NÖ ermöglicht Abschuss gefährlicher Wölfe ohne Behördenbescheid

NÖ ermöglicht Abschuss gefährlicher Wölfe ohne Behördenbescheid
Landesregierung beschloss neue NÖ Wolfsverordnung einstimmig. Strenge Kriterien ermöglichen Jägern die Entnahme besonders auffälliger Wölfe als letzte Konsequenz.

Die blutige Attacke des Wolfs in einem Schafstall in der Nacht auf den 16. Februar im Waldviertler Ort Langschlag hat nun massive Konsequenzen für seine ganze Population.

Die noch amtierende alte niederösterreichische Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung einstimmig beschlossen die NÖ Wolfsverordnung anzupassen, um auffällige und für Menschen und  Nutztiere möglicherweise gefährliche "Problemwölfe" abschießen zu dürfen.

Nach dem Vorfall im Waldviertel sah LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf eine rote Linie durch Meister Isegrim überschritten und er kündigte eine Novellierung der Verordnung an, die nun bereits mit 3. April rechtskräftig sein wird. Grundsätzlich wird es lokalen Jagdausübungsberechtigten erlaubt sein, Wölfe nach einem genauen Kriteriumskatalog zuerst vertreiben, vergrämen und letztendlich abschießen zu dürfen.

Pernkopf: "Problemwölfe, die wiederholt in Siedlungsgebieten auftauchen oder immer wieder geschützte Nutztiere reißen, müssen entnommen werden können. Zum Schutz von Menschen und zur Abwendung von Schäden."

Die neue Wolfverordnung sei eine Weiterentwicklung der ersten NÖ Verordnung aus dem Jahr 2018 und basiere auf Experten-Empfehlungen, damit sie auch gegenüber den FFH-Gesetzen zum Artenschutz in der EU rechtlich abgesichert sei, erklärte Pernkopf. 

Bei der Präsentation war Klaus Hackländer, der Universitätsprofessor für Wildbiologie von der Boku Wien per Video zugeschaltet. Er bestätigte die Rechtskonformität. Die Wolfpopulationen in Europa würden sich alle drei Jahre verdoppeln und seien längst nicht mehr im Bestand gefährdet, so Hackländer. Er befürwortete die Forderungen Pernkopfs, wonach die  EU die Schutzbestimmungen für Wölfe nachjustieren sollte.

Der neue umfassende  Kriterienkatalog beschreibt  zu welchen Ereignissen es kommen muss, damit Wölfe in letzter Konsequenz entnommen, also erschossen werden dürfen: So werden Wölfe als Gefahr gesehen, wenn sie binnen einer Woche zweimal im selben Siedlungsgebiet auftauchen. Folgt ein Wolf einem Menschen, obwohl ihn dieser zu vertreiben versuchte, ist ebenfalls ein Grund, damit Jäger einschreiten dürfen.

Wölfe die Hunde bei bewohnten Gebäuden töten und natürlich auch Wölfe, die mindestens zweimal sachgerechten Nutztierschutz überwinden und Tiere töten, sollen ebenfalls binnen vier Wochen im Jagdgebiet abgeschossen werden dürfen.

DNA-Nachweis

Die im Raum Langschlag zuletzt gerissenen Schafe wurden durch DNA-Analysen als Wolfsattacke bestätigt. Der Wolfsbeauftragte Aldin Selimovic hatte bestätigt, dass in der Nacht auf den 16. Februar ein Mutterschaf und drei Lämmer getötet worden, ein schwer verletztes Tier musste notgeschlachtet werden. Zwei weitere Lämmer waren schwer verwundet worden. Bereits im August und September des Vorjahres waren insgesamt acht Schafsrisse in der Region Langschlag auf Wölfe zurückgeführt worden.

In der Region ist die Aufregung über die Risse und die immer häufigeren Sichtungen jedenfalls riesengroß. Mütter lassen Kinder nicht mehr im Freien spielen und Landwirte wissen vor der Weidesaison nicht, wie sie ihre Tiere schützen sollen. Der zuletzt von der Attacke im Stall betroffene Landwirt Gerhard Fallent hat mit Mitstreitern jedenfalls die Bürgerinitiative „Wolf Stopp“ gegründet, die auch gleich regen Zulauf aus der Bevölkerung  erhielt.

In NÖ befinden sich vier der sieben in Österreich bekannten Rudel mit rund 70 Tieren. 118 Übergriffe auf Nutztiere wurden hier seit 2018 registriert.

Kommentare