Wolf mit totem Reh im Maul: Raubtiere fühlen sich in NÖ pudelwohl

Wolf mit totem Reh im Maul: Raubtiere fühlen sich in NÖ pudelwohl
Im südlichen NÖ häufen sich Sichtungen und Begegnungen mit Wölfen. Diese Woche wurde ein Exemplar in Schwarzau im Gebirge gefilmt.

Anfang November sorgte ein Wolf auf einem Spaziergang mitten durch das Ortsgebiet von Pernitz im Bezirk Wiener Neustadt für gemischte Gefühle bei der Bevölkerung. Es ist in der Region kein Einzelfall. Etwa 20 Kilometer Luftlinie von Pernitz entfernt hat am Mittwoch ein Jäger eine imposante Beobachtung gemacht.

In Schwarzau im Gebirge (Bezirk Neunkirchen) filmte er einen Wolf, der ein gerissenes Reh in seinem Maul über eine schneebedeckte Wiese zerrte.

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Als der Mann mit seinem Auto stehen blieb um das Schauspiel zu dokumentieren, ließ das Raubtier seine Beute liegen und ergriff über die Straße die Flucht. Ob es sich um ein und dasselbe Tier wie zuletzt in Pernitz handelt, konnte noch nicht festgestellt werden.

Wolf im Raxgebiet

Rax als beliebtes Habitat

Szenen wie diese sind in der Region keine Seltenheit mehr. "Wir hatten schon im letzten Jahr zwei Individuen im Raxgebiet bestätigt. Es ziehen immer wieder Wölfe bei uns durch", erklärt Peter Lepkowicz. Er ist Bürgermeister von Schwarzau im Gebirge, Leiter der Forstverwaltung des Quellschutzgebietes der Stadt Wien und selbst Hegeringleiter. 

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Seit einigen Wochen gibt es zwischen Schwarzau und Gutenstein sowie im Raxgebiet immer wieder Sichtungen eines Wolfes und auch bestätigte Risse von Wildtieren. "Es sind aber bisher nur ältere, kranke oder schwache Stücke gerissen worden", sagt Lepkowicz im Gespräch mit dem KURIER. Deshalb halte sich die Aufregung zumindest in diesem Gebiet in Grenzen. Nutztiere seien in dem Fall bisher verschont geblieben, erklärt der Bürgermeister.

DNA-Proben

Es wurden DNA-Proben genommen um festzustellen, ob es sich um ein Individuum oder mehrere Tiere handelt und ob der Wolf einem bestimmten Vorkommen zugeordnet werden kann. Die Ergebnisse dauern aber noch, sagt Lepkowicz.

Wolf mit totem Reh im Maul: Raubtiere fühlen sich in NÖ pudelwohl

Peter Lepkowicz

Erst im heurigen Jahr hatte ein ganz besonderes Exemplar des Raubtieres das Raxgebiet durchstreift. Anfang Februar hatte ein Wolf mit der genetischen Bezeichnung M237 seine neugierige Nase sogar über die Grenze der Bundeshauptstadt Wien gesteckt. Der besenderte Wolf aus dem so genannten Stagiasrudel ist aus dem schweizerischen Graubünden mehr als 700 Kilometer Luftlinie weit bis nach Wien gewandert.

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Von Wilderer erschossen

Auf der Rax tappte das Tier mehrmals in die Fotofalle. M237 trieb sich einige Tage im Quellschutzgebiet der Stadt Wien auf der Rax und am Schneeberg im Bezirk Neunkirchen herum. Ein Mitarbeiter der Forstverwaltung entdeckte die Trittsiegel des Wolfes im frischen Schnee. Die stattlichen Pfotenabdrücke hatten eine Länge von mehr als zehn Zentimetern.

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Wie die GPS-Daten des Senders verrieten, wanderte der Wolf über das Burgenland nach Ungarn weiter. In der Nähe von Budapest wurde M237 schließlich von einem Wilderer erschossen.

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Wolf mit totem Reh im Maul: Raubtiere fühlen sich in NÖ pudelwohl

Definitiv bestätigt ist, dass kein Wolf das Massaker mit elf gerissenen Schafen in Gutenstein zu Halloween angerichtet hat. Die DNA-Untersuchung ergab, dass die Tiere einem Angriff von Hunden zum Opfer gefallen sind. Seit kurzem liegen der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt die Testergebnisse aus dem Labor der Vet-Med-Uni Wien vor.

Behörde bestätigt

Wie Bezirkshauptmann Markus Sauer gegenüber dem KURIER bestätigte, wurden die Risse nicht von einem Wolf verursacht. "Bei den Schafsrissen wurden Hundespuren nachgewiesen", erklärt Sauer.

Wann darf Tier geschossen werden?

Seit April ist in Niederösterreich eine neue Wolfsverordnung in Kraft. Eine vorherige behördliche Anordnung für Vergrämungen oder Abschüsse wird nicht mehr benötigt. Festgelegt wurden vielmehr Verhaltensweisen des Raubtieres, die entsprechende Konsequenzen bis zum Abschuss zur Folge haben können.

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Nähert sich der Wolf dem Menschen tagsüber oder bis 22 Uhr auf unter 50 Meter und verharrt zwei Minuten, attackiert er Hunde an der Leine oder lässt sich in 100 Meter Entfernung zum Menschen nicht vertreiben, kann das sein Todesurteil sein. Alle Aktionen müssen Waidmänner genau dokumentieren und binnen 24 Stunden den Behörden melden.

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