Im Mittelpunkt des Prozesses steht ein sogenannter Filterseparator, sprich ein Gerät, das Feuchtigkeit aus den Gasleitungen filtert. Mitarbeiter einer Rohrtechnik-Firma sollen das Gerät 2016 in einer Anlage in Kärnten abgebaut haben, „wobei ein sicherheitsrelevanter Bauteil unsachgemäß demontiert wurde“.
Im Herbst 2017 wurde das Gerät dann in die Anlage der Gas Connect Austria (GCA) in Baumgarten installiert, „ohne dass das fehlende Bauteil den entsprechenden Eingangs- und Schluss-Prüfungen unterzogen oder formell freigegeben worden wäre“, heißt es in der Anklage.
Und weiter: „Das Gerät wurde von Mitarbeitern der TÜV Austria Services geprüft, ohne dass das fehlende Bauteil aufgefallen wäre“. Außerdem soll die Dokumentation über die Prüfungen „äußerst mangelhaft erfolgt“ sein. Auch die GCA soll die nach rechtlich-technischen Normen gebotenen Prüfungen nicht durchgeführt haben. Außerdem wurde ein Großteil der Prüfaufgaben an einen Dienstleister ausgelagert.
Die GCA soll das Gerät mit ca. 50 Bar Erdgas gefüllt haben, „ohne dass die notwendigen Voraussetzungen vorgelegen“ sein sollen, heißt es in der Anklage weiter. „Durch die nicht plankonform verschraubte Zentralschraube, den fehlenden Sicherheitszentralhebel, die unzulässig aufgeschraubte Druckkappe am Schnellverschluss und die nicht vorhandene Sicherung des Schnellverschlusses soll der 700 Kilogramm schwere Filterdeckel abgerissen und auf einen gegenüberliegenden Filterseparator geschleudert“ worden sein.
Aus beiden Filterseparatoren trat nun unter hohem Druck Gas aus, das sich zu einer 200 Meter langen Fackel entzündete. Der Druck des unterirdisch austretenden Gases war so hoch, dass so viel Erde aufgewirbelt wurde, dass „die Überlebenden glaubten, sie befinden sich in einem Sandsturm“.
Die GCA weist jede Schuld von sich. So habe die Inbetriebnahme des Filterseparators damals noch gar nicht stattgefunden, da sich der Unfall bereits bei der Prüfung des TÜV ereignete. Selbst in der Anklage wird angeführt, dass sich die GCA auf die „ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten durch die beauftragten Unternehmen verließ“.
Die Rohrtechnikfirma behauptet, dass der fehlende Sicherungshebel und die nicht vollständig eingeschraubte Zentralschraube gar nicht Ursache des Unfalls seien, sondern eine Explosion im Inneren des Filterseparators. Und auch der TÜV Austria bestreitet die Vorwürfe. Unfallursache seien der demontierte Sicherungshebel und die nicht korrekt montierte Zentralschraube gewesen, aber das sei vom TÜV nicht zu prüfen gewesen.
Der renommierte Verteidiger Manfred Ainedter vertritt die Familie des getöteten TÜV-Technikers. Er findet, dass die Staatsanwaltschaft den Fall „akribisch aufgearbeitet hat und nichts dem Zufall überlassen wurde“. Ainedter: „Es ist in der Causa sicher auszuschließen, dass es sich bei der Explosion um höhere Gewalt handelt. Die Schuldfrage wird im Verfahren zu klären sein.“
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