Wer jetzt wann wo welche Maske tragen muss

AUSTRIA-HEALTH-VIRUS
Die Regeln ändern sich laufend, werden erweitert, verschärft, vorgezogen. Ein Überblick, was für heute fix ist.

Der Impffortschritt stagniert, die für Lockerungen notwendige Impfrate ist in weiter Ferne. Ab heute ist deswegen ein erster Teil der neuen Maßnahmen in Kraft. Wie angekündigt, trifft es vor allem Ungeimpfte.

Hier ein Überblick, was ab heute bundesweit gilt:

  • Tests: 
    Antigen-Tests sind nur mehr 24 Stunden gültig. Die Bundesländer dürfen bei den Regeln auch restriktiver vorgehen. Wien hatte z. B. schon zuvor die Gültigkeitsdauer von Antigen-Tests verkürzt. In Wien sind auch PCR-Tests "nur" 48 Stunden gültig, bundesweit bleibt es beim PCR-Test vorerst unverändert bei 72 Stunden.
     
    • Ausnahmen gibt es für Schülerinnen und Schüler: Hier werden Antigen-Tests im Rahmen des Ninja-Passes länger akzeptiert, was mit der starken Test-Frequenz begründet wird.
       
  • FFP2-Maskenpflicht bei Orten des täglichen Bedarfs
    FFP2-Masken werden verpflichtend, wo derzeit ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Das sind also Orte des täglichen Bedarfs, namentlich Supermärkte, öffentliche Verkehrsmittel und Apotheken. Das gilt aber für sämtliche Gruppen, also nicht nur für Ungeimpfte.
     
  • Handel: Hier wird's kompliziert
    Es gibt eine Empfehlung für FFP2-Masken für alle auch im Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen. Für Ungeimpfte und Personen, deren Genesung länger als sechs Monate vorbei ist, wird das verpflichtend
    • Kontrolliert werden soll diese neue Regelung auch von der Polizei, hieß es am Dienstagabend in einer Aussendung des Gesundheitsministeriums. Auch der Handel selbst hätte für die Einhaltung Sorge zu tragen. Dies umfasse etwa das Anbringen von Hinweisschildern, stichprobenartige Kontrollen, die Bereitstellung von Masken und Informationsmaterial usw. Zudem seien die Gesundheitsbehörden und die Polizei zur Durchführung stichprobenartiger Kontrollen befugt - mehr dazu lesen Sie hier:
  • 3G-Regel bei Veranstaltungen
    Die 3G-Regel gilt ab sofort bei Veranstaltungen ab 25 Personen - bis jetzt galt die 3G Regel erst ab 100 Personen.
     
    • Kultur
      Die FFP2-Pflicht für ungeimpfte und nicht genesene Personen gibt es nur, wo nicht 3G gilt. Das bedeutet, ausschließlich Ungeimpfte müssen diese Art der Maske in Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven anlegen. Im Konzert und im Theater reicht dagegen weiter auch ein Test. Diese Verschärfung ist am Dienstag überraschend via Verordnung dazugekommen.

Einen Überblick über die geltenden Regeln speziell im Kulturbereich bundesweit und regional finden Sie hier:

In Lebensmittelgeschäften muss also künftig eine FFP2-Maske getragen werden. Die Supermarktketten haben angekündigt FFP2-Masken ab sofort gratis anzubieten: 

Bundesländer dürfen schärfer vorgehen

Immer zu beachten bleibt, dass die Länder restriktivere Regeln anwenden dürfen. Aktuell macht das bereits die Bundeshauptstadt.

In Wien gelten schärfere Bestimmungen: 

  • Hier müssen auch geimpfte und genesene Personen beispielsweise im Modehandel weiter Maske tragen, allerdings im Gegensatz zu den Ungeimpften reicht ein normaler Mund-Nasen-Schutz aus.
     
  • Außerdem hat Wien neben der Gültigkeitsdauer von Antigen-Tests auf 24 Stunden, ebenso die PCR-Tests auf 48 Stunden verkürzt. Die Selbsttests haben schon länger ihre Gültigkeit verloren. 
     
  • In der Bundeshauptstadt werden die Corona-Regeln in Theatern, Kinos und Konzerten schon länger und auch weiterhin strikter gehandhabt: Zusätzlich zu 3G ist für den Theater-, Kino- und Konzertbereich auch ein Mund-Nasen-Schutz für alle verpflichtend. Im Museum braucht es weiterhin einen MNS-Schutz für alle, jedoch keinen 3G-Nachweis. Ungeimpfte müssen in Museen, Ausstellungshäusern und Galerien ab Mittwoch eine FFP2-Maske tragen,

Quarantäne-Änderungen für Schulen

In den Schulen werden die Quarantäneregeln gelockert. Schüler, die als enge Kontaktpersonen einer infizierten Person gelten (K1), können sich bereits nach fünf Tagen, statt bisher zehn Tagen, mittels PCR-Tests aus der Quarantäne freitesten. Offen war am Dienstag allerdings lange noch, wer überhaupt als K1-Person klassifiziert werden soll. 

Dienstagabend ließ das Gesundheitsministerium den KURIER schließlich wissen, dass ab der 5. Schulstufe nur noch die direkten Sitznachbarn sowie sonstige enge Kontakte des bestätigten Covid-19-Falls als Kontaktpersonen der Kategorie 1 klassifiziert werden sollen. Bei Volksschülern ist dies schon jetzt ähnlich. Aber: Die Letzt-Entscheidung, wer als K1-Person definiert wird, bleibt bei den lokalen Gesundheitsbehörden.

Auch in Kirchen wieder FFP2-Maskenpflicht

Bei katholischen Gottesdiensten gilt jetzt wieder FFP2-Maskenpflicht. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz hervor. Bei Taufen, Erstkommunion, Firmung und Trauung gelte statt der Maskenpflicht die 3G-Regel. Mindestabstand ist keiner einzuhalten, ebenso gebe es keine Einschränkungen beim Gemeindegesang.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen, hieß es. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.

Was passiert wenn die Zahlen weiter steigen

Der Stufenplan der Regierung sieht die bisherigen Maßnahmen bei einer Auslastung der Intensivstationen bzw. der Bettenbelegung in Österreich von rund 10 Prozent vor. Steigt die Auslastung, sind weitere Verschärfungen geplant:  

Ab 15 Prozent ICU-Bettenbelegung (300 Betten)

  • In der Nachtgastronomie (und bei ähnliche Settings), bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen: Einlass nur für Geimpfte und Genese (2G). Als Genesen gilt man sechs Monate nach der Infektion, danach sollen sich auch Genesene impfen lassen.
     
  • Antigentests mit Selbstabnahme (Wohnzimmertests) nicht mehr als Nachweis für 3G gültig

Ab 20 Prozent ICU-Bettenbelegung (400 Betten)

  • Als 3G gelten nur mehr Geimpfte, Genesene oder PCR-Getestete

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