Breite Front gegen neue Ambulanzgebühr

Breite Front gegen neue Ambulanzgebühr
Vorstoß der Spitalsärzte kommt selbst in den eigenen Reihen nicht gut an.

Die Entscheidung in der Kurie der angestellten Ärzte war knapp: Ein Antrag auf Einführung von Ambulanzgebühren, um den Zustrom zu den Spitalsambulanzen zu drosseln, war in der Standesvertretung im Dezember 2012 nur mit 51 zu 50 Stimmen angenommen worden.

Das Ergebnis des Votums ließ der Kurien-Obmann nun via ORF-Radio die Öffentlichkeit wissen: Harald Mayer warnte vor einem „Kollaps des Systems“ und verlangte die Wiedereinführung der Gebühr. Patienten kämen nicht nur in der Nacht, sondern auch wegen Beschwerden, die nicht in einer Spitalsambulanz behandelt werden müssten – darunter auch „eingewachsene Zehennägel“, sagte Mayer.

Abfuhr

Von der Politik und aus den eigenen Reihen holte er sich sofort eine Abfuhr.

Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) lehnt die Gebühr ebenso ab wie ÖVP-Gesundheitssprecher Erwin Rasinger, die Patientenanwaltschaft oder die Wiener Ärztekammer. Stöger: „Ich will nicht, dass die Patienten zur Kasse gebeten werden.“ Rasinger: „Die Gebühr ist schon einmal krachend gescheitert. Wir denken nicht an ihre Einführung.“ Und der Präsident der Wiener Ärztekammer, Thomas Szekeres, stellte fest: „Es ist nicht die Aufgabe der Ärzteschaft, sich über Gebühren den Kopf zu zerbrechen.“ Stöger und Sozialversicherung verwiesen auf die Gesundheitsreform, mit der auch das Ziel verfolgt werde, den niedergelassenen Bereich zu stärken, um die Krankenhausambulanzen zu entlasten.

Kurien-Obmann Harald Mayer zweifelt aber daran, dass der Plan aufgeht. Grund ist, dass im Gesundheitssystem die Kostendynamik bis 2020 gedrosselt wird, was zu Minderausgaben von elf Milliarden Euro führen soll. Mayer: „Es wird für die Praxen weniger Geld geben. Der Zustrom zu den Ambulanzen wird hemmungslos weitergehen. Leidtragende sind die Spitalsärzte.“ Werde die Ambulanzgebühr schon abgelehnt, dann müssten eben andere Instrumente her.

Gescheitert

Eine Ambulanzgebühr (10,90 Euro; 18,17 Euro ohne Überweisung) war 2001 eingeführt worden. Danach wurden rückwirkend zahlreiche Ausnahmen, etwa für chronisch Kranke, beschlossen. Der Verwaltungsaufwand war enorm. Schließlich wurde sie vom Verfassungsgerichtshof gekippt.

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