Ärzte ordinieren trotz Pannenserie

ARCHIV - Ein Arzt untersucht am 18.01.2005 einen Patienten mit einem Stethoskop. Was tun, wenn ein Arzt eine Untersuchung anbietet, die man selbst zahlen muss? Die Krankenkassen versprechen verstärkt Aufklärung - auch zu umstrittenen Angeboten etwa zur Krebserkennung. Foto: Soeren Stache +++(c) dpa - Bildfunk+++
Kritik von Patientenanwältin Sigrid Pilz: "Keine Konsequenzen nach Behandlungsfehlern"

Geht die Ärztekammer zu nachlässig mit schwarzen Schafen in den eigenen Reihen um? Davon ist zumindest die Wiener Patientenanwältin Sigrid Pilz überzeugt: „Wir sind derzeit mit acht Ärzten beschäftigt, bei denen es über Jahre hinweg immer wieder zu Komplikationen bei der Behandlung von Patienten kommt. Ohne dass dies ernste Konsequenzen hätte.“

Besonders dramatisch ist der Fall einer Ordination, die Schwangerschaftsabbrüche durchführt: Eine der Patientinnen wandte sich an die Patientenanwaltschaft, nachdem sie infolge einer schweren Panne bei einer Abtreibung ins Spital gebracht werden musste. In einer Notoperation wurde ihr der rechte Eileiter entfernt.

Der Patientenanwaltschaft liegen weitere ähnliche Fälle aus dieser Ordination vor. Damit nicht genug: „Die Aufklärung der Patienten erfolgt äußerst mangelhaft, wie betroffene Frauen berichten“, sagt Pilz. Oft sei den Patientinnen bis unmittelbar vor dem Eingriff nicht einmal klargemacht worden, wer die Operation überhaupt durchführt.

17 Rettungseinsätze

Und noch etwas kommt Pilz verdächtig vor: Seit 2008 gab es an der Adresse der Ordination 17 Rettungseinsätze. „Wir werden jetzt aufklären, was dahintersteckt.“

Zwar sei es bereits zu einem Kammer-internen disziplinarrechtlichen Verfahren in diesem Fall gekommen, „herausgekommen ist dabei allerdings nichts“, kritisiert Pilz die Ärztekammer.

Ärzte ordinieren trotz Pannenserie
Sigrid Pilz

Und auch wiederholte Schließungen der Praxis aufgrund hygienischer Mängel seien bloß vorübergehend gewesen.

Was Pilz besonders sauer aufstößt: Auf Betreiben der Patientenanwaltschaft fand vor Kurzem einmal mehr ein unangemeldeter Kontrollbesuch in der Praxis statt. Anwesend dabei: Vertreter der zuständigen MA 40 und der Ärztekammer. Die Patientenanwaltschaft blieb hingegen ausgeladen. „Ihre Anwesenheit ist gesetzlich nicht vorgesehen“, rechtfertigt sich Thomas Holzgruber, Kammeramtsdirektor der Wiener Ärztekammer. Im Ärztegesetz sei sehr wohl angeführt, dass Vertreter von Patienteninteressen bei solchen Kontrollen anwesend sein können, kontert Pilz.

Holzgruber bestätigt, dass es in der Causa disziplinarrechtliche Anzeigen gegeben hat. Doch warum wurde dabei kein Berufsverbot ausgesprochen?

Dies könne nur die Bundesärztekammer – „und das auch nur, in schwerwiegenden Fällen: Etwa wenn strafrechtlich relevante Dinge vorliegen oder wenn der Arzt aus gesundheitlichen Gründen keine berufliche Eignung mehr hat.“

Ärzte ordinieren trotz Pannenserie
thomas holzgruber ärztekammer

Schneller eingreifen könnte laut Holzgruber die städtische Behörde, also die MA 40. „Die Zuständigkeit auf die MA 40 abzuschieben ist lächerlich“, sagt Pilz. „Sie ist ja nur befugt, die Hygiene-Standards zu überprüfen, nicht aber die Behandlungsqualität. Ich frage mich, was passieren muss, dass hier endlich gehandelt wird.“

Unterlagen verweigert

Auf Bundesebene will sie jetzt zumindest eines bewirken: Dass auch niedergelassene Ärzte nicht nur eingeladen, sondern verpflichtet sind, mit der Patientenanwaltschaft zu kooperieren. Derzeit kann ein frei praktizierender Arzt, gegen den Vorwürfe vorliegen, die Herausgabe – wie übrigens auch im beschriebenen Fall – seiner Unterlagen verweigern. Dann sind den Patientenanwälten die Hände gebunden.

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