Zum einen wurde entschieden, die Sonderbetreuungszeit, die mit Juli ausgelaufen war, mit Stichtag 1. Oktober wieder einzuführen. Die Lücke von drei Wochen, die sich dadurch ab dem Schulstart ergibt, bringt die Eltern vieler Kinder, die in Quarantäne geschickt wurden, ordentlich in die Bredouille. Grundsätzlich gibt es aber nach wie vor die Möglichkeit, das eigene Kind in Quarantäne daheim zu betreuen – man muss Pflegeurlaub nehmen.
Zum anderen führten die vielen Schulabmeldungen dazu, dass das Bildungsministerium sofort schärfere Regeln für den häuslichen Unterricht ankündigte. Das Ausweichen von abgemeldeten Schülern in „Lerngruppen“ findet laut Bildungsminister Heinz Faßmann seine Grenze im Privatschulgesetz. Zwar verbietet niemand den Kindern auch im häuslichen Unterricht soziale Kontakte, wenn man miteinander lernen wolle. Wenn aber daraus eine schulähnliche Einrichtung werden solle, soll das Privatschulgesetz enger greifen, und damit könnte das private Unterrichten untersagt werden.
Am siebten Schultag des neuen Schuljahres dann die nächste Verwirrung: Im Ö1-Morgenjournal kündigte Martin Netzer, Generalsekretär im Bildungsministerium, an, dass künftig nur noch direkte Sitznachbarn eines infizierten Kindes als K1-Personen gelten. Einzig: Das Bildungsministerium kann das nicht entscheiden. Zuständig ist das Gesundheitsministerium. Und das sah die Angelegenheit am Dienstag zunächst weniger locker.
Schülerinnen und Schüler würden sich während des Unterrichts bzw. der Pausen auch im Raum bewegen und es mache einen Unterschied, wie gut ein Raum gelüftet werde, oder ob beispielsweise gesungen und geturnt werde. Und nicht zuletzt haben Virologen in den vergangenen Monaten eindringlich erklärt, dass die Delta-Variante des Coronavirus so ansteckend wie Feuchtblattern sei.
Dienstagabend ließ das Gesundheitsministerium den KURIER schließlich wissen, dass ab der 5. Schulstufe nur noch die direkten Sitznachbarn sowie sonstige enge Kontakte des bestätigten Covid-19-Falls als Kontaktpersonen der Kategorie 1 klassifiziert werden sollen. Bei Volksschülern ist dies schon jetzt ähnlich. Aber: Die Letzt-Entscheidung, wer als K1-Person definiert wird, bleibt bei den lokalen Gesundheitsbehörden.
Kürzere Quarantäne
Fix und auch ab Mittwoch neu ist, dass alle Schüler bereits nach fünf statt bisher zehn Tagen mittels PCR aus der Quarantäne freitesten können. „Grundsätzlich ist es eine sehr gute Maßnahme, die Quarantäne auf fünf Tage zu verkürzen“, sagt Bundesschulsprecherin Alexandra Bosek zum KURIER. „Wir sind dagegen, dass Schüler, die nicht krank sind, daheim sitzen und nicht am Unterricht teilnehmen können.“
Das bedeute, dass die Schüler den Stoff unfairerweise verpassen. Das Problem ist, dass der Unterrichtsmodus autonom von der jeweiligen Schulleitung entschieden wird. „Jede Klasse oder jede Schule, die es schafft, Schüler digital zuzuschalten, macht das.“ Was umgekehrt bedeutet: Schüler einiger Schulstandorte bleiben übrig und werden einfach nicht unterrichtet. Sie müssen den Stoff alleine nachlernen.
Noch ein Problem: Es war auch am Dienstag nicht eruierbar, wie viele Kinder nun daheim bleiben müssen, weil sie entweder infiziert oder K1 sind. Und wie viele als K2 geimpft ohne Unterricht daheim bleiben müssen, weil die Klasse zu ist. Im Schnitt sind in Wien 18 Kinder pro Klasse, was sich bei 465 geschlossenen Klassen auf rund 8.300 Schülerinnen und Schüler summiert.
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