Osterferien: Das darf man gegen den Lagerkoller tun
Das Wetter macht den Österreichern die Selbstisolation in den kommenden Tagen nicht gerade einfach: Für nächste Woche sagen die Meteorologen Temperaturen um die
20 Grad vorher, dazu strahlenden Sonnenschein. Außerdem steht die Osterwoche an, in der viele vermutlich ihren bereits beantragten Urlaub konsumieren müssen. Jene, die in den Städten in Wohnungen ohne Balkon oder Terrasse ausharren, wollen an die frische Luft. Das gleiche gilt für die Freunde der Berge.
Das kann teuer werden, wie einige Beispiele aus den vergangenen Tagen zeigen. Die Gesundheitsbehörden verhängen teils drakonische Strafen. Zwei Personen, die in Wien auf einer Parkbank Kaffee zusammen tranken, wurden angezeigt und mussten insgesamt 1.000 Euro zahlen. Zukünftig darf die Polizei auch Organmandate ausstellen, die direkt vor Ort eingehoben werden. Diese betragen maximal 90 Euro.
Obwohl die Regierung immer wieder betont, dass man Zuhause bleiben solle, gibt es einige Möglichkeiten, die schönen Tage dennoch zu nutzen. Der KURIER erklärt, was erlaubt ist und was nicht.
Darf ich spazieren gehen?
Ja. Aber nur, wenn man sich an die Covid-19-Maßnahmen hält: Spaziergänge an der frischen Luft sind erlaubt, wenn man nur mit den Personen unterwegs ist, mit denen man im gleichen Haushalt lebt. Zu allen anderen Menschen, die man im Freien trifft, ist prinzipiell mindestens einen Meter Abstand zu halten.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an den Stadtrand zu fahren, um dort eine Runde zu Fuß zu drehen, ist übrigens nicht erlaubt. Benutzt man dazu das eigene Auto, ist es allerdings gestattet.
Darf ich mich also mit Freunden zum Spazieren verabreden?
Ja, wenn der Mindestabstand von einem Meter permanent eingehalten wird, kann man sich auch mit Bekannten treffen, um die Natur zu genießen. Wichtig: Zuhause darf man einander nicht besuchen.
Darf ich mich in den Park setzen?
Es ist erlaubt, sich auch länger im Freien aufzuhalten. Dabei muss aber penibel auf den Sicherheitsabstand geachtet werden. Ist dieser kleiner als einen Meter, drohen empfindliche Strafen in Höhe von mehreren hundert Euro. Sportanlagen und Spielplätze dürfen im Moment nicht betreten werden. In den Bundesländern sperren außerdem immer mehr Parks und Freizeitanlagen zu.
Darf ich Sport treiben?
Hier sind die Regelungen ganz unterschiedlich. Eine Radtour, Joggen oder Inlineskaten sind erlaubt. Sie ahnen es: Ein Meter Mindestabstand zu allen anderen Personen, mit denen man nicht im Haushalt lebt, muss aber auch hier eingehalten werden.
Bergtouren oder Extremsportarten sind verboten. Viele Bergretter sind im Moment im freiwilligen Einsatz im Kampf gegen das Coronavirus, die Sicherheit der Wanderer ist damit nicht gewährleistet. Viele Orte sind auch gesperrt.
Im Burgenland wurden am Freitag beispielsweise die Strandbäder bis 13. April geschlossen. Auch andere Bundesländer schließen Seebäder und Ausflugsziele. Es ist außerdem nicht mehr erlaubt, mit dem Boot auf Seen zu fahren, da auch die Kapazitäten der Wasserretter bereits ausgeschöpft sind.
Darf ich zum Friedhof gehen?
Ja. Sollte man über die Osterfeiertage Gräber pflegen und eine Kerze anzünden wollen, darf man das tun, sofern man zur Anreise keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzt. Auch hier gilt es aber, den Mindestabstand einzuhalten – ein Friedhofsbesuch mit der Großmutter ist nicht erlaubt. Meiden Sie jedenfalls den Kontakt zu älteren Menschen.
Darf ich über Ostern meine Familie besuchen?
Nein. Obwohl die Osterfeiertage traditionell im Kreis der Familie gefeiert werden, sind Ausflüge zu den Verwandten bis auf Weiteres verboten. Sollten die Maßnahmen missachtet werden, droht eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 3.600 Euro. Die Strafhöhe legen die Gesundheitsbehörden fest, wenn eine Anzeige der Polizei eingetroffen ist. Identifiziert werden kann man übrigens unter anderem anhand der Autonummer.
Hat man einen Garten, dann ist es selbstverständlich erlaubt, mit den Menschen, die gemeinsam im Haushalt leben, Ostereier zu suchen. Von Osterfeuern im Garten sollte aber abgesehen werden. Auch die freiwilligen Feuerwehren sind dieser Tage im Einsatz gegen das Coronavirus. Deshalb ist der Personalstand nicht immer gegeben, der nötig wäre.
Darf ich zu meinem Zweitwohnsitz fahren?
Ja. Fahrten zum Zweitwohnsitz sind erlaubt, wenn man dazu das eigene Auto benutzt und nur mit Personen des eigenen Haushalts unterwegs ist. Und wieder gilt: Einen Meter Mindestabstand zu anderen Personen ist einhalten.
Diese Regelung gilt selbstverständlich nicht, wenn sich der Zweitwohnsitz in einem der unter Quarantäne stehenden Orte (aktuell etwa in Tirol oder Salzburg) liegt, beziehungsweise, wenn man aus einem solchen ausreisen möchte. Das bleibt natürlich verboten.
Darf ich Ausflüge in andere Bundesländer machen?
Ja, das ist prinzipiell erlaubt, wenn man nur die Personen aus dem eigenen Haushalt dabei hat. Man darf allerdings auch hier nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Eine Ausnahme ist Tirol: Dorthin darf man im Moment nicht fahren. Aber ein Wiener, der in der Wachau spazieren gehen will, darf das.
Ratsam ist es allerdings nicht. Bei allen längeren Fahrten gilt nämlich, sich bewusst zu machen, dass die Kapazitäten der Hilfskräfte (etwa Rettung oder Pannenhelfer) im Moment begrenzt sind. Sind längere Fahrten also nicht notwendig, wäre es besser, sie zu unterlassen.
Im schlimmsten Fall würde man außerdem die Krankenhäuser zusätzlich belasten.
Darf ich einen Motorradausflug mit meinen Freunden machen?
Hier wird es kompliziert: Sie dürfen mit dem Motorrad zu einem Ausflug fahren – aber nicht einen reinen Motorradausflug machen. Laut ÖAMTC muss die Nutzung von Kraftfahrzeugen prinzipiell auf das Minimum beschränkt werden.
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