Ein verpatzter Schulstart
Christian Böhmer
14.09.21, 19:01Die Angelegenheit erinnert irgendwie an Schilda: Während allein in Wien in 285 Schulen einzelne Klassen in Quarantäne geschickt worden sind, diskutieren Schul- und Gesundheitsbehörden noch munter darüber, wie die Regeln für diese Quarantäne im Detail aussehen sollen.
Werden einzelne Sitznachbarn oder die ganze Klasse „abgesondert“?
Nach wie vielen Tagen genau kann und soll man sich „freitesten“?
Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Bedeutung derartiger Fragen ist unbestritten, Österreich ist mitten in der vierten Welle. Aber warum nur wurden die Antworten nicht schon vor vielen Wochen gegeben?
An „plötzlichen“, unvorhergesehenen Veränderungen der Pandemie kann es nicht liegen. Bei keinem der entscheidenden Faktoren hat sich über den Sommer Wesentliches verändert. Die Impfung schützt weiterhin enorm – aber nur die Geimpften bzw. derzeit Impfbaren, also die 12-Jährigen und Ältere; die Delta-Variante ist immer noch hochgradig ansteckend; und dass die verlässlichen PCR-Tests flächendeckend im ganzen Land eingesetzt werden sollten, ist eine Binsenweisheit.
Nein, man hat, so bitter das ist, einfach auch den zweiten Sommer der Epidemie verbummelt. Und das trifft nicht nur die Gesundheits- und Schulbehörden: Diesmal hat auch Arbeitsminister Martin Kocher seinen Beitrag zum nachvollziehbaren Unmut der Betroffenen beigetragen.
Wenn Schulkinder in Quarantäne müssen, sind Eltern verpflichtet, sie zu Hause zu beaufsichtigen. Das war bisher in der Pandemie schon so. Das bleibt so. Insofern ist die Idee, diesen Eltern die Betreuung weiterhin mit einer „Sonderbetreuungsregelung“ zu erleichtern, eine gute.
Das Problem ist nur, dass Kocher offenkundig die Zeit „übersehen“ hat. Und so ist die Sonderbetreuungsregel nicht – wie es logisch wäre – seit dem Schulstart in Kraft, sondern kommt erst am 1. Oktober.
Der Minister erklärt das damit, dass man die Quarantäne-Regeln habe abwarten wollen. Außerdem könnten sich Eltern ohnehin immer freistellen lassen.
Das stimmt formal. Der Minister unterschlägt aber den zentralen Punkt: Wenn die Verkäuferin, der Supermarkt-Kassier oder der Kfz-Mechaniker freigestellt beim Kind bleiben, muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen. Bei der Sonderbetreuung“ hat die Firma zumindest den Vorteil bzw. „Anreiz“, dass der Staat die Lohnkosten des Mitarbeiters übernimmt.
Im Sinne der politischen Vorausschau sollten sich alle Beteiligten schon jetzt den 12. September 2022 im Kalender markieren. Da geht nämlich das nächste Schuljahr los. Und im Lichte der jüngste Erfahrungen ist es sicher nicht verkehrt, zeitig mit den Planungen zu beginnen – damit’s im nächsten Jahr vielleicht ein bisserl besser läuft.
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