Sonderbetreuungszeit: Bei Arbeiterkammer laufen Telefone heiß
Bei der Arbeiterkammer in Niederösterreich laufen die Telefone heiß. Eltern, deren Kinder aus der Schule nach Hause in Quarantäne geschickt wurden, suchen Rat.
Der Grund: Die Sonderbetreuungszeitregelung war mit Juli ausgelaufen, wurde nun zwar bis 31.12.2021 verlängert, die Regelung tritt jedoch erst wieder am 1. Oktober in Kraft. Muss das Kind also in der Übergangszeit zuhause bleiben, sind die Betroffenen aktuell verpflichtet, ihren Urlaub dafür aufzubrauchen oder Pflegeurlaub zu beantragen.
"Die Betreuung von Kindern zu Hause muss sichergestellt sein, ohne dass die ArbeitnehmerInnen dafür erhebliche Nachteile in Kauf nehmen müssen“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB Niederösterreich-Vorsitzender Markus Wieser und fordert die Bundesregierung auf, diesen Fehler umgehend zu korrigieren und nicht erst mit Oktober.
Schul- oder Kindergartenkinder bei denen eine Corona-Infektion festgestellt wurde, müssen behördlich 14 Tage lang in Quarantäne – und das bereits seit Schulbeginn. „Daher muss diese Verordnung umgehend geändert werden und eine rückwirkende Sonderbetreuungszeit mit Anfang September gelten. ArbeitnehmerInnen darf keinesfalls ein Nachteil entstehen, wenn sie sich in der Pandemie um ihre erkrankten Kinder kümmern müssen“, so Wieser.
Arbeitsmarkt: Zahlen fast wie vor der Pandemie
Das bis Juli 2021 und ab Oktober geltende Vereinbarungsmodell stellt berufstätigen Eltern in Summe drei Wochen Sonderbetreuungszeit zur Verfügung, wenn der Kindergarten oder die Schule des eigenen Kindes geschlossen und dort keine Betreuung angeboten wurde, oder das eigene Kind in Quarantäne musste. In beiden Fällen erhält der Arbeitgeber wie bisher 100 % der Entgeltkosten ersetzt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist beim Arbeitsministerium in Vorbereitung und soll dem Nationalrat bei seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause (am 22. September) vorgelegt werden.
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