Mossad-Skandal: Nur ein Geheimdienstler bisher dienstfrei gestellt
Es ist in der österreichischen Geschichte einmalig, dass sich vier - teils sehr hochrangige - Geheimdienstmitarbeiter wegen einer gemeinsamen Operation mit dem israelischen Mossad vor Gericht verantworten muss. Das Quartett soll, wie berichtet, mithilfe eines Beamten des Bundesamts für Fremdenweden und Asyl (BFA) ein Asylverfahren manipuliert haben, um einen angeblichen syrischen Foltergeneral in Österreich zu verstecken.
Den fünf Angeklagten, die alle die Vorwürfe bestreiten, drohen wegen Verdachts des Amtsmissbrauchs bis zu fünf Jahre Haft.
Trotz der massiven Vorwürfe in der 80-seitigen - noch nicht rechtskräftigen - Anklage durch die Wirtschafts- und Korruptionsstattasanwaltschaft (WKStA) gab es bisher nur eine Dienstfreistellung (und noch keine Suspendierung).
Es handelt sich um einen Beamten (die Nummer drei in der Anklage), der im neuen Staatsschutz DSN in der Analyse-Abteilung arbeitet. Er hat de facto Hausverbot, aktuell wird eine Suspendierung, die auch eine Gehaltskürzung bedeutet, geprüft.
Der Erstangeklagte Martin W., der einstige Abteilungsleiter des BVT, ist karenziert und der Viertangeklagte, Chefinspektor Oliver L., ist im Dauerkrankenstand. Beide sind nach wie vor dem DSN zugeordnet. Aus dem neuen Geheimdienst heißt es gegenüber dem KURIER, dass die beiden keinerlei Zugang zu irgendwelchen Staatsgeheimnissen oder zum Amt haben. Über dienstrechtliche Konsequenzen würde bei ihrer Rückkehr entschieden.
Suspendierung steht im Raum
„Mein Mandant befindet sich seit geraumer Zeit im Krankenstand. Er ist aber grundsätzlich arbeitswillig, sofern es sein Gesundheitszustand zulässt“, sagt Klaus Ainedter, Verteidiger des Chefinspektors Oliver L. zum KURIER. „Die Vorwürfe sind seit 2018 bekannt. Eine allfällige Suspendierung ist inakzeptabel und wird rechtlich bekämpft werden.“
Keine Rückkehr
Der frühere BVT-Spionagechef Bernhard P., der Zweitangeklagte, ist nicht mehr im Staatsdienst, er ist einvernehmlich ausgeschieden. Eine Rückkehr in den BMI-Dienst schließen Insider grundsätzlich aus. Und der Fremdenpolizist, der fünfte Angeklagte, ist vorerst weiterhin im Dienst. Derzeit wird im Innenministerium geprüft, ob eine Suspendierung rechtlich möglich ist. Er ist mit keinen heiklen Fällen mehr befasst.
Offiziell gibt man sich in der Causa so zugeknöpft wie man es sonst nur vom Mossad kennt. Dabei wurde hinter den Kulissen zwischen Justiz und Innenministerium heftig um die Anklageschrift gerungen. Der KURIER hatte bereits vor zehn Tagen über die Vorwürfe berichtet, das Ministerium erhielt das brisante Dokument erst am Montag nachdem der KURIER bei der Justiz angefragt hatte, warum das Innenministerium bisher keine Kopie erhalten hat. Nach einer Entspannung im Verhältnis zwischen WKStA und Innenministerium schaut das jedenfalls nicht aus.
Wie viel die Öffentlichkeit von der Verhandlung mitbekommen wird, ist noch offen. Kommen Staatsgeheimnisse zutage, kann die Richterin die Öffentlichkeit ausschließen. Wer sich tiefe Einblicke in die Kooperation mit dem Mossad erhofft, wird wohl enttäuscht werden.
Teil-Einstellung
Indes musste die WKStA den Vorwurf einstellen, die BVTler hätten den General mit Betrugsabsicht die finanzielle Grundversorgung zum Schaden der Republik Österreich verschafft. Der Fall war im Februar 2020 an die Staatsanwaltschaft Wien abgetreten worden und im Herbst 2020 wegen Verjährung eingestellt worden. Eine neuerliche Verfolgung seitens der WKStA ist dadurch unzulässig.
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