Verwirrung und Ärger um Kontrolle der Maskenpflicht im Handel

Die FFP2-Maske im Supermarkt ist zurück
Ab Mittwoch gelten neue Maskenregeln. Wer für die Überprüfung zuständig ist, daran scheiden sich die Geister. Am Dienstagabend erfolgte eine Klarstellung.

Ab Mittwoch gelten im Handel neue Regeln zum Tragen von Masken. Im Lebensmittelhandel, Apotheken, Trafiken, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., wo bisher schon ein Mund-Nasen-Schutz anzulegen war, ist wieder eine FFP2-Maske anzulegen. Und zwar für alle Kunden und Mitarbeiter. Im restlichen Handel gilt die FFP2-Maskenpflicht nur für Ungeimpfte (in Wien Geimpfte Mund-Nasen-Schutz). Doch wer soll das kontrollieren? Schon in der Vorwoche ist dazu ein Streit zwischen dem privaten Handeslverband und dem Wirtschaftsministerium entbrannt.

Wirtschaftsministerin Margarethe Schramböck hatte vergangenen Donnerstag in einer Presseaussendung verlautbart: "Die Regierung hat gestern klar und deutlich kommuniziert, dass nicht die einzelnen Handelsbetriebe die Maskenpflicht der Kundinnen und Kunden kontrollieren müssen, sondern die Kontrolle in Stichproben über die Polizei laufen wird."

Doch laut der am Montagabend von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein veröffentlichten Verordnung muss stichprobenartig von den Handelsbetrieben kontrolliert werden.  "Die Vermeintliche 'Klarstellung' von BM Schramböck entpuppt sich als Fehlinformation", schrieb dazu der Handelsverband am Nachmittag. Laut Verband herrscht nun "allgemeine Rechtsunsicherheit".

Darauf reagierte wiederum das Wirtschaftsministerium.  "Im Rahmen der Verordnung ist klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt - keinesfalls ist es die Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten. Uns war es wichtig, den Händlerinnen und Händlern die Möglichkeit zu geben - Möglichkeit ja, Zwang nein", meinte Schramböck.

Gewerkschaft zürnt

Die Gewerkschaft stellte sich jedenfalls auf die Seite des Handelsverbands. "Auf keinen Fall können die Beschäftigten im Handel die Kontrolle der Maskenpflicht übernehmen", sagte Anita Palkovich von der Gewerkschaft GPA.

Zudem ging sie mit der Wiedereinführung der FFP2-Pflicht im Lebensmittelhandel hart ins Gericht.  "Der Ärger unter den Beschäftigten über die verordneten Corona-Schutzmaßnahmen im Lebensmitteleinzelhandel ist groß." Da überdurchschnittlich viele geimpft seien, hätten sich viele Erleichterungen erwartet. "Stattdessen müssen nun wieder alle eine FFP2 Maske tragen, die nachweislich eine extreme Belastung für körperlich schwer arbeitende Menschen darstellt. Man wird den Eindruck nicht los, dass hier reine Symbolpolitik zu Lasten einer besonders belasteten Beschäftigtengruppe betrieben wird."

Klarstellung

Am Dienstagabend schaltete sich dann das zuständige Gesundheitsministerium in den Streit ein. Grundsätzlich seien Kundinnen und Kunden zur Einhaltung aller gültigen Maßnahmen verpflichtet. Darüber hinaus sieht das Gesundheitsministerium sowohl den Handel als auch die Polizei in der Pflicht. Die Betreiber, also der Handel, hätten Sorgfalt für die Einhaltung der Maßnahmen zu tragen, so das Ministerium. Dies umfasse etwa das Anbringen von Hinweisschildern, stichprobenartige Kontrollen, die Bereitstellung von Masken und Informationsmaterial usw. Zudem seien die Gesundheitsbehörden und die Polizei zur Durchführung stichprobenartiger Kontrollen befugt.

Kommentare