Gesundheitsministerium weitet FFP2-Maskenpflicht überraschend aus

Gesundheitsministerium weitet FFP2-Maskenpflicht überraschend aus
Ursprünglich nur für den Handel mit Gütern avisiert, müssen Ungeimpfte künftig auch in Kultureinrichtungen FFP2-Masken tragen. Und zwar überall dort, wo 3G nicht gilt.

Etwas mehr als einen Tag vor Inkrafttreten ist die Verordnung des Gesundheitsministeriums zu den neuen Corona-Maßnahmen fertig. Das Papier enthält dabei eine Überraschung gegenüber den bekannten Plänen. Auch in Kultureinrichtungen müssen Personen, die weder geimpft noch genesen sind, eine FFP2-Maske tragen. Schon klar war diese Regel für den Handel mit Waren, die nicht dem Alltagsbedarf dienen - also etwa Kleidungsgeschäfte.

Auch im Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., wo bisher schon ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen war, ist ab Mitte September wieder eine FFP2-Maske anzulegen. Das gilt aber für sämtliche Gruppen, also nicht nur für Ungeimpfte.

Im Kulturbereich wurde die Regel wie folgt präzisiert: Die FFP2-Pflicht für Ungeimpfte gibt es nur, wo nicht 3G gilt. Das bedeutet, ausschließlich Ungeimpfte (und nicht während des vergangenen halben Jahres Genesene) müssen diese Art der Maske in Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archiven anlegen. Im Konzert und im Theater reicht dagegen weiter auch ein Test.

Zu beachten ist bei all dem, dass die Länder auch restriktivere Regeln anwenden dürfen. Das betrifft aktuell vor allem Wien. Hier müssen auch geimpfte und genesene Personen beispielsweise im Modehandel weiter Maske tragen, allerdings im Gegensatz zu den Ungeimpften reicht ein normaler Mund-Nasen-Schutz aus.

Zurückgedrängt werden sollen auch die weniger zuverlässigen Antigen-Tests. Sie sind nur noch 24 Stunden gültig, während PCR-Tests weiter 72 Stunden anerkannt werden. Ausnahmen gibt es für Schüler, wo Antigen-Tests im Rahmen des Ninja-Passes länger akzeptiert werden, was mit der starken Test-Frequenz begründet wird. Apropos Schule: Die Vorgaben für Lehrer mit vermehrten Pflichttests werden laut der Verordnung auch für Kindergarten-Personal und Tagesbetreuer (Tagesmütter/väter etc.) gelten.

Schließlich wird ein 3G-Nachweis auch bei Veranstaltungen ab einer Teilnehmerzahl von 25 notwendig. Bisher lag die Grenze bei 100.

Interessant ist, dass der Verordnungsentwurf nur die erste Etappe des Regierungsplans beinhaltet. Dabei hätte Stufe zwei eigentlich mehr Brisanz und dürfte mit 300 Intensivbetten recht bald erreicht werden. Denn ab da soll in der Nachgastronomie (und ähnlichen Orten) sowie bei Großveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze 2G etabliert werden. Das heißt, ein Test nützt dann nichts mehr, man muss geimpft oder innerhalb des letzten halben Jahres genesen sein. Ob das dann aber nur für Kunden gilt oder auch für das Personal, weiß man weiter nicht, da es in der Verordnung nicht dargelegt wird.

Wien hatte zuletzt auf ein Vorziehen der Stufen zwei und drei (die nur noch PCR-Tests zulässt) gedrängt. Ob man allenfalls selbstständig mit schärferen Maßnahmen vorpreschen will, machte man u.a. von der Ausformulierung der Verordnung abhängig. Allzu viel Input von der Ampel-Kommission, in der neben diversen Experten auch Vertreter der neun Länder integriert sind, erwartete man offenbar nicht, wurde dem Gremium der Verordnungstext doch erst Montagabend übermittelt. Dabei soll er bereits am Dienstag veröffentlicht werden.

Kommentare