Neuer Erlass für Ostern: Häusliche Zusammenkünfte stark reduziert
Rechtzeitig vor Ostern hat das Sozialministerium seine Vorgaben zu häuslichen Zusammenkünften in Zeiten der Corona-Pandemie konkretisiert. Laut einem am Samstag veröffentlichten Erlass werden Treffen in einem geschlossenen Raum, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen, welche nicht im selben Haushalt leben, nun untersagt.
An Begräbnissen dürfen zudem höchstens zehn Personen teilnehmen, an Hochzeiten maximal fünf.
Bis 13. April gültig
Der Erlass des Gesundheitsministeriums erging an die Landeshauptleute. Diese sollen die Bezirksverwaltungsbehörden anweisen, die privaten Zusammenkünfte bis auf Weiteres zu untersagen. Die Anweisung ist vor allem in Zusammenhang mit Ostern zu sehen.
Die Bundesregierung empfahl zuletzt, auf Osterfeiern im großen familiären Rahmen aufgrund der Bedrohung durch das Coronavirus in diesem Jahr zu verzichten.
Ausdrücklich erwähnt wird auch, dass Begräbnisse nur im „engsten Familienkreis“ stattfinden dürfen. Befristet ist der Erlass mit 13. April, also Ostermontag.
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