berliner Charite gelingt die Identifizierung der in Kalkfässer gesteckten Leichen. Aliyev spricht von durch den kasachischen Geheimdienst manipulierten Beweisen.

6. Juni 2011: Anwalt Lansky wirft den österreichischen Behörden vor, sich als Fluchthelfer für Aliyev und seine vier mutmaßlichen Mittäter zu verdingen. Aliyev ist eigenen Angaben zufolge schon seit zwei Jahren nicht mehr in Österreich.

16. Juni 2011: Das Landesgericht Wien lehnt auch den zweiten Auslieferungsantrag Kasachstans im Fall Aliyev ab.

Juli 2011: Die österreichische Behörden beginnen Ermittlungen gegen Aliyev wegen Mord- und wegen Geldwäschevorwürfen. Aliyev soll sich inzwischen in Malta aufhalten und vorübergehend den Namen seiner Frau, Shoraz, angenommen haben.

März 2013: Aliyev alias Shoraz erhebt in seinem neu erschienen Buch "Tatort Österreich" erneut Vorwürfe gegen österreichische Politiker. Als "Helfershelfer" Kasachstans werden Ex-Innenminister Karl Blecha (SPÖ) und sein Parteikollege, Ex-Parlamentarier Anton Gaal, aber auch Ex-Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) und die FPÖ-Abgeordneten Harald Vilimsky und Johannes Hübner genannt.

1. Juni 2013: Ex-Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) wird verdächtigt, das kasachische Regime mit vertraulichen Dokumenten im Fall Aliyev versorgt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittle sowohl gegen Gusenbauer als auch gegen den Wiener Rechtsanwalt Gabriel Lansky wegen des Verdachts nachrichtendienstlicher Tätigkeiten, berichtet das Nachrichtenmagazin "profil".

14. Juni 2013: Malta friert das Vermögen Aliyevs einem Medienbericht zufolge wegen Geldwäscheverdachts ein.

1. November 2013: Aliyev wird der österreichische Fremdenpass entzogen.

März 2014: Die Ermittlungen gegen Ex-Bundeskanzler Gusenbauer wegen des Verdachts nachrichtendienstlicher Tätigkeiten werden eingestellt.

10. April 2014: Aliyev-Gegner werfen Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) vor, "ein Mittäter, ein Assistent von Rakhat Aliyev" gewesen zu sein. Brandstetter weist die Vorwürfe zurück.

19. Mai 2014: Die Staatsanwaltschaft Wien erlässt einen Haftbefehl gegen Aliyev.

6. Juni 2014: Aliyev wird am Wiener Flughafen festgenommen. Seinem Anwalt Manfred Ainedter zufolge habe sich Aliyev "freiwillig" gestellt. Der früher kasachische Vizeaußenminister kommt in U-Haft.

16. Juni 2014: Opferanwälte präsentieren ein schriftliches Geständnis Aliyevs, das bei einer Hausdurchsuchung kasachischen Ex-Geheimdienstchefs M. gefunden worden sei. Laut der Staatsanwaltschaft Wien handelt es sich um eine Fälschung.

28. Oktober 2014: Das Oberlandesgericht Wien bezeichnet den Verein "Tagdyr" der Witwen der ermordeten Bankmanager für ein Tarnorganisation des kasachischen Geheimdienst. "Tagdyr" soll der Wiener Anwaltskanzlei Lansky zwischen 2009 und 2012 mehr als 14 Millionen Euro gezahlt haben, um gegen Aliyev vorzugehen. Lansky weist dies zurück.

31. Oktober 2014: Die Staatsanwaltschaft Wien plant eine Anklage gegen Aliyev wegen Doppelmords.

1. Dezember 2014: Der Aliyev-Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft liegt im Justizministerium und wird dort dem Weisenrat vorgelegt.

4. Dezember 2014: Eine PR-Agentur ließ einem Bericht des Magazins "Datum" zufolge jahrelang Negativpostings im Internet gegen Aliyev verfassen. Dies geschah demnach im Auftrag der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Lansky, Ganzger und Partner.

30. Dezember 2014: Die erwartete Mordanklage gegen Aliyev wird eingebracht, der Schwurprozess gegen Aliyev, M. und K. soll Ende März starten.

24. Februar 2015: Aliyev wird tot in seiner Einzellzelle in der Justizanstalt Josefstadt aufgefunden. Nach Justizangaben erhängte sich der 52-Jährige dort mit Mullbinden an einem Kleiderhaken. Seine Anwälte zweifeln an dem Suizid des Ex-Diplomaten.

26. Februar 2015: Nach der Obduktion, bei der kein Hinweis auf Fremdverschulden gefunden wird, wird die Leiche von Aliyev vorerst nicht freigegeben. Das rechtsmedizinische Institut St. Gallen wird mit weiteren gerichtsmedizinischen Untersuchungen betraut.

31. März 2015: Ein pensionierter Sektionschef im Justizministerium soll versucht haben, entgeltlich für die Kanzlei Lansky Insiderwissen aus dem Ressort "abzusaugen". Der Betroffene und Lansky versichern, es habe sich dabei um kein ungesetzliches Vorgehen gehandelt.

14. April 2015: Im Wiener Straflandesgericht wird der Prozess gegen die verbliebenen Angeklagten eröffnet. M. und K. bestreiten jegliche Beteiligung an der Entführung und Tötung der kasachischen Banker und behaupten, die Beweise gegen sie wären im Nachhinein "konstruiert" worden.

29. April 2015: M. und K. werden vom Gericht wegen Wegfalls des dringenden Tatverdachts auf freien Fuß gesetzt. Ein Proteststurm der Privatbeteiligten-Vertreter sowie des Repräsentanten der kasachischen Generalstaatsanwaltschaft in Wien sind die Folge.

8. Juni 2015: Die Angeklagten werden wieder in U-Haft genommen. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gibt einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Folge. Der dringende Tatverdacht sei weiters gegeben, heißt es.

12. Juni 2015: Das gerichtsmedizinische Gutachten aus der Schweiz trifft bei der Wiener Justiz ein. Auch die Experten in St. Gallen finden keine Indizien, dass Aliyev von fremder Hand getötet worden wäre.

10. Juli 2015: M. und K. werden vom Vorwurf des Doppelmords freigesprochen. Der ehemalige KNB-Chef wird darüber hinaus gehend auch von sämtlichen weiteren, ihn betreffenden Anklagepunkten freigesprochen. K. erhält wegen Beteiligung an der Entführung und Gefangennahme der Banker zwei Jahre teilbedingt. Aliyevs Witwe wertet den Ausgang des Strafverfahrens als "posthumen Freispruch" für ihren Mann. Opfer-Vertreter Lansky sieht dagegen den "Kern der Anklage" bestätigt.

September 2016: Der Oberste Gerichtshof bestätigt die Entscheidungen des Wiener Straflandesgerichtes.

23. November 2016: Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil gegen Vadik K.

12. Dezember 2016: Die Anwälte Aliyevs, Manfred und Klaus Ainedter, präsentieren in Wien ein Privatgutachten des deutschen Rechtsmediziners Bernd Brinkmann, wonach Aliyev keinen Selbstmord verübt haben kann. Er habe sich nicht erhängt, sondern sei von einer Person niedergedrückt und durch Zudrücken von Mund und Nase erstickt worden ("Burking"). Die Staatsanwaltschaft Wien fordert daraufhin dem Schweizer Gerichtsgutachter eine Stellungnahme an, die bis Jahresende eintreffen soll (mehr dazu hier).

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